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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98   

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BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98 (https://dejure.org/1998,1961)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1998 - 4 StR 457/98 (https://dejure.org/1998,1961)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1998 - 4 StR 457/98 (https://dejure.org/1998,1961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB a.F.; § 250 StGB n.F.
    Schwerer Raub; Scheinwaffe; Schreckschußpistole; Verwenden eines gefährlicher Werkzeuges

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkung des milderen Strafgesetzes gegenüber dem zur Tatzeit geltenden Recht; Raubdelikte

  • Judicialis

    StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 253; ; StGB § 255; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 136 (Ls.)
  • NStZ-RR 1999, 102
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1998 - 4 StR 204/98

    Schreckschußpistole zur Drohung - Zur Anwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
    Zwar handelt es sich bei einer geladenen Schreckschußpistole - soweit sich deren Benutzung darin erschöpft, die Existenz einer scharfen Schußwaffe vorzutäuschen - um eine sog. "Scheinwaffe", die von dem "Auffangtatbestand" des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. erfaßt wird (vgl. BGH StV 1998, 486; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 240/98).

    Der damit anwendbare § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. (vgl. BGH StV 1998, 486) sieht einen Strafrahmen von (nur) drei bis 15 Jahren vor und ist somit das im Vergleich zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. mildere Gesetz.

  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 245/98

    Verwenden einer geladenen Schreckschußpistole bei einem Überfall - Objektive

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
    Hingegen unterfällt eine mit Platzpatronen geladene Schreckschußpistole, die dem Opfer an die Schläfe gehalten wird, dem Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98 und vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98

    Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
    Zwar handelt es sich bei einer geladenen Schreckschußpistole - soweit sich deren Benutzung darin erschöpft, die Existenz einer scharfen Schußwaffe vorzutäuschen - um eine sog. "Scheinwaffe", die von dem "Auffangtatbestand" des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. erfaßt wird (vgl. BGH StV 1998, 486; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 240/98).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
    Er kann sogar tödliche Verletzungen hervorrufen (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 3 m.w.N.).
  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 333/98

    Einordnung eines mit Platzpatronen geladenen Gas- und Schreckschussrevolvers in

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
    Hingegen unterfällt eine mit Platzpatronen geladene Schreckschußpistole, die dem Opfer an die Schläfe gehalten wird, dem Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98 und vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 336/98

    Berichtigung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
    a) Das bei dem ersten Raubüberfall eingesetzte Fleischermesser ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. Dieses hat ein Mittäter des Angeklagten bei der Tat verwendet, indem er es gegenüber Marktleiterin in einer sie konkret gefährdenden Weise als Drohmittel eingesetzt hat (vgl. BGH StV 1998, 487; BGH Beschluß vom 30. Juli 1998 - 4 StR 336/98).
  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98

    Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98
    a) Das bei dem ersten Raubüberfall eingesetzte Fleischermesser ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. Dieses hat ein Mittäter des Angeklagten bei der Tat verwendet, indem er es gegenüber Marktleiterin in einer sie konkret gefährdenden Weise als Drohmittel eingesetzt hat (vgl. BGH StV 1998, 487; BGH Beschluß vom 30. Juli 1998 - 4 StR 336/98).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Messer, die nicht ohnehin als Angriffs- oder Verteidigungsmittel konstruiert sind und wie etwa Spring-, Fall-, Faust- oder Faltmesser zu den Waffen im technischen Sinne gehören, erfüllen nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, regelmäßig die Voraussetzungen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BGH NStZ-RR 2006, 12, 13 für den Fall eines Klappmessers).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    An der beabsichtigten Änderung seiner Rechtsprechung sieht sich der Senat durch die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (vgl. Beschluß vom 3. November 1998 - 1 StR 529/98; Beschluß vom 14. April 1999 - 1 StR 642/98), des 3. Strafsenats (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 467/98; Beschluß vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98 = NStZ-RR 1999, 173) und des 4. Strafsenats (vgl. Beschluß vom 19. Mai 1998 - 4 StR 204/98 = NStZ 1998, 511; Beschluß vom 30. November 2000 - 4 StR 493/00 = NStZ-RR 2001, 136; Beschluß vom 26. November 1998 - 4 StR 457/98 = NStZ 1999, 102) gehindert.

    Dieser zutreffenden objektiven Bestimmung des gefährlichen Werkzeugs folgt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Fällen, in denen der Täter mit dem Einsatz eines Messers droht; dieses wird in ständiger Rechtsprechung als abstrakt "gefährliches" Werkzeug angesehen, dessen drohender Einsatz ohne weiteres § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB unterfällt (vgl. etwa BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; vgl. auch BayObLG NJW 1999, 2535 f.; OLG Hamm NJW 2000, 351 f.).

  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    b) Als generell, also stets "gefährliche Werkzeuge" - sofern sie nicht schon dem Waffenbegriff unterfallen - hat der Bundesgerichtshof insbesondere Messer eingestuft (BGH, Beschluß vom 17. Juni 1998 - 1 StR 270/98 = BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BGH, Urteil vom 26. November 1998 4 StR 457/98 = NStZ 1999, 136; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00 = NStZ-RR 2001, 41).

    bb) Bringt der Täter dagegen dem Opfer bei einer Schußdistanz von wenigen Zentimetern (relativer Nahschuß) oder bei einem Schuß mit auf die Körperoberfläche aufgesetzter Laufmündung (absoluter Nahschuß) durch die austretenden Explosionsgase und die mitgerissenen Munitionspartikel (vgl. Rothschild, Zur Gefährlichkeit freiverkäuflicher Schreckschußwaffen, NStZ 2001, 406, 407, 410) eine erhebliche Verletzung bei oder droht er dem Opfer mit einer solchen Vorgehensweise, dann wird die Schreckschußwaffe aufgrund ihrer konkreten Verwendung zu einem "gefährlichen Werkzeug" im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, nämlich zu einer Waffe (vgl. Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 293; BGH, Beschluß vom 9. November 1999 - 1 StR 501/99 - BGH, Beschluß vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98 = BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH, Beschluß vom 4. Januar 1999 - 3 StR 517/98 - BGH, Urteil vom 26. November 1998 - 4 StR 457/98 = NStZ 1999, 136; BGH, Beschluß vom 30. November 2000 - 4 StR 493/00 = StV 2001, 274).

  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    War die Pistole dagegen mit Platzpatronen geladen, wurde sie durch die hier festgestellte gefährliche Art der Verwendung zu einer Bedrohung unmittelbar am Kopf des Kindes zu einem gefährlichen Werkzeug, so daß auch dann die Qualifikation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt ist (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f. jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01

    Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren

    War die Pistole dagegen mit Platzpatronen aufmunitioniert, konnte sie nur durch eine für das Opfer gefährliche Art der Verwendung (zumindest Bedrohung in Nahdistanz) zu einem gefährlichen Werkzeug werden (s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
  • BGH, 30.11.2000 - 4 StR 493/00

    Schwerer Raub; Verwendung einer Waffe; Gefährliches Werkzeug;

    Dies kann bei Verwendung einer Schreckschußpistole - wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat - dann der Fall sein, wenn sie dem Opfer (unmittelbar) an den Körper gehalten wird, da ein aufgesetzter Schuß mit einer Platzpatrone aufgrund der austretenden Explosionsgase und der mitgerissenen Munitionspartikel regelmäßig zu erheblichen Verletzungen führt (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 jeweils m.w.N.); er kann sogar tödlich sein.
  • BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00

    Diebstahl mit Waffen; Hilflosigkeit; Geladene Gaspistolen

    In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302; anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 Ss 28/04

    Diebstahl mit Waffen; Taschenmesser; Gebrauchsbereitschaft; Beisichführen

    Messer, auch soweit sie nicht als Spring-, Fall- oder Faustmesser als Waffe im technischen Sinne gelten und damit dem Anwendungsbereich des Waffengesetzes unterfallen, sind von der Rechtsprechung bislang durchweg als (abstrakt) gefährliche Werkzeuge i.S.d. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a), 250 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BayObLG NJW 1999, 2535; OLG Hamm NJW 2000, 3510; für kleinere Taschenmesser verneinend BayObLG NStZ-RR 2001, 202; für Taschenmesser zuletzt offengelassen von BGH NStZ-RR 2003, 12).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6131
BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98 (https://dejure.org/1998,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1998 - 3St RR 54/98 (https://dejure.org/1998,6131)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 3St RR 54/98 (https://dejure.org/1998,6131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Vorliegen eines sog. Unechten Erfüllungsbetrugs bei Fortwirken der schon im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts begangenen Täuschung in der Erfüllungsphase

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensschaden beim unechten Erfüllungsbetrug

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 663
  • NStZ 1999, 136 (Ls.)
  • StV 1999, 30
  • BayObLGSt 1998, 123
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Wirkt jedoch die schon im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts (hier: vom 26.6.1993) begangene Täuschung in der Erfüllungsphase fort (hier: nach der Vertragskündigung vom 20.10.1994 ab 1.11.1994), so bilden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit mit der Folge, daß über den Schaden der Wertvergleich zwischen den beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220/221) und deren Erfüllbarkeit entscheidet (sogenannter unechter Erfüllungsbetrug: Lackner StGB 22. Aufl. § 263 Rn. 53).
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Da die Verpächterin allein durch die Überlassung der Apotheke, also nur zu Beginn ihrer Rechtsbeziehungen zum Angeklagten, eine Vermögensverfügung getroffen hat und diese, wenn sie auf einer Irrtumserregung beruhen soll, durch eine vorangegangene Täuschung herbeigeführt worden sein muß, kommt hier grundsätzlich der sogenannte Eingehungsbetrug in Betracht, der nur gegeben ist, wenn bereits ein anfängliches irreführendes Verhalten des Angeklagten zu einer schädigenden Vermögensverfügung geführt hat (BGHSt 15, 24/25).
  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Eine mangelnde Bonität zur Zeit des Vertragsabschlusses hätte der Angeklagte der Verpächterin jedenfalls schon damals deshalb offenbaren müssen, weil er - wie das Amtsgericht festgestellt hat - von sich aus seine angeblich gute wirtschaftliche Lage herausgehoben hatte (vgl. Tröndle StGB 48. Aufl. § 263 Rn. 14) und damit hinsichtlich der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Verpächterin entwickelt hatte (vgl. BGHSt 39, 392/401).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Zurückbleiben kann der Wert des Anspruchs des Getäuschten auf die Leistung des Täuschenden nämlich schon dann, wenn der Wert deshalb minderwertig ist, weil der Leistung des Täuschenden wegen dessen Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit die erforderliche Bonität fehlt und dadurch das Vermögen des Getäuschten konkret gefährdet wird (BGHSt 21, 112/113; LK/Lackner StGB 10. Aufl. § 263 Rn. 206 und 223; Lackner Rn. 40 und 41; S/S/Cramer StGB 25. Aufl. § 263 Rn. 128 und 130).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    In einem solchen Fall ist eine Vermögensbeschädigung gegeben, wenn der vertragliche Anspruch auf die Leistung des Täuschenden in seinem Wert hinter der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten zurückbleibt (BGHSt 23, 300/302).
  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 3St RR 54/98
    Hierzu reichen die Feststellungen über sehr hohe Schulden zur Zeit des Abschlusses des Pachtvertrags ebensowenig aus wie die Berechnung von Folgeschäden, deren Feststellung allenfalls einer Strafzumessung dienen kann (BGH VRS 15, 112/114; BGHR StGB § 263 Abs. 1 "Stoffgleichheit 2"; BGH NJTIJ 1989, 918).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Dies ist dann der Fall, wenn der Vergleich der Vermögenslage vor und nach dem Eingehen der schuldrechtlichen Verbindlichkeit ergibt, dass der Betroffene durch den Vertragsschluss wirtschaftlich schlechter gestellt wird, sei es, weil das Versprochene gegenüber der Leistung des Getäuschten minderwertig, sei es weil der Versprechende leistungsunfähig oder leistungsunwillig ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1951 - 2 StR 29/50, BGHSt 1, 13, 14 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 25 f.; Beschluss vom 18. Juli 1961 - 1 StR 606/60, BGHSt 16, 220, 221; Urteil vom 26. März 1953 - 4 StR 574/52, NJW 1953, 836; BayObLG, NJW 1999, 663 f.; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 263 Rn. 119; LK-Tiedemann, StGB, 11. Aufl., § 263 Rn. 197; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 121, 128 ff.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
    Denn folgt auf einen Eingehungsbetrug ein Erfüllungsbetrug durch wechselseitige Erbringung der bereits nach dem Vertrag ungleichwertigen Leistungen (sog. unechter Erfüllungsbetrug), werden Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft als Einheit behandelt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2016 - 4 StR 317/15, in: juris; OLG Koblenz, Urteil vom 5. März 2020 - 1 U 258/19, BeckRS 2020, 5652; BayObLG, Urteil vom 30. Juli 1998 - 3 St RR 54/98, in: juris; Heger/Petzsche in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Auflage 2017, § 263 StGB Rn. 105).

    Der Schaden wird dann anhand des Saldos dieser Leistungen berechnet (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 5. März 2020 - 1 U 258/19, BeckRS 2020, 5652; BayObLG, Urteil vom 30. Juli 1998 - 3 St RR 54/98, in: juris; Heger/Petzsche in Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Auflage 2017, § 263 StGB Rn. 105).

  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Von einem "unechten Erfüllungsbetrug" wird ausgegangen, wenn die schon im Rahmen des Verpflichtungsgeschäfts begangene Täuschung in der Erfüllungsphase fortwirkt (z.B. SK-Hoyer, StGB, § 263, Rn.243), so dass Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit bilden mit der Folge, dass über den Schaden der Wertvergleich zwischen den beiderseitigen Vertragsverpflichtungen (BGHSt 16, 220/221) und deren Erfüllbarkeit entscheidet (BayObLG StV 1999, 30f).
  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
    bb) Wird eine Täuschung - wie hier über die Feuchtigkeitsschäden - schon im Rahmen, des Verpflichtungsgeschäfts begangen und wirkt sie in der Erfüllungsphase fort (sog. unechter Erfüllungsbetrug), so bilden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft eine Einheit mit der Folge, dass über den Schaden der Wertvergleich zwischen den jeweiligen Leistungen entscheidet (vgl. BGHSt 16, 220, 221; BayObLG NJW 1987, 2452; 99, 663; Tröndle/Fischer a.a.O.; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. § 263 Rdnr. 53; SK-Hoyer, StGB , 60, Lfg. 7. Aufl. [Februar 2004] § 263 Rdnr. 243).

    darüber hinaus Prozesskosten oder sonstige Kosten im Rahmen der Rechtsverfolgung entstanden sind, unterfallen diese mittelbaren Schäden nicht § 263 StGB (vgl. BayObLG NJW 1999, 663, 664).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 22 U 212/23

    Vertragsschluss ist keine Bonitätsbestätigung!

    Eine solche Garantenpflicht setzt in allgemeinen Vertragsverhältnissen besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehung, voraus (BGH, Urt. v. 10.04.1984 - 4 StR 180/84, StV 1984, 511; BayObLG, Urt. v. 30.07.1998 - 3 St RR 54-98, NJW 1999, 663; Saliger in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 263 StGB, Rn. 75 ff.) Solche besonderen Umstände sind hier nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.07.1998 - 1 Ss 68/98   

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https://dejure.org/1998,12866
OLG Karlsruhe, 14.07.1998 - 1 Ss 68/98 (https://dejure.org/1998,12866)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.1998 - 1 Ss 68/98 (https://dejure.org/1998,12866)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 804
  • NStZ 1999, 136
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