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   BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98   

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BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98 (https://dejure.org/1999,2495)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1999 - 1 StR 693/98 (https://dejure.org/1999,2495)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1999 - 1 StR 693/98 (https://dejure.org/1999,2495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 362
  • StV 1999, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98
    Zwar liegt wegen der Notwendigkeit der Trennung von Beweistatsache und Beweisziel besonders dann, wenn Negativtatsachen in das Wissen von Zeugen gestellt werden, die Annahme einer bloßen Beweisanregung nahe (BGHSt 39, 251 ff.).

    Bei einfach gelagerten Abläufen, die sich zudem in wenigen Augenblicken zutrugen, kann Beweisthema auch eine Negativtatsache sein, ohne daß der Charakter eines Antrags als Beweisantrag gefährdet wäre (BGHSt 39, 251, 253).

  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98
    Die bloße Annahme, der Zeuge werde die Beweisbehauptung nicht bestätigen, genügt aber nicht (BGH NStZ-RR 1997, 102).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 139/84

    Zeuge - Ladung - Ersuchen - Ausland - Übersetzung - Rechtshilfeersuchen -

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98
    Zwar ist bei der Prüfung der völligen Ungeeignetheit in Grenzen eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung und dabei auch Freibeweis zulässig (vgl. BGH NStZ 1985, 14 bei Pfeiffer/Miebach; LR-Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 277, 278).
  • BGH, 10.04.1992 - 3 StR 388/91

    Antrag auf Vernehmung zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98
    Es ergab sich auch kein Anhalt dafür, daß der Zeuge zu völlig aus der Luft gegriffenen Tatsachenbehauptungen (vgl. BGH NStZ 1992, 397 mit Anm. Peters NStZ 1993, 293) benannt worden war.
  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

    Ob ein Zeuge, der für länger zurückliegende Vorgänge benannt worden ist, völlig ungeeignet ist, weil auszuschließen ist, daß er sie zuverlässig in seinem Gedächtnis behalten hat (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH StV 1982, 339, 341; NStZ 1999, 362, 363), hat der Tatrichter anhand allgemeiner Lebenserfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände, die dafür oder dagegen sprechen, daß der Zeuge die in sein Wissen gestellten Wahrnehmungen gemacht und im Gedächtnis behalten hat, zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1993, 295, 296; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 244 Rn. 60 m.w.N.).

    Bei der Prüfung der Geeignetheit des Beweismittels ist zwar in Grenzen eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung und dabei auch Freibeweis zulässig, wobei jedoch feststehen muß, dass eine verwertbare Aussage keinesfalls zu erwarten ist (vgl. BGH NStZ 1999, 362, 363 m.w.N.).

    Bei einer solchen Sachlage würde die Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung die Ersetzung des Strengbeweises durch den Freibeweis in einem für die Schuldfrage wesentlichen Punkt bedeuten (vgl. BGH NStZ 1999, 362, 363).

    Zwar liegt grundsätzlich wegen der Notwendigkeit der Trennung von Beweistatsache und Beweisziel besonders dann, wenn - wie hier - Negativtatsachen in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, die Annahme einer bloßen Beweisanregung nahe (vgl. BGHSt 39, 251, 254; BGH NStZ 1999, 362 f.; Meyer-Goßner aaO § 244 Rdn. 20, jeweils m.w.N.).

    Da der als Zeuge benannte Richter an der ersten Hauptverhandlung und damit an der Vernehmung der Nebenklägerin teilgenommen hat, sind die Bekundungen der Zeugin in jener Verhandlung und damit auch die in das Wissen des Zeugen gestellte Negativtatsache seiner unmittelbaren eigenen Wahrnehmung zugänglich gewesen, so daß die behauptete Negativtatsache, ohne daß der Charakter des auf Vernehmung des Zeugen gerichteten Antrags als Beweisantrag gefährdet wäre, Beweisthema sein kann (vgl. BGHSt 39, 251, 253; BGH NStZ 1999, 362, 363).

  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    An diese Rechtslage und die sich zusätzlich stellende Frage nach der tatsächlichen Leitung des Betriebes als beauftragte Person knüpfte der Beweisantrag des Angeklagten (zur Einordnung als Beweisantrag vgl. bspw. BGH NStZ 1999, 362 f.) an.
  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 66/07

    Beweisantrag auf Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens

    Zwar ist bei der Prüfung der völligen Ungeeignetheit in Grenzen eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung und dabei auch Freibeweis zulässig, wobei aber die bloße Annahme, der Sachverständige werde die Beweisbehauptung nicht bestätigen, nicht ausreicht (vgl. BGH NStZ 1999, 362, 363 m.N.).

    Vielmehr muss feststehen, dass das Gutachten zu keinem verwertbaren Beweisergebnis führen kann (vgl. Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 59 a; zum Zeugenbeweis vgl. BGH NStZ 1999, 362, 363; StV 2005, 115, 116).

    Bei einer solchen Sachlage ist eine vorweggenommene Beweiswürdigung dahin, dass von einem rechtsmedizinischen Sachverständigengutachten keine weitere Aufklärung zu erwarten ist, nicht zulässig, weil sie die Ersetzung der auf einen Beweisantrag hin innerhalb der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren durchzuführenden Beweiserhebung durch ein Freibeweisverfahren in einem für die Schuldfrage wesentlichen Punkt bedeutet (zum Sachverständigenbeweis vgl. BGH StV 1995, 339; zum Zeugenbeweis BGH NStZ 1999, 362, 363; StV 2005, 115, 116).

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Ob eine sachverständige Begutachtung auf der verfügbaren tatsächlichen Grundlage zur Klärung der Beweisbehauptung nach diesen Maßstäben geeignet ist, kann und muss der Tatrichter in Zweifelsfällen im Wege des Freibeweises - etwa durch eine Befragung des Sachverständigen zu den von ihm für eine Begutachtung benötigten Anknüpfungstatsachen - klären (BGH, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 1 StR 86/94, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 14; Beschluss vom 9. März 1999 - 1 StR 693/98, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 20; Beschluss vom 15. März 2007 - 4 StR 66/07, NStZ 2007, 476, 477).
  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Diese sehen ausschließlich eine Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Verlesung von Urkunden oder Einnahme eines Augenscheins (vgl. auch § 255a StPO) vor (vgl. Danckert NStZ 1985, 469; vgl. auch BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Ungeeignetheit 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 1 S 2278/04

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Dies gilt insbesondere bei "einfachen" Sachverhalten, d.h. überschaubaren Abläufen, wenn der Zeuge Wahrnehmungen über ein unmittelbar tatbestandserhebliches Geschehen machen soll (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993 - 5 StR 279/93 -, BGHSt 39, 251 ; Beschluss vom 09.03.1999 - 1 StR 693/98 - NStZ 1999, 362; Beschluss vom 14.09.2004 - 4 StR 309/04 -, NStZ-RR 2005, 78; Niemöller, StV 2003, 687 m.w.N.).
  • KG, 17.09.2013 - 121 Ss 141/13

    Verlust der Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden

    bb) Soweit die Revision rügt, das Gericht habe den Beweisantrag nicht mit der Begründung ablehnen dürfen, das Beweismittel sei völlig ungeeignet, denn es sei ihm - insbesondere weil der Zeuge "im Angesicht des Richters ggf. anders ausgesagt (hätte), als am Telefon und eine konfrontative Befragung durch die Verteidigung nicht möglich ist" - verwehrt gewesen, im Freibeweis zu prüfen, ob der Zeuge die Beweisbehauptung bestätigt, wendet die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht ein, dass bei der Prüfung der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels in Grenzen eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung und dabei auch der Freibeweis zulässig ist (vgl. BGH NStZ 2007, 476; 1999, 362 jeweils m.w.Nachw.).

    Ob gleichwohl - anders als in den vom Bundesgerichtshof hierzu entschiedenen Fällen (vgl. BGH NStZ 1999, 362; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 23) - die Ersetzung der auf einen Beweisantrag hin innerhalb der Hauptverhandlung im Strengbeweisverfahren durchzuführenden Beweiserhebung durch ein Freibeweisverfahren vorliegend ausnahmsweise statthaft gewesen sein könnte, weil der Zeuge sich an den überschaubaren Sachverhalt zuverlässig erinnern konnte und aus eigener Wahrnehmung zweifelsfrei das Gegenteil der Beweisbehauptung bekundet hat, muss der Senat nicht abschließend entscheiden.

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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99   

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https://dejure.org/1999,4105
BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99 (https://dejure.org/1999,4105)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99 (https://dejure.org/1999,4105)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99 (https://dejure.org/1999,4105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Heilbronn - 1 StVK 43/99
  • BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99, 2 AR 30/99

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 362
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1975 - 2 ARs 203/75

    Voraussetzungen für die Ermittlung der Zuständigkeit eines Gerichts -

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99
    Mit diesem Ergebnis wird auch ein Widerspruch zu der vom Senat in BGHSt 26, 187 vertretenen Rechtsauffassung vermieden.
  • BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99
    Zuständig für die Entscheidung über die Nachholung des rechtlichen Gehörs, wie sie in entsprechender Anwendung des § 33a StPO bei unterbliebener Anhörung des Verurteilten vor Widerruf der Strafaussetzung in Betracht kommt (BGHSt 26, 127, 130), ist das Amtsgericht Bonn.
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18

    Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem

    aber auch deshalb nicht durch, weil die Entscheidung über die Nachholung rechtlichen Gehörs dem Gericht obliegt, das die Sachentscheidung getroffen hat (BGH, Beschluss vom 10. März 1999, NStZ 1999, 362) .
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 34-IV-05
    Spätestens mit der Entscheidung über die Gegenvorstellung vom 11. April 2005, die den Beschluss vom 30. März 2005 ergänzt (vgl. BGH NStZ 1999, 362), wurde hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass das Oberlandesgericht sich nicht auf eine bloße Rechtmäßigkeitskontrolle des angegriffenen Beschlusses beschränkt, sondern selbst über die Fortdauer der Untersuchungshaft entschieden hat.
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