Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.1999

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   BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99   

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BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99 (https://dejure.org/1999,3481)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1999 - 3 StR 277/99 (https://dejure.org/1999,3481)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1999 - 3 StR 277/99 (https://dejure.org/1999,3481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 S. 2 StPO; § 250 StPO
    Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Gesamtfreiheitsstrafe - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Nebenklage - Jugendstrafe - Bewährung - Revision - Reife des Kindes - Zeugnisverweigerungsrecht - Aussagepsychologisches Gutachten - Arztbericht - Verlesung - Vereinfachung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 52 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 250; ; StPO § 256 Abs. 1; ; StPO § 251 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 176 Abs. 3; ; StGB § 176 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 2 Abs. 3; ; JGG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Vortrag von Negativtatsachen in der Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 49
  • StV 2000, 185
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93

    Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht für den Gesamtvorsatz - Im Zweifel über

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99
    Durch das 6. StrRG ist der sexuelle Mißbrauch eines Kindes in der Begehungsform des Analverkehrs von einem unbenannten schweren Fall (§ 176 Abs. 3 StGB a.F.; vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93 - und Beschl. vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93) zu einer eigenständigen Qualifikation des schweren sexuellen Mißbrauchs (§ 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F.) gemacht worden.
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99
    Durch das 6. StrRG ist der sexuelle Mißbrauch eines Kindes in der Begehungsform des Analverkehrs von einem unbenannten schweren Fall (§ 176 Abs. 3 StGB a.F.; vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93 - und Beschl. vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93) zu einer eigenständigen Qualifikation des schweren sexuellen Mißbrauchs (§ 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F.) gemacht worden.
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Dabei folgt aus dem Gebot vollständigen Vortrags ebenfalls, dass es erforderlich sein kann, auch Tatsachen vorzutragen, die dem Erfolg der Rüge (möglicherweise) entgegenstehen (Cirener, NStZ-RR 2013, 1, 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Soweit die Revision bemängelt, ein Antrag sei "inhaltlich" nicht beschieden worden, weil sich das Landgericht nicht mit dem eigentlichen Beweisziel auseinandergesetzt habe, fehlt die Mitteilung weiterer Tatsachen, die hier erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; BeckOK StPO/Wiedner, 44. Edition, April 2022, § 344 Rn. 71).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Erforderlich ist nicht nur, dass der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, dass er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzöge (vgl. BGHSt 40, 218 ; StV 1996, S. 530 ; NStZ 2000, S. 49 ).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Dies kann auch sogenannte negative Tatsachen umfassen (BGH NStZ 2000, 49, 50 m.w.N.).
  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Durch das 6. StrRG ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes in der Begehungsform des Analverkehrs von einem unbenannten schweren Fall im Sinne von § 176 Abs. 3 StGB in der Fassung vom 10.03.1987 mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zu einer eigenständigen Qualifikation des schweren sexuellen Missbrauchs (§ 176a n.F., hier § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Fassung vom 01.04.2004) mit einem Strafrahmen von zwei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe gemacht worden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 277/99 -, Rn. 9, juris; BGH, Urteil vom 02. Juni 1999 - 5 StR 112/99 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Soweit das Landgericht den Haupttäter deshalb wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1 StGB a.F.) in Tateinheit mit schwerem sexuellen Mißbrauch verurteilt hat, ist dies insoweit rechtsfehlerhaft, als § 176 a StGB zur Tatzeit noch nicht galt, diese Vorschrift im konkreten Fall auch nicht das gegenüber § 176 Abs. 3 StGB a.F. mildere Recht darstellt (zu einer hier nicht vorliegenden Ausnahme vgl. BGH NStZ 2000, 49) und nicht innerhalb einer Tat sowohl altes auch neues Recht angewendet werden darf.
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    aa) Unter dem Gesichtspunkt der ausnahmsweise bestehenden Vortragspflicht zu sog. Negativtatsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50) lässt sich jedenfalls im vorliegenden Fall keine diesbezügliche Vortragspflicht statuieren.
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54; vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7; vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
  • OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05

    Einspruch; Bußgeldbescheid

    Denn für die Angabe der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen ist erforderlich, dass der Betroffene die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht und auch die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes sprechen, der seiner Rüge den Boden entzieht (BGH StV 1996, 530 (531); BGH NStZ 2000, 49 (50); KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl., § 344 Rdnr. 38).
  • BGH, 14.03.2012 - 5 StR 28/12

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Beweiswürdigung; Erörterung bei möglichen

    Die auf Verletzung der §§ 250, 256 StPO gestützte Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 3 StR 402/10, StV 2011, 715; ferner BGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 1 StR 367/11, NJW 2012, 694), die der Senat (gegen BGH, Beschluss vom 5. März 1990 - 5 StR 63/90; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50) für zulässig erachtet, greift aus den vom Generalbundesanwalt benannten Gründen in der Sache nicht durch.
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

  • OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15

    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der

  • BVerfG, 11.07.2005 - 2 BvR 1129/04

    Darlegung einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch die

  • KG, 26.10.2015 - 161 Ss 205/15

    Verfahrensrüge fehlender Negativmitteilung

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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1999 - 1 StR 287/99   

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BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 1 StR 287/99 (https://dejure.org/1999,4860)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 189 Abs. 1 Satz 1 GVG; § 189 Abs. 2 GVG; § 274 StPO;
    Dolmetscher; Beeidigung; Protokollbeweis;

  • Wolters Kluwer

    Raub - Einbeziehung früherer Straftaten - Nachträgliche Gesamtstrafe - Schwerer Raub - Revision - Dolmetscher - Vereidigung - Verfahrensfehler - Protokoll

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 274; ; GVG § 189 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 189 Abs. 2; ; GVG § 189 Abs. 1; ; GVG § 189

  • rechtsportal.de

    GVG § 189; StPO § 274
    Beweiskraft eines unklaren Hauptverhandlungsprotokolls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1987 - 3 StR 285/87

    Revision wegen fehlender Vereidigung eines vom Gericht in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 20.07.1999 - 1 StR 287/99
    Ob § 189 GVG beachtet wurde, ist eine wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens, deren Einhaltung oder Nichteinhaltung gemäß § 274 StPO grundsätzlich nur durch das Protokoll der Hauptverhandlung bewiesen werden kann (BGHR GVG § 189 Beeidigung 1 m.w.Nachw.).
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