Rechtsprechung
BGH, 26.02.1999 - 3 StR 613/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 130 Abs. 3 Alt. 1 StGB; § 140 Nr. 2 StGB
Konkurrenz; Volksverhetzung; Billigung der NS - Judenmorde; Billigung von Straftaten - Wolters Kluwer
Billigung des unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermordes an Juden; Volksverhetzung in Form des Aufstachelns zum Haß gegen Teile der Bevölkerung; Leugnen einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung ; Verwenden von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verurteilung eines rechtsradikalen Sängers zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechtskräftig
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1561
- NStZ 1999, 348
- NStZ 1999, 349
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln; …
Privilegierende Spezialität als besondere Form der Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift aufweist und sich nur dadurch von dieser unterscheidet, daß es wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den in Frage kommenden Sachverhalt unter einem genaueren (spezielleren) Gesichtspunkt erfaßt (BGH NJW 1999, 1561;… Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 73 m. w. N.) und der Täter durch die Spezialvorschrift privilegiert werden soll. - VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1999 (NJW 1999, 1561) ist die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens für die Darbietung des Liedes "Hängt Adolf Hitler den Nobelpreis um" festgestellt. - LG Hechingen, 13.12.2021 - 3 Qs 77/21
Gefälschter Impfausweis in der Apotheke vorgelegt ... - Corona-Virus
Privilegierende Spezialität als besondere Form der Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift und wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den in Frage kommenden Sachverhalt unter einem spezielleren Gesichtspunkt erfasst und der Täter durch die Spezialvorschrift privilegiert werden soll (BGH, Beschl. v. 26. Februar 1999 - 3 StR 613/98;… BGH, Urt. v. 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, NJW 2004, 1054).
Rechtsprechung
BGH, 25.02.1999 - 4 StR 23/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 174a StGB
Sexueller Mißbrauch von Gefangenen; Mißbrauch der Stellung; Liebesbeziehung - Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 174a Abs. 1; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 74b Abs. 1
- rechtsportal.de
StGB § 174a
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 349
- StV 1999, 369
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs …
Deshalb kann nicht schon jeder sexuelle Kontakt im Rahmen eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses per se missbräuchlich im Sinne von § 174c StGB sein, ansonsten würde das Tatbestandsmerkmal "unter Missbrauch' jede Bedeutung verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (zu § 174a Abs. 1 StGB), OLG Karlsruhe aaO). - BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines …
b) Auf dieser Grundlage fehlt es an einem Missbrauch im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB (lediglich) dann, wenn der Täter im konkreten Fall nicht eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses bestehende Autoritäts- oder Vertrauensstellung gegenüber dem Opfer zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 1979 - 3 StR 98/79, BGHSt 28, 365, 367 (zu § 174 StGB); Beschlüsse vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29 f.; vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (beide zu § 174a StGB)).Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der den jeweiligen Einzelfall kennzeichnenden Umstände festzustellen (…vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe aaO;… Bungart aaO S. 221 f.; zu § 174a StGB ferner BGH, Beschlüsse vom 29. September 1998 - 4 StR 324/98, NStZ 1999, 29; vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349).
Vielmehr müssen weitere Umstände hinzukommen, aufgrund derer davon auszugehen ist, dass eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses regelmäßig gegebene Vertrauensbeziehung entweder tatsächlich nicht bestand oder für die Hinnahme der sexuellen Handlung ohne Bedeutung war (vgl. auch BT-Drucks. VI/3521 S. 26, 27 (zu § 174a StGB); BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (zu § 174a StGB)).
Solche besonderen Umstände können etwa vorliegen bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen des Ehepartners oder Lebensgefährten während eines Betreuungsverhältnisses oder bei einer von dem Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis unabhängigen "Liebesbeziehung" und in deren Folge nur gelegentlich der Behandlung oder nach deren Abschluss vorgenommenen sexuellen Handlung (vgl. BT-Drucks. VI/3521 S. 22 (zu § 174 StGB); BGH, Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99, NStZ 1999, 349 (zu § 174a StGB); Renzikowski aaO § 174c Rn. 28; Perron/Eisele aaO § 174c Rn. 6; Lackner/Kühl aaO § 174c Rn. 5; Bungart aaO S. 222; dazu aber auch BT-Drucks. VI/3521 S. 26; OLG Karlsruhe aaO).
- OLG München, 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14
Sexueller Gefangenenmissbrauch, Liebesverhältnis
Gleiches kann - unabhängig von der Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses - gelten, wenn die sexuellen Handlungen im Rahmen einer echten Liebesbeziehung zwischen der oder dem Gefangenen und der zur Betreuung eingesetzten Person stattfinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25.02.1999, 4 StR 23/99, und vom 15.06.2000, 4 StR 156/00, jeweils zitiert nach juris; Senat…, Beschluss vom 28.06.2010, 5 StRR (I) 34/10, zitiert nach juris, dort Rdn. 12 und 14).
- OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15
Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung; …
Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht der Disziplinarsenat davon aus, dass die Annahme eines "Missbrauchs seiner Stellung" tatbestandlich ausscheidet, wenn die sexuellen Handlungen von einem Justizvollzugsbeamten "im Rahmen einer echten Liebesbeziehung" (so die Formulierung bei BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 7, kritisch dazu Fischer, StGB, 61. Aufl., § 174a Rn. 10 m. w. N.) vorgenommen werden. - OLG Karlsruhe, 04.06.2009 - 3 Ss 113/08
Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen; Sexueller …
Die Rechtsprechung des BGH (NStZ 1999, 349 ) zu § 174a StGB ist nicht ohne weiteres auf die Beurteilung des Vorliegens eines Missbrauchs eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB zu übertragen, weil der geschützte Personenkreis im Sinne des § 174c Abs. 1 StGB dadurch gekennzeichnet ist, dass im Verhältnis zum Therapeuten, Berater oder Betreuer eine psychische Abhängigkeit bestehen kann, die sexuelle Übergriffe erleichtert, zumal Angehörige des in Rede stehenden Personenkreises aufgrund ihrer Erkrankung oder Behinderung in ihrer Widerstandskraft typischerweise eingeschränkt sein können (…vgl. BT-Drucks. 13/8267 vom 21.07.97, S. 4 und 7). - OLG Zweibrücken, 29.03.2021 - 1 OLG 2 Ss 14/21
Auslegung des § 174c Abs. 1 StGB für einvernehmliche Handlungen eines …
Die Frage, ob der Täter das sich aus einem Beratungsverhältnis ergebende Vertrauensverhältnis unter Verletzung der ihm dadurch aufgegebenen Pflichten bewusst zu sexuellen Kontakten mit der ihm anvertrauten Person ausgenutzt hat, ist vielmehr anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Tatumstände des Einzelfalls zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 23/99, juris Rn. 5 [zu § 174a Abs. 1 StGB];… Beschluss vom 14.04.2011 - 4 StR 699/10, juris Rn. 39;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 174c Rn. 10b).Entsprechendes gilt, wenn sich Täter und Klient vor dem Sexualkontakt zwar lediglich anlässlich des besonderen Verhältnisses kennengelernt haben, sich daraus aber eine hiervon unabhängige, nicht länger auf einem Abhängigkeitsverhältnis beruhende Liebesbeziehung entwickelt hatte (jew. zu § 174a StGB: BGH, Beschluss vom 25.02.1999 - 4 StR 23/99, juris Rn. 5;… OLG München, Beschlüsse vom 28.06.2010 - 5 St RR (I) 34/10, juris Rn. 14 …und vom 19.12.2014 - 5 OLG 15 Ss 606/14, juris Rn. 8).
- OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter; …
Diese Einschätzung zu der Schwere des Dienstvergehens gilt unabhängig davon, von wem die Zärtlichkeiten ausgingen und ob die Feststellungen des Amtsgerichts mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "unter Missbrauch seiner Stellung" im Sinne des § 174a Abs. 1 StGB beim Bestehen eines echten Liebesverhältnisses (vgl. Beschluss vom 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, zitiert nach Juris) dessen Schuldspruch gegenüber dem Beamten überhaupt tragen. - OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15
Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen, …
Ein Missbrauch der Amtsstellung ist dann nur in seltenen Ausnahmefällen zu verneinen (…BGH, Beschl. v. 29. September 1998 - 4 StR 324/98 -, juris Rn. 7), wie etwa bei einer echten Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6/7), wie er dem Senatsurteil vom 12. Februar 2016 - 6 A 392/15.D -, juris, zugrunde lag. - OLG München, 28.06.2010 - 5St RR (I) 34/10
Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer JVA; …
Gleiches kann - unabhängig von der Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses - gelten, wenn die sexuellen Handlungen im Rahmen einer echten Liebesbeziehung vorgenommen werden (BGH NStZ 1999, 349). - OVG Sachsen, 16.06.2017 - 6 A 50/17
Disziplinarmaß bei Verletzung des Zurückhaltungsgebots durch eineinhalbjährige …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Justizvollzugsbediensteten, denen die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen obliegt, ein Missbrauch ihrer Amtsstellung durch Vornahme sexueller Handlungen nur in Ausnahmefällen zu verneinen; hierzu gehört eine echte Liebesbeziehung zwischen Gefangenen und Betreuungsperson (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 1999 - 4 StR 23/99 -, juris Rn. 6, 7;… Senatsurt. v. 9. Dezember 2016 a. a. O., Rn. 39).
Rechtsprechung
BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 181 a Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB; § 180 a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 180 b Abs. 2 Nr. 1 StGB
Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel - Wolters Kluwer
Vorliegen einer ausbeuterischen Zuhälterei; Vorliegen von Menschenhandel; Mögliche Zusatzdelikte bei der Fördeung von Prostitution
- Judicialis
AuslG § 84; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 180 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 73; ; StGB § 73 d; ; StGB § 73 a
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 349
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe …
Wenn - wie hier - die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne Weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, NStZ 1994, 32, 33 und vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04). - BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für …
Maßgebliche Entscheidungskriterien sind u.a. mangelhafte bzw. nicht vorhandene Deutschkenntnisse, die Verfügungsmöglichkeit über Barmittel, das Maß der Überwachung durch den und das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit von dem Täter sowie die Möglichkeit, die Bundesrepublik wieder zu verlassen, die dann eingeschränkt sein kann, wenn der Täter die Ausweispapiere der eingereisten Frauen an sich genommen hat (BGH NStZ 1999, 349, 350; NStZ-RR 2004, 233).Wenn - wie hier die Zeugin A. - eine Prostituierte allein 60 % ihrer Einnahmen an den Bordellbetreiber zu zahlen, von den verbleibenden 40 % noch einmal die Hälfte an ihren Zuhälter abzuführen und von den ihr damit nur noch zur Verfügung stehenden 20 % die Mietkosten zu bestreiten und hohe Strafgelder für jegliches Fehlverhalten zu entrichten hat, ist ohne weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (BGH NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
- BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel …
Von einer "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" ist auszugehen, wenn das Opfer der deutschen Sprache nicht mächtig ist, über keine Barmittel verfügt und bezüglich Unterkunft und Verpflegung auf den Täter angewiesen ist, wobei die Hilflosigkeit durch die Wegnahme des Passes noch verstärkt wird (vgl. BGH NStZ 1999, 349 m.w.N.).
- BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
(Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; …
Nach den bisher getroffenen Feststellungen erweisen sich die von den Angeklagten getroffenen Maßnahmen, die die "auslandsspezifische Hilflosigkeit" der Geschädigten verstärkten (vgl. BGHR StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 1 Hilflosigkeit 1), nämlich jedenfalls als "Drohung mit einem empfindlichen Übel". - BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung; …
Sie waren bezüglich der Unterkunft und der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz sowie des Aufenthalts außerhalb von Unterkunft und Bordell auf den Angeklagten angewiesen (vgl. BGH NStZ 1998, 188; 1999, 349). - BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung …
In derartigen Fällen setzt die Annahme ausbeuterischer Zuhälterei - anders als in den Fällen, in denen der Prostituierten nur 25 Prozent verbleiben, weil sie ihre Einnahmen nicht nur mit einem Bordellbetreiber, sondern anschließend ein zweites Mal mit dem Zuhälter teilen muß (vgl. BGH NStZ 1999, 349, 350) - grundsätzlich Feststellungen zur Höhe der Einnahmen und Abgaben der Prostituierten voraus. - BGH, 13.11.2001 - 4 StR 408/01
Zuhälterei in Tateinheit mit Förderung der Prostitution (persönliche und …
b) Ausbeuterische Zuhälterei (§ 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) ist ebenfalls nicht belegt, weil ein planmäßiges und eigensüchtiges Ausnutzen der Prostitutionsausübung als Erwerbsquelle, das zu einer spürbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Prostituierten geführt hat (vgl. BGH NStZ 1989, 67; 1999, 349, 350), nicht festgestellt ist.