Rechtsprechung
BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 176a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 StGB; § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB 1998
Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper; Vergewaltigung; Vornahme einer sexuellen Handlung mittels Gewalt / unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist; Besondere Erniedrigung - Wolters Kluwer
Sexuelle Belästigung - Eindringen - Verkehr - Erniedrigen - Vergewaltigung - Sex
- Judicialis
StGB 1998 § 176 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB 1998 § 176 a Abs. 3; ; StGB 1998 § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sexuelle Nötigung - Eindringen in den Körper
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 672
- NStZ 2000, 367 (Ls.)
- StV 2000, 198
Wird zitiert von ... (23)
- LG Detmold, 05.09.2019 - 23 KLs 14/19
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Missbrauch von Schutzbefohlenen, …
Damit bleiben sie in ihrem Unrechtsgehalt hinter dem vom Gesetzgeber gedachten Regelbild der vaginalen, oralen oder analen Penetration weit zurück (siehe auch BGH, Urteil vom 18. November 1999, 4 StR 389/99). - BGH, 09.07.2014 - 2 StR 13/14
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Gegenseitiges Urinieren in den Mund …
bb) Das gegenseitige Urinieren in den Mund verbunden mit der oralen Aufnahme des Urins stellte schon seinem äußeren Erscheinungsbild nach auch eine sexualbezogene Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB dar (allgemein zu den Voraussetzungen, vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336; Urteil vom 20. Dezember 2007 - 4 StR 459/07, NStZ-RR 2008, 339), denn es erfolgte jeweils unter Einbeziehung eines Geschlechtsteils (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672; Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 StR 383/08, BGHSt 53, 118, 120 f.), wobei jedenfalls die Geschädigte regelmäßig auch vollständig unbekleidet war; zudem handelt es sich bei dem Urinieren auf den Körper oder in den Mund eines anderen um eine nicht ganz selten vorkommende sexuelle Praktik.Er ist aber nicht ausdrücklich auf den Beischlaf, den Anal- und Oralverkehr beschränkt (BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672).
Dies folgt schon daraus, dass ausdrücklich auch "das Eindringen mit Gegenständen" erfasst werden sollte, das "eine in gleicher Weise belastende und erniedrigende Verhaltensweise darstellen (kann)" (…BT-Drucks. 13/2463, S. 7, BT-Drucks. 13/7324, S. 6, jew. zu § 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB i.d.F. des 33. StrRG; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672).
Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur das Eindringen des männlichen Glieds erfasst, sondern auch das Eindringen jedes anderen Körperteils oder von Gegenständen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672; Urteil vom 30. September 2004 - 4 StR 134/04, NStZ 2005, 152, 153 - jeweils zum Finger; Urteil vom 15. Juni 2005 - 1 StR 499/04, NStZ-RR 2007, 195, 196; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, NJW 2011, 3111 - Zunge; Beschluss vom 12. März 2014 - 4 StR 562/13 - Vibrator).
Eine Ähnlichkeit mit dem Beischlaf liegt vielmehr regelmäßig schon dann vor, wenn die sexuelle Handlung ihrem äußeren Erscheinungsbild nach entweder auf Seiten des Opfers oder des Täters unter Einbeziehung des (primären) Geschlechtsteils geschieht (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672; Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 StR 383/08, BGHSt 53, 118, 121; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, BGHSt 56, 223, 225;… Fischer, aaO Rn. 8 a;… Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. § 176a Rn. 8a).
- BGH, 19.12.2008 - 2 StR 383/08
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen in den Körper; Ejakulation …
Er ist nicht auf den Beischlaf, den Anal- und Oralverkehr beschränkt (BGH NJW 2000, 672 m. Anm. Renzikowski NStZ 2000, 367).An der Sexualbezogenheit und der "Beischlafähnlichkeit" von Handlungen, bei denen die Tathandlung entweder auf Seiten des Opfers oder des Täters unter Einbeziehung des Geschlechtsteils geschieht, besteht allerdings nach der gesetzgeberischen Bewertung kein Zweifel (BGH NJW 2000, 672).
- BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16
Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen …
Auf eine besondere Erniedrigung des Opfers stellt § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB daher nicht ab, sondern allein auf das Eindringen in den Körper, welches als schwerwiegende Beeinträchtigung der körperlichen Integrität anzusehen ist (BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672 f. mit Anm. Renzikowski, NStZ 2000, 367 f.; …und Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 StR 383/08 aaO). - BGH, 14.04.2011 - 2 StR 65/11
Dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne des schweren sexuellen Missbrauchs von …
Auch das Eindringen mit anderen Körperteilen oder mit Gegenständen in den Körper kann im Einzelfall genügen (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672 f. mit Anm. Renzikowski NStZ 2000, 367 f.).Der Senat nimmt daher im Einklang mit der in der Literatur vorherrschenden Ansicht (…vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl. § 176a Rn. 8;… LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl. § 176a Rn. 27;… Perron/Eisele in Schönke/ Schröder, StGB, 27. Aufl. § 176a Rn. 8; Renzikowski NStZ 2000, 367 f.;… SK/Wolters aaO § 176a 7 Rn. 16;… Ziegler in v. Heintschel-Heinegg, BeckOK-StGB 2011 § 176a Rn. 12; weitergehend Folkers JR 2007, 11 ff.;… aA NK/Frommel, StGB, 2009 § 176a Rn. 11; Laubenthal, Sexualstraftaten;… Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 2000, Rn. 382) an, dass der "Zungenkuss" in der Regel keine dem Beischlaf ähnliche Handlung im Sinne des § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB ist.
Der 4. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99 (NJW 2000, 672 f.) andere Formen des Eindringens in den Körper als beim Oral- oder Analverkehr "mit Ausnahme des Zungenkusses" als dem Beischlaf ähnliche Handlungen bezeichnet.
- BGH, 20.12.2007 - 4 StR 459/07
"Happy Slapping" durch sexuelle Handlungen an Minderjährigen
a) Sollte der neue Tatrichter die Tatbestandsmäßigkeit des Handelns der Angeklagten (auch) nach § 179 Abs. 1 StGB feststellen, wird er, wovon die Jugendkammer - aus ihrer Sicht folgerichtig - bisher abgesehen hat, Gelegenheit haben zu erörtern, ob auch die Qualifikationstatbestände des § 179 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 StGB erfüllt sind (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 325 und NStZ 2000, 367). - BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere …
Darüber hinaus bedurfte es neben der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung des Einzelstrafausspruchs im Fall 1. Denn die drei Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. BTDrucks. 13/7324 S. 6; BGHSt 44, 228, 230; 45, 253, 259; BGH NStZ 1999, 505; StV 2000, 198, 199), so daß die Erfüllung mehrerer Varianten den Schuldgehalt der Tat erhöht und straferschwerend gewertet werden kann, auch wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH…, Urt. vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 insoweit in BGHSt 44, 228 nicht abgedruckt). - BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle …
Erzwingt der Täter nur solche dem Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung), zu deren Durchführung sich das Tatopfer zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hatte, ist das Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung nur erfüllt, wenn weitere entwürdigende Umstände die "besondere Erniedrigung" des Opfers durch die sexuellen Handlungen ergeben (im Anschluß an BGH NJW 2000, 672).Grundsätzlich bedarf es aber, wie der Senat in der Entscheidung BGH NJW 2000, 672 f. = StV 2000, 198 ff. (m.krit.Bspr. Renzikowski NStZ 2000, 367 f.) näher ausgeführt hat, jeweils der positiven Feststellung der Umstände des Einzelfalls, die in wertender Betrachtung die Annahme der "besonderen Erniedrigung" des Tatopfers stützen (…so auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 177 Rdn. 23 d;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 20;… a.A. Renzikowski aaO).
d) Der aufgezeigte Rechtsfehler läßt, den Schuldspruch in diesem Fall wegen "Vergewaltigung" unberührt; soweit nach der Senatsentscheidung NJW 2000, 672 bei Nichtannahme "besonderer Erniedrigung" in diesen Fällen die Tat im Schuldspruch nur als "sexuelle Nötigung" zu bezeichnen ist, hält der Senat daran nicht fest.
- BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09
Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und …
Dem das Regelbeispiel einschränkenden Merkmal der "besonderen Erniedrigung" kommt in Fällen des Oral- und Analverkehrs regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu, weil sich hierbei der erniedrigende Charakter der sexuellen Handlung im Regelfall von selbst versteht; der Gesetzgeber wollte neben dem Beischlaf als Regelbild besonders schwerer Fälle die orale und anale Penetration erfassen (BGH NJW 2000, 672, 673). - LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12
Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier: …
Dies umfasst nicht nur die Einführung eines Geschlechtsteils, sondern auch anderer Körperglieder, also auch eines Fingers (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1999 - 4 StR 389/99 - zitiert nach juris, Rz. 4, 5). - BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99
Vergewaltigung
- BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20
Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche …
- LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20
Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt
- BGH, 30.09.2004 - 4 StR 134/04
Freie Beweiswürdigung (unwiderlegte Einlassung des Angeklagten); schwerer …
- LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20
Sexueller Missbrauch eines Kindes
- BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04
Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche …
- OLG Hamm, 29.01.2001 - 2 Ss 981/00
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, besonders schwerer Fall, Strafzumessung, …
- BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
Begriff der Tat im prozessualen Sinne bei sexuellem Mißbrauch von Kindern; …
- BGH, 20.02.2002 - 3 StR 345/01
Abwesenheit (richterlicher Augenschein; Abgrenzung zum bloßen Vorhalt); Beruhen …
- BGH, 13.12.2005 - 5 StR 422/05
Verwerfung einer Revision wegen Unbegründetheit
- LG Krefeld, 15.11.2021 - 21 KLs 4/21
- LG Duisburg, 16.04.2020 - 33 KLs 20/19
- LG Paderborn, 21.10.2020 - 8 KLs 44/19