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   BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00   

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BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 (https://dejure.org/2000,746)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    §§ 370 ff. AO; § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB; § 38 AO
    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat erlangt; Verletzter

  • lexetius.com

    AO 1977 §§ 370 ff; StGB § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verfall bei Steuerstraftaten?

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 693
  • NStZ 2001, 155
  • StV 2001, 275
  • JR 2002, 296
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.06.1997 - 4 StR 235/97

    Rechtswidrigkeit einer Verfallsanordnung bei Bestehen eines zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB erfaßt auch die in Absatz 2 Satz 2 der Vorschrift genannten, an die Stelle der unmittelbar erlangten Vorteile getretenen Surrogate (BGHR StGB § 73 - Gewinn 2).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1981 - 3 Ss 214/81
    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Durch § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB soll dabei sichergestellt werden, daß der Täter auf keinen Fall zweimal zahlen muß, nämlich durch den Verfall und außerdem noch durch die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs (BGHR StGB § 73 - Anspruch 1 m.w.N; OLG Karlsruhe NJW 1982, 456, 457).
  • BGH, 16.08.1978 - 3 StR 288/78

    Voraussetzungen und Höhe für den Verfall des beschlagnahmten Geldes - Ermittlung

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    aa) Ob nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB Steueransprüche des Staates die Anordnung des Verfalls ausschließen können, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht ausdrücklich entschieden (vgl. hierzu BGHSt 45, 235, 248; BGH, Beschl. vom 16. August 1978 - 3 StR 288/78).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    aa) Ob nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB Steueransprüche des Staates die Anordnung des Verfalls ausschließen können, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht ausdrücklich entschieden (vgl. hierzu BGHSt 45, 235, 248; BGH, Beschl. vom 16. August 1978 - 3 StR 288/78).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    Demgegenüber vertritt die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, der Steuerfiskus könne Verletzter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB sein, so daß bei Steuerdelikten Verfall regelmäßig ausscheide (vgl. LG Aachen NJW 1978, 385; LG Berlin wistra 1990, 157; W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 36; Herzog in NK-StGB § 73 Rdn. 18; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 73 Rdn. 5; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 73 Rdn. 6; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 73 Rdn. 26; Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. vor § 369 AO (Abschnitt B) Rdn. 259 ff.; Güntert, Die Gewinnabschöpfung als strafrechtliche Sanktion, S. 76; Bäkkermann ZfZ 1976, 366, 368; Meurer NStZ 1991, 438 f.).
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
    bb) Verletzter im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB kann nur derjenige sein, dessen Individualinteressen durch das vom Täter übertretene Strafgesetz geschützt werden sollen (vgl. BGHR StGB § 73 - Verletzter 1, 2).
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

  • LG Aachen, 07.12.1977 - 22 Qs 16/77
  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 460/88

    Besteuerung des dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteils

  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Verletzter i.S.d. Vorschrift kann auch eine juristische Person öffentlichen Rechts einschließlich des Fiskus sein (Fischer StGB 56. Aufl. § 73 Rn. 21; BGH NStZ 2001, 155; Harms/Jäger NStZ 2001, 181).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) "Aus der Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH NStZ 2001, 155, 156); "für die Tat erlangt" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB sind dagegen Vermögenswerte, die dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, aber - wie etwa ein Lohn für die Tatbegehung - nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 4).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als

    Aus dem von der Verteidigung angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2000 im Verfahren 5 StR 371/00 (BGHR StGB § 73 Verletzter 3) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2000 - 3 StR 336/00   

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https://dejure.org/2000,3801
BGH, 11.10.2000 - 3 StR 336/00 (https://dejure.org/2000,3801)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2000 - 3 StR 336/00 (https://dejure.org/2000,3801)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 336/00 (https://dejure.org/2000,3801)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 155
  • NStZ 2001, 259
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.02.2022 - 3 StR 329/21

    Untreue (Pflichtwidrigkeit bei Vorstandshandeln; Ermessensspielraum; Business

    In subjektiver Hinsicht reicht grundsätzlich bedingter Vorsatz in Bezug auf die objektiven Tatbestandsmerkmale aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, BVerfGE 126, 170, 207 f.; BGH, Urteile vom 6. April 2000 - 1 StR 280/99, BGHSt 46, 30, 34 f.; vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 336/00, NStZ 2001, 155).
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