Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3122
BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99 (https://dejure.org/1999,3122)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1999 - 4St RR 253/99 (https://dejure.org/1999,3122)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 4St RR 253/99 (https://dejure.org/1999,3122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betäubungsmittel; Amphetamine; Gesamtfreiheitsstrafe; Vollstreckung; Bewährung; Revision ; Rechtsfolgenausspruch; Wirkstoffmenge

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 5; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318; BtMG § 29 Abs. 5
    Wirkstoffmenge von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 210
  • BayObLGSt 1999, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99
    Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, wenn wie hier das Berufungsgericht wegen der vom Berufungsführer erklärten Berufungsbeschränkung (§ 318 StPO) sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befaßt hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (BGH NStZ 1984, 566; BayObLGSt 1968, 94; KK/Ruß StPO 4. Aufl. § 318 Rn. 1).
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99
    Da nach der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 33, 169/170) bei Amphetaminzubereitungen die nicht geringe Menge bei einem Wirkstoffgehalt von 10 g Amphetamin-Base beginnt bzw. eine hohe Dosis für den nicht Amphetamingewöhnten bei 50 mg liegt, ist die Obergrenze für eine geringe Menge spätestens bei 0, 15 g Amphetamin-Base erreicht.
  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Begriff der geringen Menge, daß diese bis zu drei Konsumeinheiten eines Probierers umfaßt (BayObLGSt 1995, 22/24).
  • BGH, 07.02.1985 - 4 StR 29/85

    Rechtliche Folgen des Ausbleibens von gerichtlichen Feststellungen zum

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im veräußerten Betäubungsmittelgemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350 f.; BayObLGSt 1988, 62/69; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361 und § 29 a Rn. 86 ff.).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99
    Sind sie dagegen so dürftig, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, zu dem insbesondere der Schuldumfang zählt, nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (BGHSt 33, 59; BayObLG aaO).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im veräußerten Betäubungsmittelgemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350 f.; BayObLGSt 1988, 62/69; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 359, 361 und § 29 a Rn. 86 ff.).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99
    Er muß vielmehr unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels auszugehen ist (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BayObLGSt 1997, 95/96).
  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    In zusammengekratzter Form waren die 70 mg Amphetamingemisch ohne weiteres nasal oder oral konsumierbar, wenn auch durch die Aufnahme der enthaltenen 15 mg Amphetaminbase, die etwas weniger als ein Drittel einer Konsumeinheit von 50 mg (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 31/06 vom 04.04.2006; BayObLG NStZ 2000, 210) ausmachen, ein Rauschzustand voraussichtlich nicht zu erzielen war.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Mit Recht hat die Strafkammer die Beschränkung der Berufung des Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch des amtsgerichtlichen Urteils als unwirksam erachtet und eigene Feststellungen nicht nur zu der Betäubungsmittelmenge, sondern auch zum Mindestwirkstoffgehalt getroffen (vgl. etwa Senat B. v. 30.09.2002 - 3 Ss 139/02 - im Falle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; vgl. auch BayObLG NStZ 2000, 210 im Anwendungsbereich des § 29 Abs. 5 BtMG).

    Die vorliegend in Frage stehende Menge von 0, 21 g netto Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 0, 0145 g Amphetaminbase bewegt sich im untersten Bereich der geringen Menge der Einzeldosis; die Obergrenze für eine geringe Dosis ist erst bei 0, 15 g Amphetaminbase erreicht (BayObLG NStZ 2000, 210).

  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Daraus wird hergeleitet, dass die Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch Feststellungen zum - zumindest ungefähren, im Einzelfall ggf. allgemein nach guter, mittlerer oder schlechter Qualität umschriebenen - Wirkstoffgehalt des Betäubungsmit tels voraussetzt (vgl. BayObLG in NStZ 2000, 210, 211, NStZ 1999, 514, 515 und NStZ-RR 1998, 55; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2001, Az.: I-103/01; ...? a.a.O. Rn. 7 a; Kleinknecht-Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 318 Rn. 17).

    Fehlt es an einer solchen erforderlichen Feststellung im Urteil des Amtsgerichts, geht mangels wirksamer Berufungsbeschränkung eine nachträgliche Feststellung des Landgerichts zum Wirkstoffgehalt ins Leere (vgl. BayObLG in NStZ 2000, 210, 211 a.E.) und sind vollständige eigene Sachverhaltsfeststellungen des Berufungsgerichts als Grundlage für einen eigenen Schuldspruch geboten.

  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss 4/08

    Berufungsbeschränkung; Subsumtion; falsche; Wirksamkeit

    Auf die zulässig erhobene Sachrüge hin hat der Senat von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu Recht als unwirksam angesehen hat (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 318 Rdnr. 33 m.w.N., BayObLG, NStZ 2000, 210, 211).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Eine Vorlage an den BGH gem. § 121 Abs. 2 GVG im Hinblick auf die - zum Teil von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht in ihrer Stellungnahme für ihre Auffassung herangezogenen - Entscheidungen des Bayrischen ObLG vom 23.12.1999 (NStZ 2000, 210), 27.5.1999 (StV 2001, 335), 30.6.1998 (StV 1998, 590) und vom 9.6.1997 (NStZ-RR 1998, 55) sowie des OLG Düsseldorf vom 25.10.2000 (VRS 100, 187 ff. - darin dem OLG Köln zugeschrieben) ist nicht veranlaßt.
  • OLG Koblenz, 11.09.2000 - 2 Ss 225/00

    Betäubungsmittel, geringe Menge

    Diese Rechtsprechung, die von dem BayObLG dahin konkretisiert worden ist, dass von drei Konsumeinheiten eines Betäubungsmittelprobierers und nicht eines Abhängigen auszugehen ist, wurde im Grundsatz bis in jüngste Zeit unverändert fortgeführt (vgl. Beschluss des BayObLG vom 23. Dezember 1999 = NStZ 2000, 210, 211).

    Legt man dagegen den von dem - seitens der Verteidigung viel gescholtenen - BayObLG in der vorzitierten Entscheidung (NStZ 2000, 210, 211) genannten, weniger strengen Maßstab an, wonach die Obergrenze einer geringen Menge bei 0, 15 g Amphetamin-Base erreicht ist, wäre lediglich bei dem Erwerb der zwei Ecstasy-Pillen (erste Tat) und der einen Ecstasy-Pille (dritte Tat) die Obergrenze der geringen Menge nicht erreicht, bei dem Erwerb der fünf Ecstasy-Pillen wäre sie aber - wie im Urteil festgestellt - deutlich überschritten.

  • OLG Köln, 27.12.2005 - 83 Ss 72/05
    Prüfungspflicht des Revisionsgerichts vgl. BGHSt 27, 70 [72] = NJW 1977, 442 = VRS 52, 265 [266]; BayObLG NStZ 1999, 514 [515] u. NStZ 2000, 210 [211]; st. Rechtsprechung des Senats: SenE v. 14.10.1988 - Ss 581/88 = NStZ 1989, 90 [91] = MDR 1989, 284; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [142]; zuletzt SenE vom 15.11.2005 - 82 Ss 64/05 - Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 318 Rdnr. 33).
  • OLG Hamm, 05.11.2015 - 1 RVs 75/15

    Nichterörterung des Absehens von Strafe bei geringer Menge von Betäubungsmitteln

    Daher kommt es grds. in Betracht, dass die Grenze zur geringen Menge, welche bei 0, 15 gr Amphetamin-Base liegt (BayObLG NStZ 2000, 210, 211; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825), hier unterschritten wurde, auch wenn nach der - für die Rechtsprechung allerdings nicht bindenden - Richtlinie zur Anwendung des § 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes vom 19.05.2011 (JMBl. NRW S. 106) die Grenze zur geringen Menge (bezogen auf die Gesamtmenge des Betäubungsmittels, also nicht nur auf den Wirkstoffgehalt) bei 0, 5 gr Amphetamin gezogen wird.
  • OLG Hamburg, 15.03.2012 - 2-70/11

    Berufung: Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen

    Ferner ist erforderlich, dass die erstinstanzlich zum Schuldspruch getroffenen Feststellungen eine ausreichende Grundlage für eine dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat entsprechende Bemessung der Rechtsfolgen durch das Berufungsgericht bilden (vgl. Senat, a.a.O., m.w.N.); fehlt es an solchen hinreichenden Feststellungen zum Schuldumfang oder sind die Feststellungen widersprüchlich, gehen wegen daraus folgender Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung diesbezügliche nachträgliche Feststellungen des Berufungsgerichts ins Leere und sind statt dessen vollständige eigene Sachverhaltsfeststellungen des Berufungsgerichts als Grundlage für einen eigenen Schuldspruch geboten (vgl. Senat in OLGSt BtMG § 29 Nr. 10; BayObLG in NStZ 2000, 210, 211 a.E.).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02

    Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen;

    Der Tatrichter muss dann unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels (mindestens) auszugehen ist (BayObLG, NStZ 2000, 210; ebenso BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01 -).
  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16

    Revision in Strafsachen: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines

  • OLG Hamm, 10.02.2005 - 1 Ss 58/05

    Berufungsbeschränkung; Wirksamkeit; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Verfall des

  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 3 Ss 411/06

    Strafzumessung; Verstoß gegen das BTM-Gesetz; Wirkstoffmenge; Angabe;

  • OLG München, 23.02.2006 - 4St RR 24/06

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren;

  • OLG München, 19.04.2005 - 4St RR 46/05

    Fehlende Feststellungen zum Mindestschuldumfang in Betäubungsmittelverfahren

  • BayObLG, 04.06.2003 - 4St RR 67/03

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

  • BayObLG, 07.05.2003 - 4St RR 40/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang

  • OLG Koblenz, 09.03.2009 - 2 Ss 230/08

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln; Feststellung der Anzahl von

  • OLG Nürnberg, 01.06.2006 - 2 St OLG Ss 72/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale

  • BayObLG, 06.07.2000 - 4St RR 82/00

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch;

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2010 - 2 RVs 12/10
  • BayObLG, 17.09.2004 - 4St RR 110/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Wirkstoffmenge - Anwendung von § 29

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht