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   BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00   

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https://dejure.org/2000,2369
BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00 (https://dejure.org/2000,2369)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2000 - 3 StR 94/00 (https://dejure.org/2000,2369)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00 (https://dejure.org/2000,2369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährungsfrist durch Anordnung der ersten Vernehmung des Beschuldigten ; Verjährung bei mehreren nicht sogleich vollständig berichteten Fällen sexuellen Missbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1
    Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2829
  • NStZ 2001, 191
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 546/80

    Rüge hinsichtlich der ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
    Die genau umschriebene Begehungsweise habe dem Bedürfnis genügt, die von der Unterbrechung betroffenen Taten von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (BGH, Urt. vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80, zit. bei G. Schäfer aaO; z. T. zit. bei Holtz MDR 1981, 453).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
    Die Wirkung einer Unterbrechungshandlung nach § 78 Abs. 1, § 78 c Abs. 1 StGB erstreckt sich grundsätzlich auf die Tat als ein "historisches" oder "konkretes" Vorkommnis (BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
    So hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Verdacht der Veruntreuung von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt in einer erheblichen Zahl von Fällen bestand, die Durchsuchungsanordnung zur "Ermittlung weiterer Veruntreuungen" auf alle in dieser Anwaltspraxis begangenen Veruntreuungen von Mandantengeldern bezogen erachtet (BGH, Urt. vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78, zit. bei G. Schäfer aaO Fn. 34).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
    Für die Bestimmung des Verfolgungswillens der Strafverfolgungsorgane ist neben dem Wortlaut der Verfügung auch der Sach- und Verfahrenszusammenhang entscheidend, wobei der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99).
  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 491/95

    Verjährungsunterbrechung - Strafverfolgung - Verfolgungswille des zuständigen

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
    Wird wegen mehrerer Taten ermittelt, so bezieht sich die Unterbrechungswirkung grundsätzlich auf alle verfahrensgegenständliche Taten, sofern nicht der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (BGHR StGB § 78 c I Handlung 4; § 78 c I Nr. 1 Bekanntgabe 2).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
    Die Wirkung einer Unterbrechungshandlung nach § 78 Abs. 1, § 78 c Abs. 1 StGB erstreckt sich grundsätzlich auf die Tat als ein "historisches" oder "konkretes" Vorkommnis (BGHSt 22, 105, 106; 22, 375, 385).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

    Die umschriebene Begehungsweise genügt dem Bedürfnis, die von der Unterbrechung betroffenen Taten von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68, BGHSt 22, 375, 385; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 3; und vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 215 mwN).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Der Durchsuchungsbeschluss, der auch die von der Durchsuchung - und damit vom Tatverdacht - betroffenen Firmen angab, war daher geeignet, die von der Verjährungsunterbrechung betroffenen Taten von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 214 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, NStZ 2001, 191).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem

    Dementsprechend genügt es für die Darstellung der Verdachtslage, dass die Taten unter zusammenfassenden kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind, falls die Maßnahme wegen einer Vielzahl von Taten im prozessualen Sinne erfolgt, deren Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen (vgl. BGH NStZ 2001, 191).

    Ergibt sich dieser nicht bereits aus deren Wortlaut, ist namentlich auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen (vgl. BGH NStZ 2000, 427 m. Anm. Jäger wistra 2000, 227; BGH NStZ 2001, 191; wistra 2002, 57; Stree/Sternberg-Lieben aaO Rdn. 23).

    Die in den Durchsuchungsbeschlüssen genau umschriebene Begehungsweise genügt dem Bedürfnis, die von der Unterbrechung betroffenen Taten von denkbar ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen, auf die sich die Verfolgung nicht bezog, zu unterscheiden (vgl. Senat, Urt. vom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80 - Umdruck S. 6; BGH NStZ 2001, 191).

  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Für dessen Bestimmung ist der Zweck der jeweiligen Untersuchungshandlung maßgeblich, der anhand des Wortlauts der Maßnahme und des sich aus dem sonstigen Akteninhalt ergebenden Sach- und Verfahrenszusammenhangs zu ermitteln ist (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Urteile vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 214; vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, NStZ 2001, 191; vom 12. Dezember 1995 - 1 StR 491/95, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Handlung 4; Schmid in LK-StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    a) Sind mehrere selbständige Straftaten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, so erstrecken sich verjährungsunterbrechende Untersuchungshandlungen grundsätzlich auf alle diese Taten, sofern nicht der Verfolgungswille des tätig werdenden Strafverfolgungsorgans erkennbar auf eine oder mehrere der Taten beschränkt ist (BGH NStZ 2001, 191; NStZ 1990, 436, 437; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Handlung 4; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; Schmid in LK 12. Aufl. § 78 c Rdn. 8).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Konkretisierung des Verfolgungswillens in einem frühen Verfahrensstadium nicht überspannt werden; es genügt, wenn die von ihm erkennbar erfassten Taten derart individualisiert sind, dass sie von denkbaren ähnlichen oder gleichartigen Vorkommnissen unterscheidbar sind (BGH NStZ 2001, 191).

  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung

    Ergibt sich der Verfolgungswille nicht bereits aus dem Wortlaut der Untersuchungsanordnung, ist auf den Sach- und Verfahrenszusammenhang abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, aaO; BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, NStZ 2001, 191, 192) und in Zweifelsfällen der Akteninhalt zur Auslegung heranzuziehen (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222, 223; vom 1. Juni 2021 - 1 StR 127/21, juris Rn. 23).

    Dementsprechend genügt es für die Darstellung der Verdachtslage, dass die Taten unter zusammenfassend kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind, falls die Maßnahme wegen einer Vielzahl von Taten im prozessualen Sinne erfolgt, deren Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20, NStZ-RR 2021, 312 mwN).

  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Insoweit gilt: Die Wirkung einer Unterbrechungshandlung nach § 78c Abs. 1 StGB erstreckt sich grundsätzlich auf die Tat als ein "historisches" oder "konkretes" Geschehen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 3; Beschluss vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68, BGHSt 22, 105, 106; Urteil vom 20. Mai 1969 - 5 StR 658/68, BGHSt 22, 375, 385).

    Die Nötigung war ein Teil des im Zeitpunkt der Untersuchungshandlung aktenkundigen geschichtlichen Vorgangs und damit vom Verfolgungswillen der Ermittlungsbehörden umfasst (zur Maßgeblichkeit und der Bestimmung des Verfolgungswillens vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 2 StR 151/21, NStZ-RR 2022, 241; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 f.; vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, NZWiSt 2015, 460; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 152 f.; Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 3).

  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Es sind jedoch Anhaltspunkte nötig, die es von denkbaren anderen ähnlichen oder gleichartigen Lebenssachverhalten unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, NJW 2000, 2829).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

    Das entscheidende Kriterium für die sachliche Reichweite der Unterbrechungshandlung ist der Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörde, dessen Bestimmung sich maßgeblich danach richtet, was mit der richterlichen Handlung bezweckt wird (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 3; § 78 c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.2000 - 3 StR 442/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Die erste den Lauf der Verjährungsfrist unterbrechende Verfahrenshandlung war die Anordnung der Staatsanwaltschaft vom 20 April 1998 (Bd. I Bl. 20 d. A.), den Angeklagten zu den Tatvorwürfen zu vernehmen (§ 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; zum Umfang der Unterbrechungswirkung vgl. BGH NJW 2000, 2829 f.).
  • BGH, 29.07.2004 - 3 StR 65/04

    Unterbrechung der Verjährung (Information über laufende Ermittlungen;

  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 375/01

    Unterbrechungswirkung einer Untersuchungshandlung (Verfahrensgegenständliche

  • BGH, 21.07.2000 - 3 StR 228/00

    Beweiskraft des Protokolls der Hauptverhandlung

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 3 Ws 48/03

    Strafverfolgungsverjährung: Unterbrechung durch einen Auftrag der

  • OLG Celle, 16.05.2001 - 33 HEs 18/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft ; Haftbefehl; Fluchtgefahr ;

  • LG Freiburg, 07.12.2007 - 8 Qs 5/07
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