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   BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98   

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BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98 (https://dejure.org/1998,2633)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1998 - 3 StR 256/98 (https://dejure.org/1998,2633)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98 (https://dejure.org/1998,2633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 94
  • NStZ-RR 1999, 259
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98
    Die Interpretation der Zeugenerklärung ist - vergleichbar mit den Entscheidung über die Verstandesreife eines minderjährigen Zeugen i.S.v. § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO (vgl. dazu BGHSt 14, 159, 160) - Sache des erkennenden Richters.
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98
    Kommen nach den von der Revision vorgetragenen Tatsachen mehrere Verfahrensmängel in Betracht, muß vom Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird (BGH, Beschl. vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Denn die Angriffsrichtung einer Rüge bemisst sich allein nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636; Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Kommen nach den von der Revision vorgetragenen Tatsachen mehrere Verfahrensmängel in Betracht, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Beschwerdeführer innerhalb der Revisionsbegründungsfrist die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird (vgl. zur Maßgeblichkeit der Angriffsrichtung einer Rüge BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94 mwN; Beschlüsse vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13 Rn. 14, NStZ 2014, 221, 222; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161 mwN und vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Damit hat der Beschwerdeführer in der Revisionsbegründung die Angriffsrichtung der Rüge hinreichend deutlich bezeichnet und dargetan, welcher der nach den hierzu vorgetragenen Tatsachen in Betracht kommenden Verfahrensmängel geltend gemacht wird (vgl. BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94).

    Das Recht des Zeugen auf freie und unbefangene Entscheidung schließt es jedoch nicht aus, daß das Gericht ihn im Rahmen der Belehrung über Umstände unterrichten darf, die als Grundlage der von ihm zu treffenden Entscheidung von Bedeutung sein können (BGHSt 21, 12, 13; BGH NStZ 1988, 56; 1999, 94).

    unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht auch geboten (BGH NJW 1960, 2156; vgl. BGH NStZ 1999, 94).

  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 477/19

    Ergänzungspflegeschaft und Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder und

    Ein solcher Fall lässt sich seitens des Familiengerichts aber schon deshalb nicht zuverlässig feststellen, weil es für die Aussagebereitschaft in § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO auf den Zeitpunkt der jeweiligen strafrechtlichen Vernehmung ankommt und dieser Zeitpunkt vom für die familiengerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt erheblich abweichen kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 2392/19 - juris; BGH Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98 - NStZ 1999, 94 f.).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 137/12

    Verwertungsverbot bei berechtigter Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    In dem durch die Revisionsführer bestimmten Prüfungsumfang (zur Maßgeblichkeit der "Angriffsrichtung" einer Rüge vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07; BGH, Beschluss vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06; BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98; Cirener/Sander JR 2006, 300) bleibt das Revisionsvorbringen ohne Erfolg.
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für die Frage des Bestehens eines Zeugnisverweigerungsrechts ist es unerheblich, ob und welche Angaben ein Zeuge bereits gemacht hat, denn der Zeuge kann die Entscheidung, im Rahmen einer Vernehmung nicht von einem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, jederzeit widerrufen bzw. sich im Falle einer weiteren Vernehmung erstmals auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen ( BGH, Beschluss vom 18. Juni 1982 - 2 StR 234/82 -, juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98 -, juris, Rn. 12; OLG Schleswig, Beschluss vom 22. November 1990 - 2 Ws 462/90 -, juris; Maier , in: MüKo StPO, 2. Auflage 2023, § 55, Rn. 5, 81; Ignor/Bertheau , in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2017, § 55, Rn. 5, 19; Eschelbach , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 5. Auflage 2023, § 55, Rn. 4; Schmitt , in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 55, Rn. 11; vgl. auch VGH München, Urteil vom 11. Juni 2013 - 10 B 12.1493 -, juris, Rn. 25; Damrau/Weinland , in: MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 386, Rn. 2 a. E.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 386, Rn. 17).
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09

    Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines

    Dementsprechend hält die Rechtsprechung eine Beanstandung nach § 238 Abs. 2 StPO etwa dann für erforderlich, wenn der Vorsitzende die Befragung eines Zeugen trotz einer von anderen Verfahrensbeteiligten als Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts angesehenen Erklärung des Zeugen fortsetzt (BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94, 95).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 516/14

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels;

    Die Angriffsrichtung bestimmt den Prüfungsumfang seitens des Revisionsgerichts (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 308/14, juris; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162 sowie Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 34 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 2 RBs 1/21

    Unzulässigkeit des Vorab-Antrags auf gerichtliche Entscheidung für den Fall der

    Mit dieser neuen, erst nach Ablauf der einmonatigen Begründungsfrist vorgebrachten Angriffsrichtung ist der Zulassungsantrag unzulässig (vgl. BGH NStZ 1998, 636; NStZ 1999, 94; BayObLG NStZ-RR 2001, 217).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Kommen - wie hier - mehrere Verfahrensmängel in Betracht, muss vom Beschwerdeführer die Angriffsrichtung der Rüge deutlich gemacht und dargetan werden, welcher Verfahrensmangel geltend gemacht wird (vgl. BGH NStZ 1998, 636; 1999, 94).
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16

    Anforderungen an das Rügevorbringen bei der Rüge der Unverwertbarkeit von nach

  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 193/16

    Anforderung an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

  • OLG Köln, 22.12.2008 - 82 Ss OWi 93/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung des Einspruchs nach Entbindung

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 130/05

    Revisionsbegründung bei fehlerhafter Absprache im Strafverfahren -

  • BayObLG, 08.02.2001 - 4St RR 9/01

    Geltung deutschen Strafrechts an vorgeschobenen Grenzdienststellen im Ausland

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung

  • VerfGH Saarland, 23.07.2020 - Lv 11/19
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