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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98   

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https://dejure.org/1998,342
BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98 (https://dejure.org/1998,342)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1998 - 2 StR 167/98 (https://dejure.org/1998,342)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98 (https://dejure.org/1998,342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwendung von Waffen und gefährlichen Werkzeugen

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 103
  • NJW 1998, 2915
  • NStZ 1998, 462 (Ls.)
  • StV 1998, 485
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250

    Auszug aus BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
    Er hat dabei jedoch ausdrücklich offengelassen, ob dies auch gilt, wenn der Täter mit einer echten, aber ungeladenen Schußwaffe droht und diese dadurch "verwendet" (Beschl. v. 23. April 1998 - 1 StR 180/98).

    Solche Gegenstände fallen ebenfalls nicht unter den Waffenbegriff des § 250 StGB n.F. (BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98).

  • BGH, 16.03.1989 - 1 StR 96/89

    Umfang der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles

    Auszug aus BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
    Denn in diesen Fällen war nach der Rechtsprechung zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. je nach den Umständen des Einzelfalles ein minder schwerer Fall in Erwägung zu ziehen (BGHR StGB § 250 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3, 4; Wertungsfehler 2; Tröndle StGB 48. Aufl. § 250 Rdn. 9; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 250 Rdn. 29; Herdegen in LK 10. Aufl. § 250 Rdn. 34, jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1993 - 3 StR 551/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Rechtsfehlern bei den Urteilsgründen -

    Auszug aus BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
    Denn in diesen Fällen war nach der Rechtsprechung zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. je nach den Umständen des Einzelfalles ein minder schwerer Fall in Erwägung zu ziehen (BGHR StGB § 250 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3, 4; Wertungsfehler 2; Tröndle StGB 48. Aufl. § 250 Rdn. 9; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 250 Rdn. 29; Herdegen in LK 10. Aufl. § 250 Rdn. 34, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Auszug aus BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
    Danach ist das gefährliche Werkzeug als Oberbegriff anzusehen (BGHSt 22, 235, 236; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 223 a Rdn. 4; Lackner StGB 22. Aufl. § 223 a Rdn. 2; a.A. Tröndle StGB 48. Aufl. § 223 a Rdn. 2; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223 a Rdn. 6).
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
    Die Sachrüge ist unbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet, sie führt aber zur Aufhebung des Strafausspruchs in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang (§ 349 Abs. 2 und 4 StPO), weil die Neugestaltung des § 250 StGB durch das 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 164) nach dem tatrichterlichen Urteil zu einer für den Angeklagten günstigen Änderung des Strafrahmens geführt hat, die vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (§ 354 a StPO; BGHSt 20, 77).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

    Auszug aus BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
    Nichts anderes kann für eine ungeladene Gas- oder Schreckschußpistole gelten (vgl. hierzu aber BGH NStZ 1989, 476).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    In einigen Entscheidungen hat sie zunächst das Tatbestandsmerkmal des anderen gefährlichen Werkzeugs auch in den Fällen des Beisichführens gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB entsprechend interpretiert (vgl. BGH NJW 1998, 2915; 1998, 2916; 1998, 3130; NStZ 1999, 135, 136, jew. zu § 250 StGB; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Dem lag ein strafrechtlicher Waffenbegriff zugrunde, nach dem "Waffe" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Abs. 2 Nr. 1 StGB, ebenso wie etwa in § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, derjenige körperliche Gegenstand ist, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 44, 103, 105; 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302).
  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Sowohl bei der Waffe als auch bei einem anderen gefährlichen Werkzeug im Sinne des Tatbestandes muß es sich um Gegenstände handeln, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. zur Auslegung des § 250 StGB nF: BGH NStZ 1998, 462; BGHSt 44, 103; BGH NJW 1998, 3130 sowie 3131; siehe auch Boetticher/Sander, NStZ 1999, 292 m.w.N.).

    Der Senat hat bislang für den Fall einer ungeladenen Schußwaffe offen gelassen, wie zu entscheiden wäre, wenn die Munition für diese griffbereit ist und sie daher kurzfristig schußbereit hätte gemacht werden können (so ausdrücklich BGH NJW 1998, 3130; siehe auch BGHSt 44, 103, 106 unten).

    Hierzu ist anerkannt, daß eine solche Art der konkreten Benutzung die Voraussetzungen eines gefährlichen Werkzeuges erfüllen kann (vgl. BGHSt 44, 103, 107).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97   

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https://dejure.org/1997,1108
BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97 (https://dejure.org/1997,1108)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1997 - 1 StR 119/97 (https://dejure.org/1997,1108)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97 (https://dejure.org/1997,1108)
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Lieferung an V-Mann

§ 259 StGB, 'Absetzen', Abgrenzung Vollendung - Versuch

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 259 Abs. 1 StGB
    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der "Absatzhilfe" (keine Vollendung bei Lieferung an einen verdeckten Ermittler der Polizei)

  • Wolters Kluwer

    Förderungserfolg als Voraussetzung der Hehlerei in Form des Absetzens oder der Absatzhilfe - Berücksichtigung des Umfangs von Absatzbemühungen - Lieferung an einen verdeckten Ermittler der Polizei

  • rechtsportal.de

    StGB § 259

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 110
  • NJW 1997, 2610
  • NStZ 1997, 493
  • NStZ 1998, 462 (Ls.)
  • NStZ 1999, 352 (Ls.)
  • StV 1997, 529
  • JR 1998, 342
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).

    Auch wenn danach vollendete Hehlerei in der Begehungsform des Absetzens oder der Absatzhilfe nicht notwendig voraussetzt, daß ein Förderungserfolg eingetreten ist, muß andererseits das Bemühen um Absatz geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGH NStZ 1990, 539).

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
    b) Der Angeklagte hat sich das Diebesgut nicht verschafft, denn er wollte nicht die tatsächliche, vom Vortäter abgeleitete Verfügungsmacht darüber erlangen (BGHSt 35, 172, 175; Stree aaO Rdn. 19), sondern er wollte für R. handeln (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1985 - 3 StR 195/85).
  • BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86

    Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
    Solche Bemühungen sind nicht geeignet, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen; sie führen im Gegenteil dazu, daß der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt wird (vgl. zur Überlassung von Falschgeld an einen V-Mann der Polizei BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).
  • BGH, 28.08.1985 - 3 StR 195/85

    Gewerbsmäßige Monopolhehlerei durch eine fortgesetzte gemeinschaftliche Handlung

    Auszug aus BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97
    b) Der Angeklagte hat sich das Diebesgut nicht verschafft, denn er wollte nicht die tatsächliche, vom Vortäter abgeleitete Verfügungsmacht darüber erlangen (BGHSt 35, 172, 175; Stree aaO Rdn. 19), sondern er wollte für R. handeln (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1985 - 3 StR 195/85).
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Absatzhilfe erfasst jede vom Absatzwillen getragene vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit, die geeignet ist, den Vortäter bei der wirtschaftlichen Verwertung der bemakelten Sache zu unterstützen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 ? 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110, 111).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Mit dieser Zielrichtung dient die Strafvorschrift - wie die Strafrechtsordnung insgesamt - allgemeinen Sicherheitsinteressen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 3 StR 69/13, BGHSt 59, 40, 44; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 202/96, BGHSt 42, 196, 199; zur "Anreizwirkung' insbesondere der Absatzhehlerei vgl. Küper, GA 2015, 129, 137; Altenhain, aaO, S. 256; mit anderem Akzent Rosenau, NStZ 1999, 352, 353).
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Eine Einschränkung dieser Rechtsprechung fand in der Folgezeit nur insoweit statt, als verlangt wurde, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was bei einer Lieferung an einen verdeckten Ermittler bzw. an eine Vertrauensperson der Polizei nicht der Fall sei (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110 sowie Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).

    An dieser ständigen Rechtsprechung, die - jedenfalls seit der Neufassung des § 259 StGB - nahezu einhelliger Ablehnung durch die Literatur ausgesetzt ist (statt vieler: Stree, GA 1961, 33 ff.; Küper, JuS 1979, 633 ff.; Zieschang, Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter, 2002, 403 ff.; Berz, Jura 1980, 57 ff.; Franke, NJW 1977, 857 f.; S/S/Stree/Hecker, StGB, 28. Aufl., § 259 Rn. 29) und nur vereinzelt befürwortet (Meyer, MDR 1975, 721 f.; Rosenau, NStZ 1999, 352 f.) bzw. mit unterstützender Argumentation als hinnehmbar bezeichnet wird (Wessels/Hillenkamp, Strafrecht, BT 2, 35. Aufl., Rn. 864), kann nach Auffassung des Senats nicht festgehalten werden.

  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Eine Einschränkung dieser Rechtsprechung fand in der Folgezeit nur insoweit statt, als verlangt wurde, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was bei einer Lieferung an einen verdeckten Ermittler bzw. an eine Vertrauensperson der Polizei nicht der Fall sei (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110 sowie Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).

    Ihr Anliegen ist es, befürchtete Strafbarkeitslücken zu vermeiden, die bei einem Abstellen auf einen Absatzerfolg entstehen könnten (so ausdrücklich Wessels/Hillenkamp, aaO), und die deswegen als besonders misslich angesehen werden, weil die Hehlerei in Form des Absetzens durch das Schaffen von Anreizen zur Begehung von (weiteren) Diebstahlstaten als besonders gefährlich gelten müsse (in diese Richtung Rosenau, NStZ 1999, 352, 353).

  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    Der Helfer muss dabei "im Lager' des Vortäters oder des Zwischenhehlers stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 259 Rn. 17 mwN) und diesen unmittelbar beim Absetzen unterstützen, wobei ein einvernehmliches Handeln von Absatzhelfer und Vortäter erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97 Rn. 3, BGHSt 43, 110 und vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90 Rn. 5).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 218/00

    Gewahrsam eines LKW-Fahrers an der Fracht; Gewerbsmäßige Bandenhehlerei

    Im Fall II. 12 hat der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil der Verurteilung wegen vollendeter gewerbsmäßiger Bandenhehlerei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 110) entgegensteht, wonach beim Ankauf durch einen Lockspitzel der Polizei nur ein Versuch gegeben ist.
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Da diese Bemühungen nicht geeignet waren, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, lag insoweit nur eine versuchte Hehlerei vor (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110; Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Sind alle Bemühungen des Täters objektiv nur darauf ausgerichtet, den Gegenstand einem verdeckt ermittelnden Polizeibeamten auszuliefern, bleibt die Tat Versuch, weil ein Taterfolg den Umständen nach nicht zu erwarten ist (vgl. für Hehlerei BGHSt 43, 110, 111 = JR 1998, 342 mit Anm. Seelmann ebenda; Anm. Paul JZ 1998, 297 f.; Anm. Krack und Endriß NStZ 1998, 462 und 463; für Inverkehrbringen von Falschgeld BGH NStZ 1997, 80).
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Deshalb muss die Tätigkeit des Helfers im konkreten Fall geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGHSt 43, 110, 111; NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 571/98

    Voraussetzungen der versuchten Hehlerei

    Auch kommt es unter diesen Umständen nicht entscheidend darauf an, daß selbst im Fall einer geeigneten Vortat in den Verhandlungen über den Absatz des Bildes an den verdeckt auftretenden Polizeibeamten nur eine versuchte Hehlerei zu sehen wäre, weil diese Bemühungen von vornherein nicht geeignet gewesen wären, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (vgl. BGHSt 43, 110).
  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00

    Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 555/09

    Hehlerei (Absetzen; Eintreten eines Förderungserfolgs; Geeignetheit der

  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 378/02

    Verwerfung der Revision (entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts zum

  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 520/18

    Keine vollendete Hehlerei bei Veräußerung eines entwendeten PKW an einen nicht

  • BGH, 02.12.1998 - 1 StR 502/98

    Verwerfung der Revision; Aussagegenehmigung; Nichtzulassung von Fragen;

  • FG Düsseldorf, 06.12.2000 - 4 K 9518/97

    Haftung wegen Steuerhehlerei bei Verkauf an verdeckten Ermittler; Voraussetzungen

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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98   

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https://dejure.org/1998,1056
BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98 (https://dejure.org/1998,1056)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 1 StR 180/98 (https://dejure.org/1998,1056)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 (https://dejure.org/1998,1056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250 Abs. 1 StGB

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2914
  • NStZ 1998, 462 (Ls.)
  • StV 1998, 422
  • StV 1999, 92 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98
    Das ist bei einer Gesetzesänderung nach dem tatrichterlichen Urteil vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (BGHSt 20, 77).
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 147/98

    Anwendung des milderen Gesetzes bei § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98
    Es kann sich daher bei den zur Tatausführung verwendeten "Pistolen" auch um Spielzeug- oder Pistolenattrappen gehandelt haben, Die Verwendung solcher Gegenstände erfüllt nicht den Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF, der bei einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gegenüber dem alten Recht nicht das mildere Gesetz ist (BGH, Beschl. vom 7. April 1998 - 1 StR 147/98).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Er hat dabei jedoch ausdrücklich offengelassen, ob dies auch gilt, wenn der Täter mit einer echten, aber ungeladenen Schußwaffe droht und diese dadurch "verwendet" (Beschl. v. 23. April 1998 - 1 StR 180/98).

    Solche Gegenstände fallen ebenfalls nicht unter den Waffenbegriff des § 250 StGB n.F. (BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98).

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Auf diese Definition hat der Bundesgerichtshof in zu § 250 StGB n.F. ergangenen Entscheidungen verwiesen (vgl. z.B. BGHSt 45, 249, 250; BGH StV 1999, 92; BGH NStZ 1999, 135; BGH NStZ 1999, 301; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a Waffe 2).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Allerdings ist dieser Begriff in der bisherigen Rechtsprechung zu § 250 StGB n.F. verschiedentlich - dem Wortlaut nach enger - dahin bestimmt worden, daß (nur) objektiv gefährliche Tatmittel erfaßt seien, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet seien, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 567; NStZ-RR 1998, 294; StV 1998, 422, 486).

    Beschlüsse vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 - und vom 1. Juli 1998 - 1 StR 183/98 und 1 StR 185/98).

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Daß der Gesetzgeber diese Abstufung zwischen objektiv gefährlichen und objektiv ungefährlichen Tatmitteln gewollt hat, läßt sich im übrigen mit seiner ausdrücklich in den Gesetzesmaterialien erklärten Zielsetzung vereinbaren, bloße Spielzeugpistolen oder Pistolenattrappen, die beim Opfer nach dem Willen des Täters eine subjektive Zwangswirkung haben sollen, lediglich als "Werkzeug oder Mittel" im Sinne des Auffangtatbestands des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB nF einzustufen und damit letztlich der diesbezüglich verbreiteten Annahme minder schwerer Fälle für die Zukunft entgegenzuwirken (vgl. Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. November 1997, BT-Drucks. 13/9064 S. 18; BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dies kann schon bei der ersten Tat der Fall sein, die ins Auge gefasst ist (BGH, Urt. v. 19. Mai 1998 - 1 StR 154/98, NJW 1998, 2914; Urt. v. 11. Oktober 1994 - 1 StR 522/94, NStZ 1995, 85).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als

    Der gegenüber dem § 250 Abs. 1 StGB a.F. mildere Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. wurde danach gerade auch für den Fall geschaffen, daß der Täter beim Raub oder der räuberischen Erpressung, wie hier, eine nicht funktionsfähige Schußwaffe mit sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (vgl. BGH NJW 1998, 2914, 2915; 1998, 3130).
  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Denn Gewerbsmäßigkeit wird durch ein subjektives Moment begründet, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

    Dass die Kammer lediglich eine Tat dieser Art festgestellt hat, steht dem nicht entgegen, da Gewerbsmäßigkeit durch ein subjektives Moment begründet wird, was schon bei der ersten Tat der Fall sein kann (s. nur BGH NJW 1998, 2914; NStZ 2004, 265, 266; 2007, 638).

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Entgegen der Auffassung der Kammer erfüllt eine Spielzeugpistole nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung des 6. StrRG, vielmehr greift der mildere (und mithin gem. § 2 Abs. 3 StGB anzuwendende) § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F. ein (BGH, Beschl. vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98 = StV 1998, 4221 Boetticher/Sander NStZ 1999, 292).
  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 255/98

    Verwendung einer Scheinwaffe - Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs -

    Zwar erfüllt das Verhalten des Angeklagten, soweit es sich auf die Verwendung einer Scheinwaffe bezieht, den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. (vgl. BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 1 StR 180/98), der bei einer Strafdrohung von Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren im Verhältnis zum alten Recht das mildere Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt.
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98

    Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine

    Allerdings ist der Begriff der Waffe in der bisherigen Rechtsprechung zu § 250 StGB n.F. verschiedentlich - dem Wortlaut nach enger - dahin bestimmt worden, daß (nur) objektiv gefährliche Tatmittel erfaßt seien, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und nach der Art ihrer Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet seien, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 567; NStZ-RR 1998, 294; StV 1998, 422, 485 , 486).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 362/98

    Verwenden einer ungeladenen Maschinenpistole und einer Gaspistole mit unbekanntem

  • BGH, 30.11.2000 - 4 StR 493/00

    Schwerer Raub; Verwendung einer Waffe; Gefährliches Werkzeug;

  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 185/98

    Gemeinschaftlich begangener schwerer Raub; Das mildere Gesetz im Verhältnis des

  • BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00

    Fehlerhafte Strafzumessung

  • AG Kassel, 08.12.2015 - 263 Ls 1620 Js 8306/15

    Scheinwaffen als taugliche Tatmittel einer schweren räuberischen Erpressung.

  • BGH, 17.06.1998 - 4 StR 137/98

    Sachbeschädigung als mitbestrafte straflose Nachtat gegenüber dem

  • BGH, 16.06.1998 - 4 StR 153/98

    Änderung des Raubtatbestands; Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB;

  • BGH, 03.07.1998 - 2 StR 246/98

    Strafzumessung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz

  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 245/98

    Verwenden einer geladenen Schreckschußpistole bei einem Überfall - Objektive

  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 642/98

    Schwerer Raub; Lex mitior; Milderes Gesetz; Anderes gefährliches Werkzeug; Waffe;

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99

    Schwerer Raub; Gesetzesänderung; Lex mitior; Schreckschußrevolver

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98

    Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer

  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 566/98

    Schreckschußwaffe als Waffe oder gefährliches Werkzeug

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 209/98

    Berichtigung eines Schuldspruches

  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 326/98

    Einordnung einer Scheinwaffe als Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1

  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 205/98

    Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumnis der Revisionfrist - Einsatz

  • BGH, 17.06.1998 - 3 StR 243/98

    Verwerfung der Revision - Schwergewicht des Unrechtsgehalts einer Tat auf

  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 5 RVs 2/13

    Gewerbsmäßiges Handeln im Betäubungsmittelrecht

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