Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.2001

Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2001 - 4 StR 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4644
BGH, 10.05.2001 - 4 StR 52/01 (https://dejure.org/2001,4644)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - 4 StR 52/01 (https://dejure.org/2001,4644)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 4 StR 52/01 (https://dejure.org/2001,4644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Befriedigung des Geschlechtstriebes - Sexuelle Motivation - Vergewaltigung - Bewusstseinslage

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Ob die erstrebte sexuelle Befriedigung erreicht wird, ist ohne Belang (BGH NStZ 1982, 464; vgl. auch: BGH NStZ 2001, 598, 599; OGHSt 2, 337, 339).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe,

    Die Erfüllung des Mordmerkmals setzt voraus, dass der Täter im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82; Beschluss vom 10.05.2001, Az. 4 StR 52/01).

    Wenn das Tatgeschehen entscheidend dadurch geprägt ist, dass der Angeklagte die maßgeblichen Ursachen für den Tod des Opfers gesetzt hat, bevor ihn das Bedürfnis nach sexueller Betätigung und Befriedigung überkommt, ist das Mordmerkmal nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2001, Az. 4 StR 52/01).

  • LG Gießen, 19.11.2018 - 5 Ks 499 Js 29680/17

    Fall Johanna Bohnacker: Angeklagter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    In der ersten der festgestellten Sachverhaltsvarianten hat der Angeklagte das Mordmerkmal der Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs verwirklicht.Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer das Töten als ein Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung benützt, wer im Augenblick des Entschlusses zur Tötung und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (BGH, Beschluss vom 10.05.2001 - 4 StR 52/01 -, Rn. 5, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2001 - 1 StR 94/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6115
BGH, 24.04.2001 - 1 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,6115)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2001 - 1 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,6115)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2001 - 1 StR 94/01 (https://dejure.org/2001,6115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03

    Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere

    Einer ausdrücklichen Erörterung, ob eine sexuelle Handlung, die mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden ist, dieses besonders erniedrigt hat, bedarf es bei erzwungenen Manipulationen an Scheide und After in der Regel nicht (vgl. BGH NStZ 2000, 254; 2001, 598; NStZ-RR 2000, 356).
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Eine besondere Erniedrigung ist danach in der Regel ("insbesondere") anzunehmen, wenn die sexuelle Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Wolters in SSW-StGB, 5. Aufl., § 177 Rn. 104; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 177 Rn. 100; krit. in Bezug auf nicht erzwungene Penetrationen Fischer, StGB, 68. Aufl., § 177 Rn. 118 und 133).

    Dies ist für eine mit dem Finger vorgenommene Penetration der Scheide (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03, NStZ 2004, 440 Rn. 8; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 17. September 1999 - 3 StR 524/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Vergewaltigung 1 - Finger in Scheide (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF), siehe dazu auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, NJW 2011, 3111 Rn. 6 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)), des Scheidenvorhofs (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 345/17, BGHR StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1 Sexuelle Handlung 2; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, NStZ 2001, 312 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)) oder des Anus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 321 Nr. 24 bei Pfister (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF)) anerkannt.

    Wurden derartige Penetrationen erzwungen, ist eine weitere Erörterung der Frage, ob eine besondere Erniedrigung gegeben ist, in der Regel entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03, NStZ 2004, 440 Rn. 8; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598 (zu § 177 Abs. 2 Satz 1 StGB aF).

  • LG Münster, 17.01.2018 - 3 KLs 26/17

    Schuldpruch wegen Vergewaltigung durch Vollziehung des Beischlafs unter

    Im ersten Fall hat der Angeklagte durch die Vollziehung des Beischlafs mit der Zeugin, das mehrmalige Einführen seines Fingers sowie die Durchführung des Oralverkehrs an der Zeugin die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6, S. 2 Nr. 1 StGB jeweils verwirklicht (vgl. zur besonderen Erniedrigung durch das Eindringen mit einem Finger in die Scheide BGH, NStZ 2001, 598; NStZ 2004, 440; zur besonderen Erniedrigung durch Vollziehung des Oralverkehrs vgl. BGH NStZ-RR 2009, 238).
  • LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17

    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim

    eine dem Beischlaf ähnliche, mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbundene, besonders erniedrigende Handlung (vgl. etwa BGH NStZ 2001, 598 und 369 f.; LG Augsburg NStZ 1999, 307 f.; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 176 a Rn. 6-8 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht