Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.2000

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00   

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https://dejure.org/2000,2507
BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00 (https://dejure.org/2000,2507)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2000 - 5 StR 150/00 (https://dejure.org/2000,2507)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2000 - 5 StR 150/00 (https://dejure.org/2000,2507)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 58 StPO; § 238 Abs. 1, 2 StPO § 338 Nr. 6 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Öffentlichkeit des Verfahrens; Anordnung der Entfernung eines möglichen Zeugen; Verwirkung; Widerspruchslösung; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Betrügerische Kapitalgeschäfte - Langjähriges Berufsverbot - Adhäsionsverfahren - Entschädigungszahlungen - Freiheitsstrafe - Aufhebung des Strafausspruchs - Verfahrensrüge - Zeugenvernehmung - Strafzumessung

  • Judicialis

    GVG § 169 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 58 Abs. 1; ; StPO § 58; ; StPO § 238 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines nur möglichen Zeugen aus dem Sitzungssaal - Grundsatz der Öffentlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 163
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00
    Auch die Wertung, der in der Führungsebene des Unternehmens mit erheblichem finanziellem Gewinn als "Mann fürs Grobe" zu als wesentlich angesehenen Sicherungsaufgaben herangezogene Angeklagte S sei Mittäter und nicht lediglich Gehilfe, liegt im Rahmen des vom Revisionsgericht noch hinzunehmenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH StV 1998, 540).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00
    Es genügt, daß der Zuhörer nach vorläufiger tatrichterlicher Auffassung als Zeuge in Betracht kommt (BGHSt aaO und BGH, Urteil vom 20. August 1982 - 2 StR 278/82 -).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.11.2000 - 5 StR 150/00
    Einem Zeugen soll also bis zu seiner Vernehmung die Anwesenheit im Sitzungssaal verwehrt werden, damit er dann ohne Kenntnis dessen aussagen kann, was zuvor der Angeklagte (vgl. insoweit § 243 Abs. 2, 4 StPO) und andere Beweispersonen bekundet haben (BGHSt 3, 386, 388).
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Umfassende Akteneinsicht des Verletzten erweist sich in der hier vorliegenden Beweiskonstellation ausnahmsweise als strukturelles Aufklärungsdefizit (vgl. etwa - zu den mit der Sachaufklärungspflicht korrespondieren Maßgaben des § 58 Abs. 1 StPO - BGH, Beschluss vom 7. November 2000 - 5 StR 150/00, NStZ 2001, 163, ferner KK-StPO/Senge, 7. Aufl., § 58 Rn. 11 und - zum Fragerecht des Verletztenbeistands (§ 240 StPO) - BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04, NStZ 2005, 222).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Hieraus hat der Bundesgerichtshof den Grundsatz abgeleitet, daß es mit Rücksicht auf die Bedeutung des § 58 Abs. 1 StPO zulässig ist, Personen zum Verlassen des Sitzungssaales aufzufordern, sobald mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß sie als Zeugen in Betracht kommen können, da das Gesetz der in der unbeeinflußten Aussage eines Zeugen liegenden höheren Gewähr für die Ermittlung der Wahrheit Vorrang vor der uneingeschränkten Durchführung des Grundsatzes der Öffentlichkeit eingeräumt hat (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGH NStZ 2001, 163).

    Nach § 238 Abs. 1 StPO steht dem Vorsitzenden bei der Frage, ob ein Zuhörer als Zeuge zu behandeln ist, ein Beurteilungsspielraum zu, der überschritten wird, wenn der Ausschluß eines Zuhörers auf sachwidrigen Erwägungen beruht (vgl. BGH NStZ 2001, 163).

  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 173/03

    Öffentlichkeitsgrundsatz (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss einer einzigen

    Aus Sinn und Zweck dieser Vorschrift, nach der Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen sind, hat der Bundesgerichtshof den Grundsatz abgeleitet, daß es zulässig ist, Personen zum Verlassen des Sitzungssaales aufzufordern, sobald mit der Möglichkeit zu rechnen ist, daß sie als Zeugen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGH NStZ 2001, 163).
  • KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des anwaltlichen Zeugenbeistands im

    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands im Ermittlungsverfahren

    Dadurch soll seine Unbefangenheit und seine Selbständigkeit der Darstellung erhalten bleiben (vgl. BGHSt 3, 386, 388; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 6, 7).
  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 249/01

    Überzeugungsbildung (bedingter Tötungsvorsatz); Mittäterschaft; Rücktritt (Zäsur,

    Hieraus sowie aus dem Zuruf an den Mitangeklagten und den eigenen Schlägen gegen Kopf und Rücken des Opfers konnte das Landgericht auf den Tötungsvorsatz schließen und die Beteiligung des Angeklagten M. an der Tat auch als Mittäterschaft bewerten (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 136; BGH, Beschl. vom 7. November 2000 - 5 StR 150/00).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00   

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https://dejure.org/2000,1657
BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00 (https://dejure.org/2000,1657)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2000 - 2 StR 274/00 (https://dejure.org/2000,1657)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2000 - 2 StR 274/00 (https://dejure.org/2000,1657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ; Art. 1 EG - ne bis in idem - Übk; § 200 StPO; § 55 StGB; § 58 Abs. 2 StGB
    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ; Strafklageverbrauch; Notwendiger Inhalt der Anklageschrift; Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer früheren Bewährungsstrafe)

  • lexetius.com

    SDÜ Art. 54; EG-ne bis in idem-Übk Art. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafvollstreckung - Bewährung - Sanktion - Strafklageverbrauch - Strafaussetzung - Belgien

  • Judicialis

    SDÜ Art. 54; ; EG-ne bis in idem-Übk Art. 1

  • rechtsportal.de

    EG-ne bis in idem-Übk Art. 1; SDÜ Art. 54
    Strafklageverbrauch bei Vollstreckung einer Bewährungsstrafe im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 187
  • NJW 2001, 692
  • NStZ 2001, 163
  • StV 2001, 262
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95

    Strafaussetzung - Strafzumessung - Bewährung - Bewährungsauflagen - Anrechnung -

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Der Senat kann daher die erforderliche Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 StPO nachholen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 98/99; Beschl. vom 2. Mai 1995 - 1 StR 143/95).
  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94

    Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Dafür, daß es sich bei dem im Fall III. 5 abgeurteilten Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit lediglich um einen Teilakt der in der Anklage bezeichneten Tat handelt (vgl. BGH NStZ 1994, 495), ergeben sich weder aus den Urteilsgründen noch aus dem Akteninhalt Anhaltspunkte.
  • BGH, 11.05.1994 - 2 StR 171/94

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Ausreichende

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Dabei muß die Schilderung um so konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat, wie es hier der Fall ist (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 7 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Das ist nicht der Sinn der Regelung (vgl. BGHSt 35, 172! 177).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 98/99

    Anrechnung einer Geldbuße; Bewährungsauflage; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Der Senat kann daher die erforderliche Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 StPO nachholen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 98/99; Beschl. vom 2. Mai 1995 - 1 StR 143/95).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Die fehlende Anrechnung ist hier auch auf die Sachrüge hin zu beachten, da sich aus dem Urteil des Landgerichts ergibt, daß der Angeklagte aufgrund der ihm erteilten Bewährungsauflage zur Zahlung einer Geldbuße von 5.000 DM, in monatlichen Raten von 200 DM, beginnend ab Rechtskraft des Urteils, regelmäßig Zahlungen erbracht hat (vgl. BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Erbrachte Bußgeldzahlungen müssen i.d.R. ausgeglichen werden (BGHSt 36, 378, 381; BayObLG wistra 1994, 310; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 58 Rdn. 4).
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Denn der Vorbehalt greift dann nicht ein, wenn die Tat - wie hier - nicht in Deutschland begangen wurde (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Mai 1997 - 5 StR 596/96, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1998, 149 ff.).
  • BayObLG, 28.07.1994 - 5St RR 75/94
    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Erbrachte Bußgeldzahlungen müssen i.d.R. ausgeglichen werden (BGHSt 36, 378, 381; BayObLG wistra 1994, 310; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 58 Rdn. 4).
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung hinsichtlich des Strafklageverbrauchs

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 3. November 2000 (BGHSt 46, 187) bezüglich einer Vorverurteilung aus den Niederlanden entschieden, daß auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, Strafklageverbrauch auslöse.
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Art. 35 EUV Rdn. 11; vgl. auch die nach dem 1. Mai 1999 ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zum SDÜ: BGHSt 46, 187; 307; BGHR EuAlÜbk Art. 18 Auslieferung 1).
  • BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03

    Verjährungsunterbrechung (unzulässige Analogie; vorläufige Einstellung);

    Diese Begründung übersieht, daß bei Anwendung von § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB die erbrachten Leistungen in der Regel angerechnet werden müssen (BGHSt 36, 378, 381; BGH NJW 2001, 692; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 58 Rdn. 6).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

    Nach Auffassung der fachgerichtlichen Rechtsprechung und des Schrifttums setzt § 51 Abs. 3 StGB jedenfalls voraus, dass eine Doppelverurteilung im konkreten Fall rechtlich zulässig wäre, weil die Anrechnung einen Ausgleich für diesen Fall schaffen soll (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 274/00 -, NStZ 2001, S. 163 ; Franke, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 1, 2003, § 51 Rn. 19; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 51 Rn. 16).
  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10

    Anklageschrift (Kriterien der Umgrenzungsfunktion)

    Da die erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden, hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen; er kann die Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (vgl. BGH NStZ 2001, 163, 164).
  • BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09

    Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz

    Da alle erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden (UA S. 21), hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen und kann die Anrechungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH NStZ 2001, 163, 164 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01

    Überstellung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils gegen

    Ähnlich wie bei Art. 54 SDÜ (hierzu BGHSt 46, 187 [189]) ist zu bedenken, dass in der Probezeit die Rückversetzung angeordnet bzw. bei laufender Bewährung die Strafaussetzung widerrufen werden kann; auch kann der bedingt bzw. zur Bewährung Entlassene Weisungen bzw. Auflagen unterliegen.
  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 192/19

    Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Da alle erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden, hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen und kann die Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 274/00, NStZ 2001, 163, 164 mwN).
  • OLG Köln, 14.03.2002 - 2 Ws 113/02

    Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts bei SIS-Ausschreibung und ausländischer

    Nach der weiten Auslegung, die diese Regelung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren hat (vgl. NStZ 2001, 163 f.), würde bereits eine (im Ausland) zur Bewährung ausgesetzte Strafe diesen Anforderungen genügen.
  • OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Allerdings muss Deutschland als Vertragsstaat des SDÜ Art. 54 SDÜ beachten, dessen Voraussetzungen an sich erfüllt sind, weil eine Strafe auch dann „gerade vollstreckt“ wird, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist und die Bewährungszeit noch läuft (BGH, Urt. v. 03.11.2000 - 3 StR 274/00, BGHSt 46, 187).
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