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   BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98   

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https://dejure.org/1998,1124
BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98 (https://dejure.org/1998,1124)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1998 - 1 StR 290/98 (https://dejure.org/1998,1124)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 (https://dejure.org/1998,1124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft getretenes Recht als maßgebliches Recht; Gefahrbegriff bei gemeingefährlichen Straftaten; Teilweise Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO; Vergewisserung der Vermeidung der Gefährdung von ...

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 357; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 26; ; StGB § 27; ; StGB § 265 Abs. 1 n.F.; ; StGB § 306 a Abs. 2 n.F.; ; StGB § 306 Nr. 2 a.F.; ; StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 n.F.; ; StGB § 308 Abs. 1 bis 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306, § 309; StPO § 354a, § 357

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Menschengefährdende schwere Brandstiftung

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 32
  • StV 1998, 662
  • JR 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Auch ihre Ansicht, rechtlich sei die Bestärkung des Täters K. in seinem Tatentschluß keine taugliche Beihilfehandlung, trifft nicht zu (vgl. BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 = NStZ-RR 1996, 1 = StV 1996, 2).

    Hatte er aber "zwischenzeitlich Bedenken bekommen", was der neue Tatrichter zu überprüfen haben wird, so war er möglicherweise noch nicht endgültig zur Tat entschlossen (vgl. dazu BGHR StGB § 26 Bestimmen 3) und konnte dann noch angestiftet werden.

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22).

    Zugleich hatte sie damit auch für ihren minderjährigen Sohn die Wohnung aufgegeben (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 8).

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    In BGHSt 26, 121, 124 f. hat der Bundesgerichtshof lediglich in Betracht gezogen, ob bei kleinen Hütten oder Häuschen, die mit einem Blick zu überschauen sind, § 306 Nr. 2 StGB aF ausscheidet.

    Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22).

  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22).

    Wird die Wohnung von mehreren Personen bewohnt, bedarf es der Zustimmung aller Bewohner (BGH NJW 1988, 1276).

  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Denn ein Täter kann das abstrakte Gefährdungsdelikt grundsätzlich nicht auf diese Weise ausschließen (BGH NStZ 1982, 420, 421 mit Anm. Hilger; BGH NStZ 1985, 408 f.).

    Für andere Fälle hat er eine solche Möglichkeit verneint (BGH NStZ 1985, 408 f.).

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen der Brandstiftungstaten hat zur Folge, daß jeweils auch der Schuldspruch wegen des tateinheitlich begangenen Delikts nach § 265 StGB aufgehoben werden muß (vgl. BGH NStZ 1994, 130, 131).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

    Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Maßgeblich ist das zur Tatzeit geltende Recht nur, sofern nicht das später in Kraft getretene Recht milder ist (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. zu den Brandstiftungsdelikten Senatsurteil vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98).
  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Die Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr dürfen zudem nicht überspannt werden (vgl. BGH NStZ 1985, 263, 264; 1996, 83 mit Anm. Berz; BGH JR 1997, 113, 114 mit krit. Anm. Renzikowski; BGHR StGB § 315 Abs. 1 Gefährdung 1; siehe auch Roxin, Strafrecht AT Bd. 1 3. Aufl. § 11 Rdn. 122 f., jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94

    Bedingter Vorsatz - Wollenselement - Einverständnis - Erfolgseintritt - Tatziel

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Von bewußter Fahrlässigkeit ist dagegen auszugehen, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; BGHSt 36, 1, 9 f.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98
    Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

  • BGH, 16.08.1988 - 5 StR 367/88

    Unzureichende Substantiierung der Urteilsgründe hinsichtlich der Herbeiführung

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

  • BGH, 26.06.1986 - 1 StR 299/86

    Strafbarkeit wegen einfacher Brandstiftung eines das Gebäude allein bewohnenden

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 561/81

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 134/84

    Brand - Hotelgebäude - Schwere Brandstiftung

  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15

    Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen

    Beschränkt waren seine Verteidigungsmöglichkeiten vielmehr allein hinsichtlich der rechtlichen - vor allem der konkurrenzrechtlichen - Bewertung der rechtsfehlerfrei festgestellten Tatgeschehen (zur Entbehrlichkeit der Aufhebung der Feststellungen bei bloßen Subsumtionsfehlern auch: BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98; Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 506/12; vgl. ferner Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 353 Rn. 15).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Die erhöhte Verwerflichkeit ergibt sich aus der Bereitschaft, zur Durchsetzung krimineller Ziele ein abstrakt (§ 306 a Abs. 1 StGB) oder konkret (§ 306 a Abs. 2 StGB, vgl. BGH NStZ 1999, 32, 33) gefährliches Brandstiftungsdelikt zu begehen, mithin aus der Verknüpfung von Unrecht mit weiterem Unrecht durch den Täter (vgl. Wolters JR 1998, 271, 274; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 31).

    Eine mildere Beurteilung des "Versicherungsbetrugs" bezweckt die Neuregelung ohnehin nicht (BGH NStZ-RR 1998, 235 (3, Strafsenat), NStZ 1999, 32, 33; 243, 244; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 254/98 und vom 20. Mai 1999 - 4 StR 718/98, a. A. Hecker aaO).

    Auf die von der Revision vertretene Auffassung, daß in Fällen des Übergangsrechts nach Inkrafttreten des 6. StrRG als Ergebnis des gemäß § 2 Abs. 3 StGB erforderlichen "Mildevergleichs" entgegen der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 235; NStZ 1999, 32, 33; 243, 244) § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB n.F. jedenfalls dann nicht Anwendung finden kann (vielmehr § 265 StGB n.F. anzuwenden sei), wenn es sich um zwei Taten im prozessualen Sinne handelt, kommt es hier nach allem nicht an.

  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen zur Wohnung dienende Gebäude als Mittelpunkt des menschlichen Lebens absolut geschützt werden, ohne dass im Einzelfall der Frage Bedeutung zukommen soll, ob sich zur Tatzeit tatsächlich Menschen in dem Gebäude befinden und ob sich der Täter davon überzeugt hat, dass im konkreten Fall Menschenleben nicht gefährdet werden können (BGH, Urteile vom 22. April 1982 - 4 StR 561/81, NStZ 1982, 420, 421; vom 4. April 1985 - 4 StR 93/85, NStZ 1985, 408, 409; vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 33 f.).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Den Eintritt einer konkreten Gefährdung verlangt der Tatbestand gerade nicht (vlg. BGHSt 36, 221 zu § 306 StGB a.F.; BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 306a Rn. 2; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 306a Rn. 2).

    Auch das Eigentum an dem Brandobjekt ist in Anbetracht der Schutzgüter der Norm - Leib und Leben anderer Menschen - für die Tatbestandserfüllung unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ; Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00 -, NStZ 2001, S. 196 f.; Wolff, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2008, § 306a Rn. 6 m.w.N.; Heine, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 306a Rn. 2, 17), wobei das Brandobjekt häufig jedenfalls teilweise fremdfinanziert und damit zu prüfen sein wird, inwieweit der Brand einen Schaden des Darlehensgebers verursacht hat.

    So ist in der Rechtsprechung ein Ausschluss des Tatbestands des § 306a Abs. 1 StGB anerkannt, wenn das Gebäude zur Tatzeit nicht mehr der Wohnung von Menschen diente, also von allen Bewohnern aufgegeben worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 428/03 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 ).

    Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof bisher die - allerdings nur bei kleinen, insbesondere einräumigen und daher auf einen Blick zu überschauenden Objekten in Betracht kommende - Frage nach einer Einschränkung des Tatbestands von § 306a Abs. 1 StGB in den Fällen, in denen sich der Täter durch absolut zuverlässige Maßnahmen vergewissert, dass andere Menschen nicht gefährdet werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98 -, NStZ 1999, S. 32 m.w.N.).

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Das Urteil verhält sich nicht dazu, ob der Angeklagte Fehlvorstellungen bei den Mitarbeitern der Leistungsträger für möglich hielt und sich um seines finanziellen Vorteils willen hiermit abfand (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 1999, 32, 34).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    bb) Durch ihre Mitwirkung an den Tathandlungen hat die Angeklagte B. auch für ihre Töchter im vorbezeichneten Sinne die Nutzung ihres Hauses als Wohnung aufgehoben (vgl. grds. BGH NStZ 1992, 541; 1999, 32, 34).
  • BGH, 15.03.2000 - 3 StR 597/99

    Besonders schwere Brandstiftung

    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach ausgesprochen, daß § 306a Abs. 2 StGB durch die Verweisung auf die "in § 306 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichnete(n) Sache(n)" nur an das Inbrandsetzen oder die Zerstörung durch Inbrandsetzung bestimmter Arten von Gegenständen anknüpft, nicht auch an das fremde Eigentum dieser Objekte (BGH NStZ 1999, 32, 33 mit insoweit zustimmender Anm. Wolters JR 1999, 208, 209; BGH, Beschl. vom 10. Dezember 1998 - 3 StR 364/98).

    Der Angeklagte hat nach den Feststellungen dadurch einen anderen Menschen zumindest in konkrete Gesundheitsgefahr (vgl. BGH NStZ 1999, 32, 33) gebracht.

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 376/08

    Besonders schwere Brandstiftung (konkrete Todesgefahr); gesetzlicher Richter (zu

    Nach § 306 b Abs. 2 Nr. 1 StGB, der als Qualifikationstatbestand zu § 306 a StGB anzusehen ist (vgl. BGH NJW 1999, 3131), ist erforderlich, dass sich die durch die schwere Brandstiftung bewirkte abstrakte Gefahr für andere Menschen zu einer konkreten Todesgefahr verdichtet hat (vgl. BGHSt 48, 119, 122 (zu § 315 b StGB), BGH NStZ 1999, 32 f. (zu § 306 a Abs. 2 StGB)).

    Allein der Umstand, dass sich Menschen in enger räumlicher Nähe zur Gefahrenquelle befinden, genügt noch nicht zur Annahme einer konkreten Todesgefahr (vgl. BGH NStZ 1999, 32 f. m. N.).

  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Ein Wechsel der Deliktsart als solcher spielt für die Anwendung des § 2 Abs. 3 StGB keine Rolle, insbesondere wenn ein reduzierter Strafrahmen durch einen neu vorgesehenen besonders schweren Fall ausgeglichen wird (vgl. BGH NStZ 1999, 32, Rn. 17 bei juris; BGH NStZ 1999, 556; a.A. MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl. 2017, § 2 StGB, Rn. 51).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation für das geschützte Rechtsgut geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 567/84, NStZ 1985, 263 mit Anm. Geppert und vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 33; Wolff in LK-StGB, 12. Aufl., § 306a Rn. 29, § 306b Rn. 14 f.; Heine/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., Vorbem. §§ 306 ff. Rn. 5 f.).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

  • BGH, 23.10.2013 - 4 StR 401/13

    Besonders schwere Brandstiftung (Begriff der konkreten Todesgefahr; Versuch)

  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen;

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 471/99

    Brandstiftung; Betrug zum Nachteil der Versicherung; Versicherungsbetrug;

  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose);

  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00

    Brandstiftung; Zweifelsgrundsatz; Beweiswürdigung; In dubio pro reo;

  • OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01

    Verfahrensrüge nicht erschöpfender Beweiswürdigung; Fehlerhaftigkeit

  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 672/99

    Brandversicherer - Schätzgutachten - 6. Strafrechtsreformgesetz - Strafzumessung

  • BGH, 10.12.1998 - 3 StR 364/98

    Schwere Brandstiftung; Entwidmung eines Gebäudes bei einvernehmlichem

  • LG Arnsberg, 07.03.2007 - 2 KLs 56/06

    Ferienhaus, Brandstiftung

  • BayObLG, 23.07.1999 - 5St RR 147/99

    Brandstiftung durch Gefährdung von Gebäuden, Gegenständen oder Personen

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