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   BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98   

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https://dejure.org/1999,4114
BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98 (https://dejure.org/1999,4114)
BayObLG, Entscheidung vom 15.01.1999 - 1St RR 223/98 (https://dejure.org/1999,4114)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 1St RR 223/98 (https://dejure.org/1999,4114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27, § 353 b Abs. 1
    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 568
  • NStZ-RR 1999, 299
  • BayObLGSt 1999, 7
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    b) Aus dem hiernach unbeschränkten Geheimnisbegriff ergibt sich, daß es ausreicht, wenn die (konkrete, BGHSt 20, 342/348; OLG Düsseldorf NJW 1989, 1872 ; LK/Träger § 353 b Rn. 27) Gefährdung der öffentlichen Interessen nur mittelbare Folge des Geheimnisbruchs ist, wie etwa dann, wenn durch dessen Bekanntwerden das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung erschüttert werden kann.

    Demnach kommt eine konkrete Gefährdung in Fällen wie hier nicht erst dann in Betracht, wenn der Geheimnisbruch einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist; es kann bereits genügen, wenn die Offenbarung nur gegenüber einem einzelnen erfolgt ist, wie beispielsweise einem zur Veröffentlichung bereiten Journalisten (vgl. BGHSt 20, 342/349).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1982 - 2 Ss 347/82

    Offenbarung; Verwaltungsvorgänge; Zuverlässigkeit der Verwaltung; Allgemeinheit;

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404; OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496; Tröndle § 353 b Rn. 13; LK/Träger 9 353 b Rn. 26; zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).

    Da es sich beim Geheimnisbruch des § 353 b Abs. 1 StGB um einen Gefährdungstatbestand handelt, die Vollendung des Delikts daher vorverlegt ist, kann "Erschütterung" nicht dahin verstanden werden, der Geheimnisbruch müsse bereits allgemein bekannt geworden sein und ein Vertrauensverlust oder zumindest eine Vertrauensminderung müsse bereits eingetreten sein (so aber möglicherweise OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 ).

  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404; OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496; Tröndle § 353 b Rn. 13; LK/Träger 9 353 b Rn. 26; zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).

    Eine notwendige Eingrenzung der Vorschrift ergibt sich daraus, daß die Frage, ob es zu einer Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen gekommen ist, jeweils im Einzelfall eingehend geprüft und gegebenenfalls im Urteil mit Tatsachen belegt werden muß (OLG Köln NJW 1988, 2489/2490 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.08.1988 - 2 Ss 131/88
    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    b) Aus dem hiernach unbeschränkten Geheimnisbegriff ergibt sich, daß es ausreicht, wenn die (konkrete, BGHSt 20, 342/348; OLG Düsseldorf NJW 1989, 1872 ; LK/Träger § 353 b Rn. 27) Gefährdung der öffentlichen Interessen nur mittelbare Folge des Geheimnisbruchs ist, wie etwa dann, wenn durch dessen Bekanntwerden das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung erschüttert werden kann.

    Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404; OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496; Tröndle § 353 b Rn. 13; LK/Träger 9 353 b Rn. 26; zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).

  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Bei einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen einen kommunalen Amtsträger wegen Diebstahls kann es sich um ein Geheimnis im Sinn der Vorschrift, nämlich eine geheimhaltungsbedürftige Angelegenheit, gehandelt haben, vorausgesetzt daß die Kenntnis des Sachverhalts nicht über einen begrenzten Personenkreis (BGHSt 10, 108) hinausging (was, sollte der Bürgermeister beispielsweise in öffentlicher Hauptverhandlung verurteilt worden sein, wozu bisher Feststellungen fehlen, zweifelhaft sein dürfte).
  • OLG Zweibrücken, 11.05.1990 - 1 Ss 63/90

    Konkrete Gefährdung; Codewort; Personenbezogene Daten; Öffentliches Interesse;

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404; OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496; Tröndle § 353 b Rn. 13; LK/Träger 9 353 b Rn. 26; zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).
  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 151/58
    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Damit steht der Senat im Einklang mit der in der Rechtsprechung wie der Literatur wohl herrschenden Auffassung (BGHSt 11, 401/404; OLG Köln GA 1973, 57/58 f.; NJW 1988, 2489; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 169 , offengelassen in NJW 1989, 1872/1873; OLG Zweibrücken NStZ 1990, 495/496; Tröndle § 353 b Rn. 13; LK/Träger 9 353 b Rn. 26; zweifelnd Lackner § 353 b Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1982 - 5 Ss 225/82
    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Der Gegenmeinung (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883; Schönke/Schröder/Lenckner § 353 b Rn. 9; Schumann NStZ 1985, 170/171) sind nicht nur die bereits bei der Bestimmung des Geheimnisbegriffs maßgeblichen Gesichtspunkte entgegenzuhalten, sondern insbesondere die Entstehungsgeschichte der (Neufassung der) Vorschrift.
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93

    Bankpraktikant - § 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Richtig ist, daß der Anstifter nicht die einzige Ursache für den Tatentschluß gesetzt haben muß und daß es genügen kann, wenn der Täter lediglich allgemein zu derartigen Taten bereit war (BGH NStZ 1994, 29 /30) oder er sich schon mit dem Gedanken an die Tat trug, aber noch unschlüssig war, ob er sie ausführen soll (BGH bei Dallinger MDR 1972, 569), wenn der Anstifter nur den letzten Anstoß zur konkreten Tat gegeben hat.
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98
    Sachliche Lücken haben insoweit nur dann die Folge eines Verfahrenshindernisses, wenn unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich der Vorwurf bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergangenen Urteils haben würde (BGH NStZ 1984, 133 ; 1985, 464).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Zwar kann die konkrete Gefahr eines Nachteils für öffentliche Interessen von Rang nach herrschender Auffassung auch eine mittelbare sein, beispielsweise derart, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung erschüttert zu werden droht (vgl. BGHSt 11, 401 ; 46, 339 ; BGH, NStZ 2000, S. 596 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, S. 169 ; OLG Köln, NJW 1988, S. 2489 ; BayObLG, NStZ 1999, S. 568 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. , § 353 b Rn. 13a m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. , § 353 b Rn. 11; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. , § 353 b Rn. 6a und 9; Hoyer, in: Systematischer Kommentar zum StGB, Loseblatt , § 353 b Rn. 8).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Nach der in der Rechtspraxis herrschenden Auffassung ist die Tat des Amtsträgers dann, wenn es ihm um die Veröffentlichung des Geheimnisses geht, zwar mit der Offenbarung an den Journalisten vollendet, aber erst mit der - plangemäßen - Veröffentlichung beendet; so lange kann nach dieser Auffassung durch den Journalisten eine so genannte sukzessive Beihilfe geleistet werden (vgl. BayObLG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 1St RR 223/98 -, NStZ-RR 1999, S. 299 ; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl. 2006, § 353 b Rn. 14; Träger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl. 1988, § 353 b Rn. 40).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 353 b Rdn. 6) erfährt der Geheimnisbegriff insbesondere durch das Erfordernis der Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen in § 353 b Abs. 1 StGB keine inhaltliche Einschränkung (BayObLG NStZ 1999, 568 f.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 353 b Rdn. 7; Träger in LK 10. Aufl. § 353 b Rdn. 9; Kuhlen in NK-StGB 4. Lfg. § 353 b Rdn. 14).

    Die Tatsache, daß der Angeklagte die Ergebnisse der in der Datensammlung Hepolis durchgeführten Abfragen jeweils an Personen aus dem Prostitutionsmilieu des F. Bahnhofsviertels weitergab, die ihn zuvor unmittelbar zu diesen Abfragen veranlaßt hatten und demnach ein Interesse an den entsprechenden Informationen besaßen, rechtfertigt die Annahme einer konkreten Gefahr (BGHSt 20, 342, 348; BayObLG NStZ 1999, 568, 569).

  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

    Die Anerkennung einer weiteren Mittelbarkeit - hier bezogen auf das Justizministerium als Ursprungsbehörde - würde auch die Grenzen dessen, was im Gesetzgebungsverfahren als von der Rechtsprechung ausreichend klar umrissen bezeichnet wurde (vgl. Bay-ObLG NStZ-RR 1999, 299, 300; Träger in LK 10. Aufl. § 353b StGB Rdn. 26), überschreiten und dem Erfordernis der Tatbestandsbestimmtheit zuwiderlaufen (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 353b Rdn. 13a).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 33/12

    Vorwürfe gegen rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und seine Tochter

    s oder auch in der vom Vorsatz seiner Tochter getragenen Weiterleitung der Daten an die Presse liegenden (vgl. BayObLG NStZ 1999, 568; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 353b Rn. 14a; s. ferner BVerfG NJW 2007, 1117, 1119) - Beihilfe hierzu.
  • OLG Brandenburg, 14.08.2006 - 1 Ws 166/06

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht für die Beihilfe eines

    Hat nämlich der Geheimnisträger das Dienstgeheimnis zwar unbefugt, aber ausschließlich mit dem Ziel der Hintergrundinformation offenbart, wäre seine Tat bereits mit der Offenbarung nicht nur vollendet, sondern auch beendet mit der Folge, dass durch nachfolgendes Veröffentlichen eine Beihilfe ( zur beendeten Haupttat ) nicht mehr geleistet werden könnte (LK-Träger StGB § 353 b Rd. 40; BayObLG NStZ-RR 99, 299 ff m.w.N.).
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