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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,439
BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97 (https://dejure.org/1997,439)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1997 - 5 StR 237/97 (https://dejure.org/1997,439)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1997 - 5 StR 237/97 (https://dejure.org/1997,439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 257 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 265 StPO
    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger Wiedergabe einer Zeugenaussage: Ausnahme bei Darlegung durch die Verfahrensakten; Verbot der Heranziehung von Aufzeichnungen bezüglich der Hauptverhandlung); Grundsatz des fairen Verfahrens ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den "Fair-Trial-Grundsatz"; Unterlassen eines richterlichen Hinweises bei unterschiedlicher Beurteilung einer Zeugenaussage

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Freie Beweiswürdigung und faires Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 212
  • NJW 1997, 3182
  • NStZ 1998, 51
  • StV 1997, 561
  • StV 1998, 113 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
    Der Bundesgerichtshof hat dies angenommen, wenn der Wortlaut einer in der Hauptverhandlung verlesenen Urkunde im Urteil unrichtig wiedergegeben worden ist (BGH MDR 1976, 989; BGH StV 1983, 321; BGH NStZ 1987, 18; vgl. BGHSt 29, 18, 21; für Fälle der wörtlichen Protokollierung einer Aussage vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
    Der Bundesgerichtshof hat dies angenommen, wenn der Wortlaut einer in der Hauptverhandlung verlesenen Urkunde im Urteil unrichtig wiedergegeben worden ist (BGH MDR 1976, 989; BGH StV 1983, 321; BGH NStZ 1987, 18; vgl. BGHSt 29, 18, 21; für Fälle der wörtlichen Protokollierung einer Aussage vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
    Auch ein - differenziert zu beurteilender - Fall einer wesentlichen Abweichung in der Beurteilung tatsächlicher Verhältnisse zwischen Anklage und Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 19, 88; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 265 Rdn. 23 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Eine Rekonstruktion der Beweisaufnahme ist ihm grundsätzlich verwehrt (BGHSt 38, 14, 15; 43, 212, 213).

    Zwar ist der Inhalt von in der Hauptverhandlung verlesenen Urkunden im Revisionsverfahren regelmäßig rekonstruierbar (vgl. BGHSt 43, 212, 214).

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Rüge A. XV der Revisionsbegründung (Kfz-Kennzeichen u. a.): Die Voraussetzungen einer nur ausnahmsweise zulässigen "Alternativrüge", etwa wenn ein essentieller, nicht erklärlicher Widerspruch zwischen Akteninhalt und Urteilsgründen besteht (BGHSt 43, 212, 215 f.) oder der Akteninhalt die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen ohne weiteres beweist (BGH NJW 2000, 1962 f.) sind nicht gegeben.
  • BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04

    BGH entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

    Für eine Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht oder der Nichtausschöpfung eines in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittels, die bei unerklärten eklatanten Widersprüchen zwischen Akten- und Urteilsinhalt in Ausnahmefällen statthaft sein kann (vgl. BGHSt 43, 212, 215 f.), fehlt es schon am vollständigen Vortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) des mit dem angeblichen Verstoß zusammenhängenden Akteninhalts, zu dem hier mindestens die vorbereitenden Gutachten in vollständiger Form und die in den Akten festgehaltenen Einlassungen der Angeklagten gehört hätten.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97   

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https://dejure.org/1997,1997
BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,1997)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1997 - 1 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,1997)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1997 - 1 StR 487/97 (https://dejure.org/1997,1997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 51
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97

    Sinn und Zweck der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 769/96

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10

    Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs);

    Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN).
  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    Solche Angaben müssen - im Prozessverhältnis zu den Beschwerdeführern, von denen sie nicht stammen - zwar im Urteil nicht stets wiedergegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 63; jeweils zu Zeugen).

    Sie müssen in den schriftlichen Urteilsgründen aber jedenfalls gewürdigt werden, wenn die Angaben für die Entscheidung Wesentliches beinhalten (vgl. BGH, NStZ 1998, 51; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Auflage, § 267 StPO Rn. 13).

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen oder zahlreiche umfangreiche Urkunden in das Urteil hineinzukopieren (vgl. BGH NStZ 1998, 51).
  • OLG Bamberg, 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16

    Voraussetzungen wirksamer Lichtbildbezugnahme

    bb) Nach diesem Maßstab dürfen die keinem Selbstzweck dienenden Anforderungen an die Abfassung der tatrichterlichen Urteilsgründe, die nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (womöglich lückenlos) zu dokumentieren, sondern lediglich das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschl. v. 04.09.1997 - 1 StR 487/97 = NStZ 1998, 51 u. a. BGH, Beschl. v. 11.04.2012 - 3 StR 108/12 = StV 2012, 706 = NStZ-RR 2012, 212; vgl. auch OLG Bamberg, Beschl. v. 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 m. w. N.; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 107), nicht grundlos überspannt werden.
  • OLG Bamberg, 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17

    Bezugnahme auf Lichtbilder im Urteil durch Angabe der Aktenfundstelle

    bb) Nach diesem Maßstab dürfen die keinem Selbstzweck dienenden Anforderungen an die Abfassung der tatrichterlichen Urteilsgründe, die nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (womöglich lückenlos) zu dokumentieren, sondern lediglich das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschluss vom 04.09.1997 - 1 StR 487/97 = NStZ 1998, 51 u. a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012 - 3 StR 108/12 = StV 2012, 706 = NStZ-RR 2012, 212; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 m. w. N.; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 107), nicht grundlos überspannt werden.
  • BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12

    Unzulässige Verlesung der Niederschrift einer richterlichen Vernehmung bei

    Sie sollen (lediglich) das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 167/01

    Besondere Schwere der Schuld (Revisonsrichterlicher Kontrollumfang;

    Eine bloße detaillierte Wiedergabe sämtlicher Aussageinhalte - hier unter anderem von zehn Vernehmungen des Mitangeklagten C. - ist regelmäßig nicht veranlaßt; sie kann die dem Tatrichter obliegende Darstellung der wesentlichen Entscheidungsgründe nicht ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; 1997, 377; 1998, 51; NStZ-RR 2000, 293; vgl. auch Meyer-Goßner NStZ 1988, 532) und den Bestand des Urteils gefährden.
  • BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03

    Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen

    Es ist regelmäßig untunlich, den gesamten Inhalt von Protokollen der Telefonüberwachung sowie die Zeugenaussagen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (vgl. nur BGH NStZ 1998, 51 m.N.).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Sie dienen aber auch dazu, die revisionsrechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 37, 21, 22; BGHR StPO § 267 Darstellung 1;BGH NStZ 1998, 51) Der Tatrichter ist verpflichtet, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind.
  • BGH, 26.02.2003 - 1 StR 7/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (positive Feststellung des Hanges;

    Es ist aber regelmäßig untunlich, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (vgl. nur BGH NStZ 1998, 51 m.N.).
  • BGH, 11.07.2006 - 1 StR 223/06

    Darstellung der Beweiswürdigung (keine Dokumentationspflicht)

  • BGH, 18.07.2006 - 3 StR 230/06

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Mitteilung von Einzelheiten der Beweisaufnahme)

  • BGH, 17.02.2005 - 5 StR 555/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung

  • BGH, 23.01.2002 - 1 StR 528/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Inhalt der Urteilsgründe; keine

  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 346/09

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • BGH, 11.01.2005 - 3 StR 456/04

    Urteilsgründe (Wiedergabe von Zeugenaussagen)

  • BGH, 11.01.2005 - 3 StR 482/04

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Wiedergabe von Zeugenaussagen)

  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 173/98

    Rechtsfehler bei Beweiswürdigung - Aneinanderreihung erhobener Beweise -

  • BGH, 18.10.2000 - 1 StR 370/00

    Inhalt der schriftlichen Urteilsgründe; Beweismittel

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die richterliche

  • BGH, 16.08.2011 - 3 StR 261/11

    Urteilsgründe (keine Dokumentation der Beweisaufnahme)

  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 353/10

    Schriftliche Urteilsgründe

  • BGH, 19.08.2009 - 1 StR 357/09

    Rechtsfehler zum Nachteil eines Angeklagten i.R.e. Revision bei einem

  • BGH, 13.09.2001 - 1 StR 352/01
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4297
BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97 (https://dejure.org/1997,4297)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1997 - 5 StR 491/97 (https://dejure.org/1997,4297)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1997 - 5 StR 491/97 (https://dejure.org/1997,4297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von Umständen eines vorläufig eingestellten Verfahrens in einem anderen Verfahren - Verfahrensrüge eines fehlenden vorherigen Hinweises an den Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 154, § 265

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 51
  • StV 1998, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97
    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97
    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - 5 StR 491/97
    Der Beschwerdeführer beanstandet zutreffend, daß hierdurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, wonach eine belastende Verwertung mit jener Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen - hier jedoch fehlenden - vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen durfte (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1 und 3).
  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Dann ist die Verwertung dieser eingestellten Tat im Rahmen der Strafzumessung weder widersprüchlich, noch liegt hierin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bzw. Vertrauensgrundsatz und sie beeinträchtigt auch gerade nicht die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten T5 (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 StR 292/03 - und BGH, Beschl. v. 16.09.1997 - 5 StR 491/97 - ).
  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Dann ist die Verwertung dieser eingestellten Tat im Rahmen der Strafzumessung weder widersprüchlich, noch liegt hierin ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bzw. Vertrauensgrundsatz und sie beeinträchtigt auch gerade nicht die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten (vgl. auch BGH, Beschl. v. 23.09.2003 - 1 StR 292/03 - und BGH, Beschl. v. 16.09.1997 - 5 StR 491/97 - ).
  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01

    Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der

    Widerspricht aber die Verteidigung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO mit der Zielrichtung, einen Freispruch zu erreichen, und entzieht sich das Gericht aus der Sicht der Verteidigung der Auseinandersetzung mit deren Einwendungen durch die Einstellung, so kann die Verteidigung darauf vertrauen, dass der ausgeschiedene Verfahrensstoff ohne entsprechenden Hinweis bei der Beweiswürdigung des verbliebenen Verfahrensstoffes nicht berücksichtigt wird (BGH StV 1996, 585; vgl. BGH StV 1998, 252).

    Durch die Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist nämlich ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden mit der Folge, dass eine belastende Verwertung mit jener - eingestellten - Tat zusammenhängender Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens entsprechend § 265 StPO nicht ohne einen vorherigen Hinweis an den Angeklagten erfolgen darf (BGH StV 1998, 252).

  • OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis,

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
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