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   BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99   

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https://dejure.org/1999,2913
BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99 (https://dejure.org/1999,2913)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99 (https://dejure.org/1999,2913)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 5 AR (VS) 2/99 (https://dejure.org/1999,2913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 70 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. StVollzG; § 121 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 GVG
    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

  • Wolters Kluwer

    Vorlegungspflicht - Vorlegungsgrund - Gefahr von Sicherheit und Ordnung in Anstalten - Besitz eines CD-Players

  • Judicialis

    StVollzG § 70; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 116; ; StVollzG § 70 Abs. 2 Nr. 2; ; GVG § 121 Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 222
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88
    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99
    An einer solchen differenzierten Beurteilung sieht sich das Oberlandesgericht München durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ 1989, 343, 344) gehindert.
  • BGH, 23.02.1977 - IV ARZ (Vz) 2/77

    Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses - Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99
    Es ist kein Vorlegungsgrund, wenn ein Oberlandesgericht nur in der Begründung seiner Rechtsansicht, nicht aber im Ergebnis von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will (vgl. BGH NJW 1977, 1014).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 375/68

    Gefährdung des Vorausfahrenden gemäß § 1 StVO durch Nichteinhaltung eines

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99
    Die Frage, ob der Besitz eines Gegenstandes die Sicherheit und Ordnung der Anstalt im Sinne von § 70 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. StVollzG gefährdet, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalles ab, nämlich - wie das vorlegende Oberlandesgericht zutreffend ausführt - von der Art des Gegenstandes, von den Verhältnissen in der konkreten Justizvollzugsanstalt und von der Person des Strafgefangenen, der den Antrag auf Besitz des Gegenstandes gestellt hat, und ist deswegen überwiegend tatsächlicher Natur (vgl. BGHSt 22, 341, 342 f.).
  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts, es weiche bei der von ihm beabsichtigten Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts ab, hinzunehmen, solange diese vertretbar ist (vgl. BGH NJW 1999, 3499 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Die Frage, ob der Besitz eines Gegenstands das Erreichen der Vollzugsziele im Sinne von Art. 17 Abs. 2 Satz 2 BaySvVollzG gefährdet, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalles ab, nämlich unter anderem von der Art des Gegenstandes, von der Art der Freiheitsentziehung - hier der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung -, von den Verhältnissen in der konkreten Einrichtung und der Person des Untergebrachten, der den Antrag auf Besitz des Gegenstandes gestellt hat, und ist deswegen überwiegend tatsächlicher Natur (vgl. BGH NStZ 2000, 222 Rdn. 8 nach juris).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Dagegen ist es noch kein Vorlegungsgrund, wenn ein OLG nur in der Begründung seiner Rechtsansicht, nicht aber im Ergebnis von einer Entscheidung eines anderen OLG abweichen will (BGH NStZ 2000, 222).
  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 181/21

    Vorlage eines Oberlandesgerichts bei dem BGH (entgegenstehende rechtliche

    Die Annahme einer in rechtlicher Hinsicht bestehenden Divergenz durch das vorlegende Oberlandesgericht beruht auf einem nicht mehr vertretbaren Verständnis der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 17. März 2021 und ist daher für den Bundesgerichtshof im Vorlegungsverfahren nicht bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1999 ? 5 AR (VS) 2/99, NStZ 2000, 222; vgl. Quentin in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StPO, 4. Aufl., § 121 GVG Rn. 21; Feilcke in KK-StPO, 8. Aufl., § 121 GVG Rn. 43 f. jeweils mwN).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auch wenn sich der vom Kammergericht bewertete Sachverhalt (Neubau) von dem hier in Frage stehenden (Umbau) unterscheidet, ist die Auffassung des Oberlandesgerichts, tragende Erwägungen des Beschlusses des Kammergerichts stünden seiner beabsichtigten Entscheidung entgegen, jedenfalls vertretbar und bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen durch den Senat zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 16, 321, 324; BGH NStZ 2000, 222).
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 352/14

    FSK 18; Filme in Justizvollzugsanstalt; Gewaltdarstellung; Poronographie; Medien

    Die Frage, ob der Besitz eines Gegenstand die Vollzugsziele oder die Sicherheit und Ordnung der Anstalt im Sinne von § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG gefährdet, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalles ab, nämlich von der Art des Gegenstandes, von den Verhältnissen in der konkreten Justizvollzugsanstalt und der Person des Strafgefangenen, der den Antrag auf Besitz des Gegenstandes gestellt hat, und ist deswegen überwiegend tatsächlicher Natur (vgl. BGH NStZ 2000, 222; BGHSt 22, 341 ).".
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Eine Entscheidungsdivergenz ergibt sich deshalb nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 222).
  • OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19

    Fahrstreifenverbot schließt gleichzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung aus

    Dagegen ist noch kein Vorlegungsgrund gegeben, wenn ein Oberlandesgericht nur in der Begründung seiner Rechtsansicht, nicht aber im Ergebnis von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99, NStZ 2000, 222; BGH NJW 1977, 1014; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 121, Rn. 59; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl. 2019, GVG § 121 Rn. 32; MüKoStPO/Kotz/Oglakcioglu, 1. Aufl. 2018, GVG § 121 Rn. 35).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 95/20

    Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen

    Denn das vorlegende Gericht möchte insbesondere gestützt auf § 71 Abs. 1, §§ 72, 87 Abs. 3 Satz 2 OWiG zum selben Ergebnis gelangen (vgl. allgemein dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 - 5 AR (VS) 2/99 Rn. 6 und vom 23. Februar 1977 - IV ARZ (Vz) 2/77 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Es besteht darüber hinaus kein Vorlegungsgrund, wenn ein Oberlandesgericht - wie es der Senat tut - nur in der Begründung seiner Rechtsansicht, nicht aber im Ergebnis von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweicht (BGH NStZ 2000, 222; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O § 121 GVG Rdn 10).
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 461/99

    Unzulässige Vorlage in einer Rehabilitierungssache; Anordnung der

    Zwar ist auch insoweit von der Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern diese vertretbar ist (BGHSt 16, 321, 324; BGH NStZ 2000, 222; Hannich aaO Rdn. 43 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23

    Keine Volksverhetzung bei Tragen eines selbstgebastelten "Judensterns" mit

  • OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10

    Strafvollzug: Zulässigkeit einer durch den Rechtspfleger niedergelegten

  • OLG Zweibrücken, 23.09.2010 - 1 SsBs 6/10

    Richtervorbehalt: Notwendigkeit eins richterlichen Notdienstes auch zur Nachtzeit

  • OLG Koblenz, 13.12.2021 - 2 Ws 563/21

    Gestattung von Kauf und Besitz einer Spielkonsole in der Sicherungsverwahrung

  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

  • OLG Naumburg, 18.12.2015 - 1 Ws (RB) 118/15

    Strafvollzug: Besitzverbot für in einer Postsendung enthaltene

  • KG, 16.03.2004 - 5 Ws 113/04

    Sicherungsverwahrung: Besitz der Spielkonsolen "Sony Playstation 1" und "Sony

  • BayObLG, 27.06.2022 - 203 StObWs 113/22

    Sicherungsverwahrung: Anspruch Langzeitverwahrter auf Kleintierhaltung

  • LG Halle, 07.03.2012 - 11 StVK 178/11

    Strafvollzug: Besitz von Gegenständen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt

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