Rechtsprechung
BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00, 2 AR 50/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 14 StPO
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Bestimmung - Strafaussetzung - Bewährungsaufsicht - Strafvollstreckungskammer - Konzentrationsprinzip
- Judicialis
BtMG § 36 Abs. 1 Satz 3; ; BtMG § 36; ; StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 36; StPO § 14, § 462a Abs. 1
Zuständigkeitsbestimmung nach § 14 StPO - Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover - 226 BRs 47/98
- AG Osnabrück - 49 BRs 40/98
- BGH, 27.09.2000 - 2 ARs 69/00, 2 AR 50/00
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 110
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 09.10.2002 - 2 ARs 259/02
Zuständigkeit für die Überwachung der Führungsaufsicht; Übertragung der …
Da keines der streitbeteiligten Amtsgerichte Leverkusen und Berlin-Tiergarten für die Überwachung der Führungsaufsicht zuständig ist, ist der Antrag des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten auf Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof gemäß § 14 StPO zurückzuweisen (BGHSt 26, 164; BGH NStZ 1995, 218, 201; 1997, 255; 2001, 110).". - BGH, 09.05.2001 - 2 ARs 101/01
Zuständigkeit bei § 36 Abs. 5 BtMG
Der Senat hat bereits entschieden, daß es insoweit bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt; darauf, ob der Verurteilte sich zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung oder danach in Strafhaft befand, kommt es nicht an (…BGHR BtMG § 36 Abs. 2 Zuständigkeit 1; vgl. auch BGHSt 32, 58, 60; 37, 338; BGH NStZ 2001, 110). - BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 211/16
Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (zuständige …
Die Bestimmung muss unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (Senat, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00, NStZ 2010, 110;… Beschluss vom 19. September 1986 - 2 ARs 206/86, BGHR StPO § 462a Abs. 1, Befasstsein 2 mwN).
- BGH, 01.07.2005 - 2 ARs 179/05
Bestimmung des Gerichtsstandes (Zuständigkeit eines bisher am Streit nicht …
Die Bestimmung eines Gerichtsstandes gem. § 14 StPO muss unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen - bisher am Streit nicht beteiligten - Gerichts ergibt (BGHSt 26, 162, 164; BGH NStZ 2001, 110). - BGH, 19.01.2005 - 2 ARs 433/04
Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit; Bewährungsaufsicht); gemeinschaftliches …
Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110 und vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 - an. - BGH, 05.03.2008 - 2 ARs 30/08
Zuständigkeitsbestimmung
Die Bestimmung muss unterbleiben, wenn keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (vgl. u. a. BGH NStZ 2001, 110). - BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 232/06
Zuständigkeitsbestimmung (Bewährungsaufsicht)
Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf die Senatsbeschlüsse vom 27. September 2000 - 2 ARs 69/00 = NStZ 2001, 110, vom 10. April 2002 - 2 ARs 88/02 und vom 19. Januar 2005 - 2 ARs 433/04 - an. - BGH, 04.06.2004 - 2 ARs 216/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Die Bestimmung eines Gerichtsstands gemäß § 14 StPO muss unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen - bisher am Streit nicht beteiligten - Gerichts ergibt (st. Rspr. BGHSt 26, 162, 164; 28, 351, 352; 31, 244, 255; BGH NStZ 2001, 110). - BGH, 13.06.2007 - 2 ARs 198/07
Zuständigkeitsbestimmung
Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichtes war zurückzuweisen, da keines der bislang am Streit beteiligten Gerichte zuständig ist (st. Rspr. vgl. u. a. BGH NStZ 2001, 110). - BGH, 29.03.2006 - 2 ARs 128/06
Zuständigkeitsbestimmung
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass es insoweit bei der allgemeinen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt; darauf, ob der Verurteilte sich zum Zeitpunkt der Aussetzungsentscheidung oder danach in Strafhaft befand, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 343; NStZ 2001, 110; BGHSt 48, 252, 255). - KG, 02.06.2017 - 5 Ws 145/17
Strafvollstreckung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die …
- BGH, 09.10.2002 - 2 AR 146/02
Jugendstrafrecht - Führungsaufsicht - Überwachung - Übertragungsrecht - …
- BGH, 04.06.2004 - 2 AR 124/04
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Nachtragsentscheidungen
- OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 3 Ws 179/09
Rechtsfolgen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 01.07.2005 - 2 AR 99/05
Antrag des Landgerichts auf Gerichtsstandsbestimmung; Zuständigkeit eines nicht …
- BGH, 19.01.2005 - 2 AR 263/04
Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts für die Entscheidung über die …
- OLG Naumburg, 04.08.2010 - 2 ARs 6/10
Rehabilitierungsverfahren: Zuständiges Gericht für die Wiederaufnahme eines …
- BGH, 05.03.2008 - 2 AR 17/08
- BGH, 21.07.2006 - 2 AR 139/06
- BGH, 29.03.2006 - 2 AR 45/06
- OLG Hamm, 09.09.2003 - 3 (s) Sbd 1/03
Strafvollstreckungskammer; Zuständigkeit; Befasstsein; Zuständigkeitswechsel
- BGH, 11.03.2020 - 2 ARs 350/19
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10
Betäubungsmittelstrafsache: Zuständiges Gericht für die Bewährungsaufsicht nach …
- BGH, 13.06.2007 - 2 AR 122/07
- BGH, 05.03.2003 - 2 AR 26/03
Zuständigkeit für die erstmaligen Anordnungen zur Ausgestaltung der …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 3 Ws 497/01
Sonderzuständigkeit des Prozessgerichts; Entscheidung über eine …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 3 Ws 2/02
Sonderzuständigkeit des Prozessgerichts; Entscheidung über eine …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 3 Ws 1/02
Sonderzuständigkeit des Prozessgerichts; Entscheidung über eine …
- BGH, 27.09.2000 - 2 AR 50/00
Zuständigkeit - Bestimmung - Strafaussetzung - Bewährungsaufsicht - …
Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 9 Abs. 2 Satz 2; LV, Art. 53 Abs. 4; LV, Art. 6 Abs. 2; StPO, § 454 Abs. 1 Satz 3; StPO, § 463 Abs. 3; StPO, § 140; StGB, § 67e
Subsidiarität; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Strafprozeßrecht; Strafvollstreckungsrecht; Verteidiger; Freiheit der Person; Freiheitsentziehung; faires Verfahren; Anhörung; Prozeßkostenhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00
- VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 37/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2533
- NStZ 2001, 110
- NJ 2000, 648 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05
Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im …
Ohne dass es einer verfassungsgerichtlichen Stellungnahme zur einfachrechtlichen Gesetzesauslegung bedürfte (…vgl. dazu OLG Stuttgart, StV 1993, S. 378;… OLG Jena, StV 1997, S. 540;… OLG Braunschweig, StV 2001, S. 21;… OLG Karlsruhe, StV 1997, S. 314 ;… Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 140 Rn. 57;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 140 Rn. 33a, die die Beiordnung in der Regel für erforderlich halten und die Begründung des ausnahmsweisen Absehens verlangen; eher differenzierend an Hand der Voraussetzungen von § 140 Abs. 2 StPO BbgVerfG, NJW 2001, S. 2533 ;… OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, S. 19;… OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 96; KG, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 u.a. - und Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 AR 181/02 - 5 Ws 104/02 u.a. - ), war jedenfalls im vorliegenden Fall auf Grund der konkreten Umstände die Bestellung eines Pflichtverteidigers von Verfassungs wegen geboten. - BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
(1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat…, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren). - OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07
Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung …
Wie viel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (Brandenbg VerfG NStZ 2001, 110, 111).Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (Brandenbg VerfG NStZ 2001, 110, 111).
- VerfG Brandenburg, 19.12.2002 - VfGBbg 104/02
Verletzung des Grundrechts aus Verf BB Art 9 Abs 2 S 2 durch …
Das erkennende Gericht hat bereits klargestellt, daß dies das Recht des Betroffenen einschließt, sich während einer mündlichen Anhörung des Beistands eines Rechtsanwalts seiner Wahl zu bedienen (vgl. Beschluß vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 37/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 173). - VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 87/02
Bundesrecht; Strafprozeßrecht; Ordnungswidrigkeitenrecht; Zuständigkeit des …
Als Element der Rechtsstaatlichkeit des Straf- und Bußgeldverfahrens schließt es das der "Waffengleichheit" dienende Recht auf ein faires Verfahren ein, prozessuale Rechte und Möglichkeiten sachkundig - das heißt auch: mit sachkundiger Hilfe eines Rechtsanwalts - wahrnehmen und Übergriffe der rechtsstaatlich begrenzten Rechtsausübung staatlicher Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. (vgl. Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 37/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 174, 179; BVerfG, BVerfGE 34, 293, 302; 38, 105, 111; 66, 313, 319; 68, 237, 255 f.). - OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 465/01
Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen …
Dies setzt aber voraus, dass die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten so frühzeitig von dem Termin benachrichtigt, dass dieser auch in der Lage ist, einen Rechtsanwalt zu verständigen (Brandenburgisches Verfassungsgericht NStZ 2001, 110). - OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 466/01
Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen …
Dies setzt aber voraus, dass die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten so frühzeitig von dem Termin benachrichtigt, dass dieser auch in der Lage ist, einen Rechtsanwalt zu verständigen (Brandenburgisches Verfassungsgericht NStZ 2001, 110). - KG, 15.04.2021 - 5 Ws 65/21 Der im Maßregelvollzug Untergebrachte hat daher im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB das Recht, sich gerade auch in der mündlichen Anhörung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten zu lassen (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 37/00 -, NJW 2001, S. 2533).
Rechtsprechung
BGH, 27.09.2000 - 2 AR 50/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit - Bestimmung - Strafaussetzung - Bewährungsaufsicht - Strafvollstreckungskammer - Konzentrationsprinzip
- Judicialis
BtMG § 36 Abs. 1 Satz 3; ; BtMG § 36; ; StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 110