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   BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99   

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BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99 (https://dejure.org/2000,2504)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2000 - 3 StR 367/99 (https://dejure.org/2000,2504)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99 (https://dejure.org/2000,2504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 418
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Soweit er nach Zustellung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2003 erstmals eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bis zur Abfassung der Anklageschrift geltend macht, ist diese Verfahrensrüge (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 und 11) verspätet (§ 345 Abs. 1 Satz 1 StPO); sie entspricht zudem auch nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Dagegen verlangen der 1. und 3. Strafsenat grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge, mit der vom Angeklagten die zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das allgemein als Beschleunigungsgebot bezeichnete Prinzip maßgeblichen Tatsachen in einer Form vorzutragen sind, die der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (BGHSt 45, 308, 310; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 11 - so auch BGH (1. Strafsenat), Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00).

    In der Praxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs herrscht allerdings insoweit Übereinstimmung, als eine Verfahrensrüge dann nicht erforderlich sein soll, wenn die Verfahrensverzögerung nach Ablauf der Begründungsfrist für die Verfahrensrüge entstanden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 11).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 2 RVs 67/16

    Unbeschiedener Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ausbleiben

    Mangels Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge konnte sich der Senat nicht mit etwaigen bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entstandenen Verzögerungen befassen (vgl. BGH NStZ 2000, 418).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Die Besonderheit des vorliegenden Falles besteht jedoch darin, dass durch die Zustellung des Original-Urteils die Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO wieder eröffnet wurde und der anwaltlich vertretene Angeklagte die ihm bekannte Verletzung des Beschleunigungsgebotes unschwer rügen und seine dadurch möglicherweise entstandenen zusätzlichen Belastungen geltend machen konnte (vgl. auch BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 11).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7, 9; BGH NJW 2000, 748; BGH, Beschl. vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99).
  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 499/04

    Beweisantrag auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens (grundsätzliche

    Ob Umstände vorliegen, die eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung oder deren fehlerhafte Annahme begründen, kann das Revisionsgericht allerdings nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge überprüfen (BGH NStZ 2000, 418; StV 1999, 205).
  • BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsstaatswidrige

    Ob eine derartige Verfahrensverzögerung gleichwohl zu bejahen wäre, könnte der Senat daher nur auf Grund einer Verfahrensrüge prüfen (BGH aaO, BGH NStZ 2000, 418 jew. m.w. N.).
  • BGH, 09.08.2007 - 3 StR 157/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Recht auf Verfahrensbeschleunigung im

    Eine in Folge von etwaigen Säumnissen zwischen der Urteilsverkündung und dem Ende der Revisionsbegründungsfrist eingetretene Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK hätte mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden müssen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 11).
  • KG, 24.09.2013 - 121 Ss 136/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Darlegung in der Revision

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. zum Ganzen BGHSt 49, 342; BGH NStZ-RR 2009, 92; 2006, 56; NStZ 2000, 418; 2004, 504; Meyer-Goßner aaO, Art. 6 MRK Rn. 9g m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2000 - 1 StR 60/00   

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https://dejure.org/2000,4171
BGH, 14.03.2000 - 1 StR 60/00 (https://dejure.org/2000,4171)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - 1 StR 60/00 (https://dejure.org/2000,4171)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - 1 StR 60/00 (https://dejure.org/2000,4171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 418
  • NStZ 2000, 591 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    c) Wann danach ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung gegeben ist, kann nicht für alle Straftatbestände einheitlich bestimmt werden, sondern richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Tatbestandes, und ist für jedes Delikt gesondert zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2000 - 1 StR 60/00, NStZ 2000, 418; vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NJW 2017, 1189 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, NJW 2014, 1463).
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