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   BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99   

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BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99 (https://dejure.org/2000,2214)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2000 - 3 StR 410/99 (https://dejure.org/2000,2214)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99 (https://dejure.org/2000,2214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 267
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Auch trifft es zu, daß Negativtatsachen nur selten als hinreichend konkrete, von dem in Betracht kommenden Zeugen selbst wahrgenommene Beweistatsachen angesehen werden können (vgl. BGHSt 39, 251, 254 m. w. Nachw.).

    Dort, wo es möglich ist, ist die vom Antragsteller tatsächlich gewollte Beweisbehauptung durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr. BGHSt 39, 251, 253; 43, 321, 329).

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Dort, wo es möglich ist, ist die vom Antragsteller tatsächlich gewollte Beweisbehauptung durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr. BGHSt 39, 251, 253; 43, 321, 329).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Bei einer Tat, für die der Tatbestand des Mordes gemäß § 211 StGB in Betracht kommt, kann daher die Strafverfolgung gemäß § 154 a StPO nicht auf den Tatbestand des Totschlags gemäß § 212 StGB beschränkt werden; denn diese beiden Delikte sind nach der Rechtsprechung selbständige Straftatbestände mit verschiedenem Unrechtsgehalt (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 22, 375, 377; 36, 231, 233), von denen nur entweder der eine oder der andere erfüllt sein kann.
  • BGH, 25.07.1989 - 1 StR 479/88

    Mittäterschaft bei Mord und Totschlag

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Bei einer Tat, für die der Tatbestand des Mordes gemäß § 211 StGB in Betracht kommt, kann daher die Strafverfolgung gemäß § 154 a StPO nicht auf den Tatbestand des Totschlags gemäß § 212 StGB beschränkt werden; denn diese beiden Delikte sind nach der Rechtsprechung selbständige Straftatbestände mit verschiedenem Unrechtsgehalt (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 22, 375, 377; 36, 231, 233), von denen nur entweder der eine oder der andere erfüllt sein kann.
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Bei einer Tat, für die der Tatbestand des Mordes gemäß § 211 StGB in Betracht kommt, kann daher die Strafverfolgung gemäß § 154 a StPO nicht auf den Tatbestand des Totschlags gemäß § 212 StGB beschränkt werden; denn diese beiden Delikte sind nach der Rechtsprechung selbständige Straftatbestände mit verschiedenem Unrechtsgehalt (vgl. BGHSt 1, 368, 370; 22, 375, 377; 36, 231, 233), von denen nur entweder der eine oder der andere erfüllt sein kann.
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55

    Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Denn zur Verdeckung einer Straftat im Sinne des § 211 StGB kann auch derjenige handeln, der zwar keine eigene Straftat, wohl aber eine fremde Straftat verdecken will (BGHSt 9, 180, 182; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 31; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Im übrigen macht die Revision zu Recht geltend, das Landgericht habe sich in seinem Urteil dadurch zu dem Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit in Widerspruch gesetzt, daß es seine Entscheidung auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache gestützt hat (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 56 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648; BGHR StPO § 244 II 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des

    Auszug aus BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99
    Im übrigen macht die Revision zu Recht geltend, das Landgericht habe sich in seinem Urteil dadurch zu dem Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit in Widerspruch gesetzt, daß es seine Entscheidung auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache gestützt hat (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 56 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648; BGHR StPO § 244 II 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Entsprechende Darlegungen sind jedoch regelmäßig geboten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; BGH, Beschluss vom 12. August 1986 - 5 StR 204/86, StV 1987, 45 f.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244 Rn. 43a).
  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    Dieser war bei verständiger Würdigung zu der das Landgericht verpflichtet war, (vgl. BGH NStZ 2000, 267, 268; 2008, 351, 352), nicht (nur) auf die im Beweisantrag genannten Tätigkeiten gerichtet, sondern sollte dazu dienen, die Geschäftsführung aufzuklären und dem nach dem Vorbringen dazu allein befugten Zeugen B. zuzuschreiben.
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Da die Geschädigte eine Interaktion (hier ein Gespräch) mit Sa. J. geschildert hatte, hätte die benannte Zeugin aufgrund eigener Wahrnehmung bekunden können, ob ein solches Gespräch stattgefunden hat (vgl. BGH NStZ 2000, 267).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 4 RVs 60/10

    Berufung der Staatsanwaltschaft nach erzielter Verständigung; Beweiskraft des

    Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGH NStZ 2000, 267; NStZ 2008, 299; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 244, Rn. 43f).

    Eine Begründung, die sich - wie hier - in der Wiedergabe des Gesetzeswortlautes erschöpft, reicht regelmäßig nicht aus (BGH NStZ 2000, 267, 268; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1980, 868, 869; Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 42).

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).
  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss blieb (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 579/00

    Nötigung; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Fehlerhafte Annahme der

    Der Ablehnungsbeschluß muß deshalb nicht nur ergeben, ob das Gericht die Beweistatsache aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen als bedeutungslos ansieht, sondern muß diese Wertung auch begründen (vgl. BGH NStZ 2000, 267; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 43 a m.w.N.).

    Danach hat das Landgericht, wie die Revision zu Recht geltend macht, der Frage der Existenz der ungedeckten Schecks des Düsseldorfer Kunden im Gegensatz zur Begründung des den Beweisantrag ablehnenden Beschlusses Bedeutung sowohl für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Angeklagten als auch für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Inhabers des Spielcasinos beigemessen und damit seine Entscheidung rechtsfehlerhaft auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache gestützt (vgl. BGH NStZ 2000, 267; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO Rdn. 56 m.w.N.).

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Insoweit gilt: Der Ablehnungsbeschluss muss einerseits den Antragsteller über den Standpunkt des Gerichts informieren und ihm dadurch ermöglichen, sein weiteres Prozessverhalten auf die durch die Ablehnung seines Antrags entstandene Verfahrenslage einzustellen, und andererseits das Revisionsgericht in die Lage versetzen, die Ablehnungsentscheidung zu überprüfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 359/10

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Die Beweisbehauptung konnte deshalb Gegenstand des Zeugenbeweises sein (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; Beschluss vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761 f.).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags

    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714; Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09

    Rechtsfehlerhaft wegen völliger Ungeeignetheit abgelehnter Beweisantrag

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 4 Ws 248/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2001 - 2b Ss 81/01

    Versäumnis der Revisionseinlegungsfrist ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 429/18

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis

  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 436/13

    Widersprüche zwischen Urteilsgründen und Beschluss zur Ablehnung eines

  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 467/99

    Beweiswürdigung beim Totschlag (Freispruch); Überzeugungsbildung;

  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 39/23
  • OLG Hamm, 04.09.2003 - 4 Ss 420/03

    Beweisantrag, Ablehnung, Begründung, Bedeutungslosigkeit

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