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   BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99   

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https://dejure.org/2000,3365
BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99 (https://dejure.org/2000,3365)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2000 - 1 StR 189/99 (https://dejure.org/2000,3365)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 1 StR 189/99 (https://dejure.org/2000,3365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 154 a Abs. 2 StPO; § 259 StGB; § 356 StGB; § 263 StGB; § 52 StGB; § 55 StGB
    Verfahrenseinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten; Hehlerei; Parteiverrat; Eingehungsbetrug; Vermögensschaden bei Anlagebetrug durch Vermögensgefährdung (Darlegungspflichten im einzelnen bei einem "Schneeballsystem"); Natürliche Handlungseinheit bei Anlagebetrug; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Revision - Verfahrensrüge - Unwesentliche Nebenstraftaten - Strafverfolgung - Beschränkung - Berufsverbot - Parteiverrat

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 52 Abs. 2; ; StGB § 356 Abs. 2; ; BGB § 952 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1, § 356
    Betrug beim Schneeballsystem; Parteiverrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.1997 - 1 StR 134/97

    Pflicht zur Annahme eines minderschweren Falles beim Vorliegen vertypter

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99
    Dies war unzutreffend, da der Angeklagte bei Begehung dieser Tat nicht als Organ der Rechtspflege tätig wurde, sondern die eidesstattliche Versicherung in einem eigenen Antragsverfahren auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung gegen die Angeklagte H. abgab (vgl. BGH NJW 2000, 154, 157, BGH, Beschl. vom 9. April 1997 - 1 StR 134/97).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99
    Dies war unzutreffend, da der Angeklagte bei Begehung dieser Tat nicht als Organ der Rechtspflege tätig wurde, sondern die eidesstattliche Versicherung in einem eigenen Antragsverfahren auf dinglichen Arrest und Arrestpfändung gegen die Angeklagte H. abgab (vgl. BGH NJW 2000, 154, 157, BGH, Beschl. vom 9. April 1997 - 1 StR 134/97).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99
    Deshalb ist es aus Rechtsgründen ebenfalls nicht zu beanstanden, daß das Landgericht auch in den Fällen mit einem Vertragsende vor dem 1. März 1994 einen Betrug angenommen hat, in denen die Anlagebeträge im Rahmen eines Schneeballsystems letztlich vollständig zurückgezahlt wurden (vgl. BGH wistra 1995, 222).
  • BGH, 02.05.1997 - 2 StR 158/97

    Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Körperverletzung - Unterschiedliche

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99
    Angesichts der noch immer außergewöhnlich hohen Zahl der Betrugstaten mit einem unverändert sehr erheblichen Gesamtschaden und der Summe der verbleibenden Einzelstrafen hält es der Senat für ausgeschlossen, daß das Landgericht - ausgehend von der Einsatzstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe - ohne die 165 weggefallenen Einzelstrafen eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte, zumal bei Bildung der Gesamtstrafe noch eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen Geldfälschung zu berücksichtigen war (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Mai 1997 - 2 StR 158/97).
  • BGH, 23.10.1984 - 5 StR 430/84

    (Beihilfe zum) Parteiverrat - Rechtsberatung beider Ehegatten in einem

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99
    § 356 StGB ist nicht schon erfüllt, wenn ein Anwalt nur objektiv im Interesse einer Partei handelt, ohne für diese selbst durch Besorgung von deren Geschäften tätig zu werden (vgl. BGH NStZ 1985, 74, Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25 Aufl. § 356 Rdn. 16).
  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99
    Diese Zuordnung wäre zur Bestimmung des Unrechtsgehalts der einzelnen Taten an sich erforderlich gewesen, auch wenn es zweifelhaft ist, ob derartigen Absicherungen erhebliches strafmilderndes Gewicht zukommen kann, wenn diese - wie hier - gerade aus Mitteln erworben wurden, die ihrerseits im Rahmen des Schneeballsystems betrügerisch erlangt worden waren (vgl. BGH NStZ 1996, 191).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

    Das Landgericht hat erkennbar bedacht, dass der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens berührt, aber für die Strafzumessung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17 Rn. 23; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202 Rn. 11; siehe auch BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).

    In Konstellationen wie der vorliegenden, in denen die Rückzahlungen ausschließlich aus deliktisch erlangten Mitteln stammten und allein der Aufrechterhaltung des betrügerischen Anlagesystems dienten, bedarf es einer solchen individuell-konkreten Zuordnung jedoch nicht (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377), wenn und soweit die Zahlungen als solche und ihr (Gesamt)Umfang berücksichtigt worden sind.

  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten berührt zwar nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens, ist aber für die Strafzumessung von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17, Rn. 23; BGH, Beschl. v. 18.2.2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 StR 433/15; siehe auch BGH, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).
  • LG Berlin, 11.02.2005 - 514 KLs 11/04

    Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit der sog. "Lastschriftreiterei",

    Dadurch ist bei den Banken in jedem einzelnen Fall eine Vermögensschädigung in Form einer erheblichen Vermögensgefährdung eingetreten, da weder die XXX AG noch die Angeklagte über Sicherheiten oder Rücklagen verfügten und die der Angeklagten eingeräumte und von ihr genutzte Möglichkeit, über das eingezogene Kapital sofort nach Gutschrift ohne Einschränkung verfügen zu können, trotz des bestehenden Rückzahlungsanspruches der Bank im Falle eines Widerrufs eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage der Banken bedeutete (BGH NStZ 2000, 376 [377]).
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