Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.01.1999 - Ss 115/98 (169/98)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9043
OLG Saarbrücken, 18.01.1999 - Ss 115/98 (169/98) (https://dejure.org/1999,9043)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.01.1999 - Ss 115/98 (169/98) (https://dejure.org/1999,9043)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - Ss 115/98 (169/98) (https://dejure.org/1999,9043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensfehler bei einem Verhandeln zur Sache ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zur Vertretung des Angeklagten durch den Verteidiger; Zweck des Schriftformerfordernisses bei einer Vertretungsvollmacht; Differenzierung zwischen Verteidigervollmacht und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 265
  • NStZ 2000, 53 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17

    Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur

    Die vom Gesetz geforderte Schriftlichkeit dient dem sicheren Nachweis, dass der in der Hauptverhandlung auftretende Verteidiger tatsächlich von dem Angeklagten entsprechend beauftragt ist (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1999, 265, 266).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 4St RR 100/03

    Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl ohne Verhandlung zur Sache

    Diese Folge ist zwingend (einhellige Meinung, vgl. LR-Gössel StPO 25. Aufl. § 412 Rdnr. 1, HK-Kurth StPO 3. Aufl. § 412 Rdnr. 1, AK-Loos StPO § 412 Rdnr. 7); eine Entscheidungsmöglichkeit für das Gericht durch Sachurteil besteht daneben gerade nicht (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1999, 265/266; KMR-Metzger StPO § 412 Rdnrn. 3, 4).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    § 411 Abs. 2 StPO verlangt im Interesse des Angeklagten eine über die Bevollmächtigung als Beistand gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO hinausgehende nachgewiesene Vollmacht zur Vertretung im Prozess (vgl. BGHSt 9, 356, 357; KG StraFo 2019, 470, 471 und NStZ 20.16, 234 mit Anm. Mosbacher; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 43; OLG Saarbrücken NStZ 1999, 265, 266; Maur in KK-StPO 8. Auflage, § 411 Rdn. 12; Eckstein in MüKo-StPO, § 411 Rdn. 29, 30; Gaede in LR-StPO 27. Aufl., § 411 Rdn. 31, 32; Metzger in KMR-StPO, § 411 Rdn. 13; Degener in SK-StPO 5. Aufl., § 411 Rdn. 12; Momsen in SSW-StPO 4. Aufl., § 411 Rdn. 8; Brauer in HK-StPO 6. Aufl., § 411 Rdn. 11; Andrejtschitsch in HK-GS 5. Aufl., § 411 Rdn. 7; Alexander in Radtke/Hohmann, StPO, § 411 Rdn. 17).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.09.1999 - 5St RR 176/99 a, 5St RR 176/99 b, b   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6491
BayObLG, 10.09.1999 - 5St RR 176/99 a, 5St RR 176/99 b, b (https://dejure.org/1999,6491)
BayObLG, Entscheidung vom 10.09.1999 - 5St RR 176/99 a, 5St RR 176/99 b, b (https://dejure.org/1999,6491)
BayObLG, Entscheidung vom 10. September 1999 - 5St RR 176/99 a, 5St RR 176/99 b, b (https://dejure.org/1999,6491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revision; Untreue; Schuldspruch; Rechtskraft; Schadenshöhe; Schlechterstellung; Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 358 Abs. 2; ; StGB §§ 46 a; ; StGB 47; ; StGB § 46 a 2. Alternative

  • rechtsportal.de

    StPO § 358 Abs. 2 Satz 1
    Revision nur durch den Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 53
  • BayObLGSt 1999, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 5St RR 176/99
    Da die Angeklagten jeweils die Sachrüge erhoben haben, kann hier dahinstehen, ob diese Prüfung von Amts wegen (so BGHSt 11, 319/322; KK/Kuckein StPO 4. Aufl. § 358 Rn. 23; KK/Ruß § 331 Rn. 1) oder nur auf Sachrüge zu erfolgen hat (so Kleinknecht/Meyer-Goßner § 358 Rn. 12, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BayObLG, 10.09.1999 - 5St RR 176/99
    Diese Überlegungen sind bei einem Urteil, das 2 1/2 Jahre Freiheitsstrafe gegen jeden der Angeklagten verhängt, nicht nur fehl am Platz, sondern deuten auf eine Vermengung der Strafzumessungserwägungen mit Fragen der Strafaussetzung hin (vgl. BGHSt 29, 319/321).".
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Auch sie binden den Rechtsmittelrichter, weil es sich um Umstände handelt, die (auch) Grundlage für den Schuldspruch sind (vgl. BayObLG NStZ 2000, 53; Paul in KK, StPO 7. Aufl., § 318 Rn. 9; Schäfer/Sander/Gemmeren a.a.O., Rn. 1576).
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