Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.04.1999

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   BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99   

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BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99 (https://dejure.org/1999,1430)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1999 - 3 StR 89/99 (https://dejure.org/1999,1430)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 3 StR 89/99 (https://dejure.org/1999,1430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 6 StPO; § 66 Abs. 3 (F : 26 Januar 1998)
    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten zur Festellung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit; Die sachlich-rechtlichen Begründungspflicht des Tatrichter für die Nicht-Anordnung der Sicherungsverwahrung totz Vorliegen ihrer formellen Voraussetzungen und ...

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 6; ; StGB § 66 Abs. 3 (F./ 26. Januar 1998)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausführungen im Urteil zur Nicht-Anordnung von Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2606
  • NStZ 1999, 473
  • JR 2000, 207
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 274/17

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist durch Zustellung des Urteils

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht die Sicherungsverwahrung nicht prüft, obwohl deren formelle Voraussetzungen gegeben sind und die Feststellungen die Annahme nahelegen, dass der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 404/10, juris Rn. 7; vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Begründung 1).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Darüber hinaus ist die Nichtanordnung einer Maßregel in den schriftlichen Urteilsgründen nur dann zu erörtern, wenn die Umstände des Einzelfalls dazu drängen (BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NJW 1999, 2606).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Ordnet er die Unterbringung nach § 66 Abs. 2 StGB an, so müssen die Urteilsgründe nicht nur erkennen lassen, daß er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewußt war; sie müssen auch darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr.; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2; BGH NStZ 1996, 331; 1999, 473; BGH NStZ-RR 1996, 196 jeweils m. w. N.).

    Nur so ist dem Revisionsgericht die (eingeschränkte - vgl. BGH NStZ 1999, 473) Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessensentscheidung möglich.

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

    Um eine Nachprüfung der Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler durch das Revisionsgericht zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe sowohl erkennen lassen, dass sich der Tatrichter seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war, als auch nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er von ihr in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43; vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12; Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NStZ 1999, 473; vgl. auch Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn 13 zu § 66 Abs. 2 StGB aF).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Die maßgeblichen Gründe für seine Ermessensentscheidung muss der Tatrichter nachvollziehbar darlegen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensausübung 1; BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NStZ 1999, 473, 474), um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Ermessensentscheidung zu ermöglichen.
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

    Die wegen der Fallbesonderheiten hier wirksam auf die Ablehnung dieser Maßregel beschränkte (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; BGH NStZ 1999, 473), auf die Sachrüge gestützte Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.

    Zu dem bei dieser Ermessensentscheidung anzulegenden Maßstab verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHR StGB § 66 III Begründung 1 = NStZ 1999, 473.

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Geschieht dies nicht, ist ein sachlichrechtlicher Mangel begründet (vgl. BGH, Urt. vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, zur Veröffentlichung bestimmt, m.Nachw.) So liegen die Dinge hier, soweit die Neuregelung des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB in Frage steht.
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Nur so ist dem Revisionsgericht die - eingeschränkte (vgl. BGH NStZ 1999, 473) - Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessensentscheidung möglich.
  • BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen

    Nur so ist dem Revisionsgericht die - eingeschränkte (vgl. BGH NStZ 1999, 473) - Nachprüfung der tatrichterlichen Ermessenentscheidung möglich.
  • BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99

    Sexuelle Handlung; Schwerer sexueller Mißbrauch

    Bei erneuter Prüfung der Voraussetzungen des § 66 Abs. 3 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, zur Veröffentlichung vorgesehen) wird § 62 StGB zu beachten sein.
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 183/08

    Ausreichende Erörterung einer möglichen Sicherungsverwahrung; Beschränkung des

  • BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10

    Urteil gegen Sexualstraftäter zur Prüfung der Sicherungsverwahrung aufgehoben und

  • BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21

    Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter

  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 1 Ss 139/02

    Beschränkung, Revision, Revisionsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, fehlerhafte

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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1999 - 4 StR 117/99   

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https://dejure.org/1999,2920
BGH, 13.04.1999 - 4 StR 117/99 (https://dejure.org/1999,2920)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1999 - 4 StR 117/99 (https://dejure.org/1999,2920)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99 (https://dejure.org/1999,2920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 473
  • StV 2000, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 179/01

    Offensichtliche Unbegründetheit; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe

    Hier kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Beruhen des Urteils nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden (vgl. BGHSt 22, 278 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 258 Wiedereintritt 4 und 7; BGH NStZ 1999, 473).
  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 185/14

    Unterlassene erneute Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach

    Dies gilt indes nicht für den Strafausspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99, NStZ 1999, 473).
  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 350/08

    Letztes Wort des Angeklagten nach Abtrennung des Verfahrens gegen einen

    Zwar wird das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel (§ 337 Abs. 1 StPO) nur in besonderen Ausnahmefällen ausschließen können (vgl. BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH StV 2000, 296).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99

    Beweiswirkung des Protokolls; Gewährung des letzten Wortes

    Dies steht jedoch der Annahme, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes möglicherweise doch anders geäußert hätte, nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1 -, BGH. Beschlüsse vom 18. März 1997 - 5 StR 122/97 und vom 13. April 1999 - 4 StR 117/99).".
  • OLG Hamm, 19.12.2006 - 3 Ss OWi 726/06

    Letztes Wort; Nichtgewährung; Beruhensfrage

    Der Verstoß gegen § 258 Abs. 2 StPO führt dann zur Aufhebung und Zurückverweisung, wenn und soweit das Urteil auf dem Fehler beruht, wobei hierfür in der Regel die bloße Möglichkeit des Beruhens, die sich nur in besonderen Ausnahmefällen ausschließen lassen wird, genügt (zu vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.1999 - 4 StR 117/99 -' NStZ 1999, 473; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2001 - 2 a Ss 1/01 - 1/01 II - StrafFO 2001, 312; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 15.08.2002 -2 Ss (OWi) 60B/02 -).
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