Rechtsprechung
BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.
Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche Vermögensgefährdung; Vollendung; Messer - Wolters Kluwer
Räuberische Erpressung - Gefährliche Körperverletzung - Raub - Gesamtfreiheitsstrafe - Freispruch - Beihilfe - Bewährung - Revision - Versuchstadium - Vermögensgefährung - Erpressungsziel - Tatmehrheit
- Judicialis
StGB a.F. § 253; ; StGB a.F. § 255; ; StGB a.F. § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 265
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1, § 255, § 250
Vermögensnachteil bei der räuberischen Erpressung; Beisichführen beim Raub - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 618
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei …
Schon damit steht die Geiselnahme wegen der Überschneidung der Ausführungshandlungen auch mit dieser versuchten Körperverletzungstat in Tateinheit (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - 3 StR 156/10, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Straftaten 1; vom 11. August 1999 - 5 StR 207/99, NStZ 1999, 618, 619; vgl. auch BGH…, Urteil vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09, juris Rn. 22 f.). - KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07
Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als …
Dies ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; BayObLG NStZ-RR 2001, 202; OLG Hamm NJW 2000, 3510). - BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09
Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem …
Zwar ist Tateinheit anzunehmen, wenn eine Nötigung mehrerer Tatopfer durch dieselbe Drohung vorliegt (…BGHR StGB § 52 Abs. 1 Rechtsgüter, höchstpersönliche 1; BGH NStZ-RR 1998, 103, 104; Beschl. vom 17. Juli 2007 - 4 StR 220/07; zur Tateinheit bei Handlungen unter Ausnutzung einer einheitlichen, während des gesamten Geschehens fortwirkenden Gewalt vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619;… zur Tateinheit aufgrund einer einheitlichen Täuschungshandlung gegenüber mehreren Geschädigten vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30; BGH bei Holtz MDR 1970, 381 f.).
- BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99
Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers
Zum Begriff des "Beisichführens eines gefährlichen Werkzeugs" reicht es aus, daß das gefährliche Werkzeug derart in der Nähe des Täters sich befindet, daß er sich dessen jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten (vgl. zu dieser Ausnahme BayObLGSt 1999, 46/48) bedienen kann, es ihm also zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt einsatzbereit zur Verfügung steht; das ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618; 1998, 354). - BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)
Damit hat er sich - wie das Landgericht in den Urteilsgründen zutreffend darlegt - der räuberischen Erpressung in drei tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1999 - 5 StR 207/99, NStZ 1999, 618, 619). - OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00
Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen
Das ist bei einem am Körper des Täters getragenen gefährlichen Werkzeug der Fall (vgl. BGH NStZ 1999, 618; 1998, 354). - BGH, 09.11.1999 - 4 StR 492/99
Versuch; Vollendung bei der räuberischen Erpressung; Milderes Gesetz; Konkrete …
Der Geschädigte erlitt somit unter den hier gegebenen Umständen durch die erzwungene bloße Ausstellung des Schuldscheins noch keinen wirtschaftlichen Nachteil (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1999 - 5 StR 207/99), so daß sich das Tatgeschehen lediglich als versuchte schwere räuberische Erpressung darstellt. - BGH, 06.06.2000 - 4 StR 191/00
(Schadensgleiche) Vermögensgefährdung durch Ausstellung eines Schuldscheins; …
Der Geschädigte erlitt somit unter den hier gegebenen Umständen durch die erzwungene bloße Ausstellung des Schuldscheins noch keinen wirtschaftlichen Nachteil (vgl. BGH NStZ 1999, 618, 619; 2000, 197).