Rechtsprechung
BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 531
Wird zitiert von ... (13)
- OLG Karlsruhe, 16.11.2022 - 1 Ws 312/22
Anforderungen an die Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Berufung im …
Denn Rechtsanwalt B. war als Verteidiger erst am 30.06.2022 speziell für die Durchführung des Berufungsverfahrens beauftragt worden, weshalb die Ermächtigung als i.S.v. § 302 Abs. 2 StPO ausdrücklich auf die Berufung bezogen angesehen werden muss (…vgl. BGHR StPO § 302 II Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 302 Rn. 32 mwN). - BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11
Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger; …
Etwas anderes gilt zwar dann, wenn einem erst zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens beauftragten Verteidiger eine allgemeine Ermächtigung zur Rechtsmittelrücknahme erteilt worden ist (BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 132/98 - juris, Rn. 2). - BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19
Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision
"Der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung steht nicht entgegen, dass dem Wahlverteidiger nur in der Strafprozessvollmacht die allgemeine Ermächtigung erteilt worden ist, "Rechtsmittel (...) zurückzunehmen', denn er war für die Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt worden (vgl. BGH Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 132/98, NStZ 1998, 531 mwN).
- BGH, 13.07.1999 - 4 StR 293/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mord; Rücknahme der Revision
Diese erneute, am 7. Dezember 1998 unterzeichnete Vollmacht ist nämlich erst nach Erlaß des Urteils und damit zur Durchführung des Rechtsmittelverfahrens ausgestellt worden, die Ermächtigung bezog sich daher gerade auf die hier in Frage stehende Revision (vgl. BGH NStZ 1998, 531;… BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5).Da der Beschwerdeführer - ohne erneut Revision einzulegen - einen Revisionsantrag gestellt und begründet hat, spricht der Senat aus, daß die Revision wirksam zurückgenommen worden ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531).
- BGH, 31.08.2016 - 2 StR 267/16
Wirksame Rücknahme des Rechtsmittels
Die Vollmacht ist im Revisionsverfahren erteilt worden, so dass die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muss (vgl. BGH NStZ 1998, 531 f.; NStZ-RR 2005, 261). - BGH, 18.11.2003 - 4 StR 454/03
Wirksame Rechtsmittelrücknahme durch den Wahlverteidiger (Ermächtigung im Rahmen …
Da der Wahlverteidiger erst für die Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt worden ist, handelt es sich um eine ausdrückliche Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO (…vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 5; BGH NStZ 1998, 531, 532). - BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung
Der Senat hatte daher festzustellen, daß die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531). - BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)
Der Senat hat daher festzustellen, dass die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531). - BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04
Minder schwerer Fall des schweren Raubes (ungeladene Gaspistole)
Die Vollmacht ist im Revisionsverfahren erteilt worden, so dass die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muss (vgl. BGH NStZ 1998, 531 ff.). - OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss OWi 781/03
Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung; Bschränkung …
Daraus folgt, dass der Verteidiger hier ausdrücklich mit der Durchführung des Einspruchsverfahrens beauftragt war mit der weiteren Folge, dass die in der schriftlichen Vollmachtsurkunde enthaltene Befugnis zur (teilweisen) Rücknahme von Rechtsmitteln die teilweise Rücknahme des Einspruchs in einer der Bestimmung des § 302 Abs. 2 StPO erforderlichen Form mit umfasste (vgl. BGH NStZ 1998, 531;… BGHR § 302 StPO, Rücknahme 5, Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 302 Rdnr. 32 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 RVs 71/10
Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Beschränkung des Einspruchs …
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 172/04
- OLG Hamm, 10.11.2009 - 2 Ss OWi 702/09