Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99   

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BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99 (https://dejure.org/1999,2090)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1999 - 3 StR 524/99 (https://dejure.org/1999,2090)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 3 StR 524/99 (https://dejure.org/1999,2090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5; ; StGB § 177 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § 241 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Vergewaltigung durch Eindringen in den Körper

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 254
  • NStZ 2000, 471 (Ls.)
  • StV 2000, 308
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99

    Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper;

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99
    Daß der Täter dabei nicht mit dem Geschlechtsteil einzudringen braucht, um das Regelbeispiel zu erfüllen, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (BGH, Beschl. vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98 (Finger in den After), Beschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 (Finger in die Scheide) - jeweils mitgeteilt bei Pfister NStZ-RR 1999, 325; vgl. auch BGH, Urt. vom 18. November 1999 -4 StR 389/99).

    Eine ausdrückliche Erörterung durch den Tatrichter erscheint dem Senat entbehrlich (anders - grundsätzlich Erörterungspflicht, falls nicht Anal- und Oralverkehr- wohl BGH, Urt. vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99).

  • BGH, 24.03.1999 - 1 StR 685/98

    Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99
    Daß der Täter dabei nicht mit dem Geschlechtsteil einzudringen braucht, um das Regelbeispiel zu erfüllen, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (BGH, Beschl. vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98 (Finger in den After), Beschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 (Finger in die Scheide) - jeweils mitgeteilt bei Pfister NStZ-RR 1999, 325; vgl. auch BGH, Urt. vom 18. November 1999 -4 StR 389/99).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 73/99

    Schwere Vergewaltigung; Versuch

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99
    Dem Gesetz ist der Begriff der "schweren Vergewaltigung" oder der "schweren sexuellen Nötigung" fremd (BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 73/99, mitgeteilt bei Pfister NStZ-RR 1999, 355).
  • BGH, 24.03.1999 - 2 StR 637/98

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99
    Daß der Täter dabei nicht mit dem Geschlechtsteil einzudringen braucht, um das Regelbeispiel zu erfüllen, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (BGH, Beschl. vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98 (Finger in den After), Beschl. vom 24. März 1999 - 2 StR 637/98 (Finger in die Scheide) - jeweils mitgeteilt bei Pfister NStZ-RR 1999, 325; vgl. auch BGH, Urt. vom 18. November 1999 -4 StR 389/99).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere

    Einer ausdrücklichen Erörterung, ob eine sexuelle Handlung, die mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden ist, dieses besonders erniedrigt hat, bedarf es bei erzwungenen Manipulationen an Scheide und After in der Regel nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 254; 2001, 598; NStZ-RR 2000, 356).
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Nach den bisherigen Feststellungen hat der Angeklagte die Schlüssel weder als Nötigungsmittel zur Erzwingung der (möglicherweise) sexuellen Handlung noch als Mittel dieser Handlung selbst eingesetzt (zum Begriff des Verwendens vgl. BGHSt 46, 225, 228 f.; BGH NStZ 2000, 254; 2005, 35; MüKo-Renzikowski § 177 Rdn. 81; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 84; Gössel, Das neue Sexualstrafrecht, 2005, § 2 Rdn. 89).
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Dies ist für eine mit dem Finger vorgenommene Penetration der Scheide (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03, NStZ 2004, 440 Rn. 8; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 17. September 1999 - 3 StR 524/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Vergewaltigung 1 - Finger in Scheide (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF), siehe dazu auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, NJW 2011, 3111 Rn. 6 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)), des Scheidenvorhofs (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 345/17, BGHR StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1 Sexuelle Handlung 2; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, NStZ 2001, 312 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)) oder des Anus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 321 Nr. 24 bei Pfister (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF)) anerkannt.
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Dies kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter aufgrund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne weiteres mit dem Tatmittel Verletzungen beibringen kann und das Opfer wegen fortbestehender Angst vor dem gefährlichen Werkzeug den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 453/10, NStZ-RR 2011, 142, 143; vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 439/05; aber auch Beschluss vom 17. Dezember 1999 - 3 StR 524/99, NStZ 2000, 254; SSWStGB/Wolters, 4. Aufl., § 177 Rn. 114).
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01

    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle

    Zwar kommt dem einschränkenden Merkmal der "besonderen Erniedrigung" in Fällen des Oral- und Analverkehrs regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 2000, 254), weil sich der erniedrigende Charakter dieser sexuellen Handlungen im allgemeinen von selbst versteht.
  • BGH, 07.03.2001 - 2 StR 21/01

    Vergewaltigung; Aspekte der Strafzumessung (Überschreitung der Grenze

    Zwar ist das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 StGB auch im Urteilstenor als Vergewaltigung zu bezeichnen (vgl. BGH NStZ 1998, 510 f.; NStZ-RR 1999, 78; StV 2000, 308).

    Hingegen kommt die Erfüllung der Qualifikationen nach § 177 Abs. 3 und 4 StGB im Schuldspruch nicht zum Ausdruck (BGH NStZ 2000, 254, 255; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 355; BGH, Beschl. vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99; Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 23, 43 m.w.N.).

  • LG Krefeld, 15.11.2021 - 21 KLs 4/21
    Beim Oral- und Analverkehr liegt die besondere Erniedrigung so nahe, dass eine ausdrückliche Erörterung - und Auseinandersetzung - im Urteil entbehrlich ist (BGH NStZ 2000, 471; NJW 2000, 672; NStZ-RR 2009, 238; BeckOK StGB/Ziegler, 51. Ed. 1.11.2021, StGB § 177 Rn. 50).
  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 94/01

    Vergewaltigung; Dem Beischlaf ähnliche Handlung (Keine besondere Erörterung der

    Eine solche Handlung ist nach dem Gesetzestext nämlich "insbesondere" und damit vor allem (vgl. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, 6. Aufl. 1997) bzw. in der Regel (vgl. BGHR StGB § 177 II Vergewaltigung 1 = NStZ 2000, 254, 255) anzunehmen, wenn sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden war.
  • BGH, 10.07.2007 - 4 StR 112/07

    Sexuelle Handlung (sexuelle Nötigung; Körperkontakt)

    Die auf Grund der Teileinstellung erfolgte Änderung des Schuldspruchs - zur Klarstellung: wegen Vergewaltigung (vgl. BGH NStZ 2000, 254; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 177 Rdn. 75) - führt zum Wegfall der für den Fall II. 1 verhängten Einzelstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe und der Gesamtstrafe.
  • BGH, 15.02.2001 - 3 StR 574/00

    Fassung des Tenors bei § 177 Abs. 4 StGB

    Die durch das 6 StrRG eingeführten Qualifikationen der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 3 und Abs. 4 StGB kommen im Schuldspruch nicht zum Ausdruck (BGH NStZ 2000.254 (= Beschl. vom 17. Dezember 1999 - 3 StR 524/99)).
  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 2/01
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2000 - 3 StR 363/99   

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https://dejure.org/2000,3831
BGH, 12.01.2000 - 3 StR 363/99 (https://dejure.org/2000,3831)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2000 - 3 StR 363/99 (https://dejure.org/2000,3831)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 3 StR 363/99 (https://dejure.org/2000,3831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 254
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1988 - 2 StR 106/88

    Begründung der Annahme eines minderschweren Falles in der Gesamtschau durch das

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 3 StR 363/99
    Die rechtliche Begründung in dem angefochtenen Urteil für die Annahme eines minder schweren Falles wird diesen Anforderungen nicht gerecht, weil sie einseitig auf die Angabe der Milderungsgründe begrenzt ist und die erforderliche umfassende Darstellung und Gesamtabwägung der für die Strafrahmenwahl maßgeblichen Umstände vermissen läßt (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 6).

    Die Strafkammer hat die objektiven Tatumstände wie die sorgfältige Planung und die erhebliche Dauer der Tat sowie die mehrfache Verwirklichung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB (vierfacher Vaginal-, einmaliger Oral- und zweifacher versuchter Analverkehr) nicht erkennbar berücksichtigt, obwohl es sich für die Prüfung eines minder schweren Falls insoweit um wesentliche Strafzumessungserwägungen handelt, die bei der Strafrahmenwahl die Milderungsgründe relativieren können (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 6; vgl. auch BGHR StGB § 177 II Strafzumessung 1).

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 3 StR 363/99
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f. = NJW 1975, 1174; BGHR StGB vor § 177 II Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 3 StR 363/99
    Im Hinblick auf die gesetzliche Deliktsüberschrift und die Legaldefinition des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB ergeht der Schuldspruch nicht wegen sexueller Nötigung, sondern wegen Vergewaltigung, wenn das Regelbeispiel erfüllt ist (vgl. BGH NStZ 1998, 510; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 20).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 292/18

    Strafrahmenwahl bei schwerer Vergewaltigung (minder schwerer Fall; Regelbeispiel;

    Dies ist bereits für das Zusammentreffen des Regelbeispiels mit der Qualifikation nach § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB aF entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2000 - 3 StR 363/99, NStZ 2000, 254); nichts anderes kann für die Qualifikation nach § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB aF gelten.
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Dabei ist als tatbezogener Umstand auch die Verwirklichung eines Regelbeispiels als schulderschwerender Gesichtspunkt in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen (BGH, Beschluß vom 12. Januar 2000 - 3 StR 363/99 -).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    Dies kommt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter aufgrund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne Weiteres mit dem Messer Verletzungen beibringen kann (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 7, NStZ 2001, 369; Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 439/05; s. aber auch BGH NStZ 2000, 254) und das Tatopfer wegen seiner fortbestehenden Angst vor dem gefährlichen Werkzeug den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt.
  • LG Krefeld, 15.11.2021 - 21 KLs 4/21
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst inne wohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 12.01.2000 - 3 StR 363/99 - Rdnr. 4 Juris).
  • LG Münster, 06.11.2023 - 21 KLs 7/23
    begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 12.01.2000, 3 StR 363/99).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 115/00

    Tenorierung bei Vergewaltigung; Tateinheit

    Im Hinblick auf die Legaldefinition in § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB ergeht der Schuldspruch wegen der Sexualstraftat nach neuem Recht nicht wegen Beihilfe "zur sexuellen Nötigung; Vergewaltigung", sondern wegen Beihilfe zur Vergewaltigung, weil das Regelbeispiel erfüllt wurde (vgl. BGH NStZ 1998, 510, 511; BGH, Urteil vom 12. Januar 2000 - 3 StR 363/99; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 20).
  • LG Bamberg, 04.02.2020 - 34 KLs 740 Js 1526/18

    Beteiligung an Missbrauch erschlichener Zugangsdaten zum Online-Banking für

    Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem solch erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2000 - 3 StR 363/99, NStZ 2000, 254).
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