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   BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01   

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https://dejure.org/2001,742
BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01 (https://dejure.org/2001,742)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - 3 StR 136/01 (https://dejure.org/2001,742)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01 (https://dejure.org/2001,742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Raub - Schwere räuberische Erpressung - Vergewaltigung - Beweiswürdigung - Täterschaft - Zweifelssatz

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anwendung des in-dubio-Grundsatzes bei Indizien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 609
  • StV 2001, 665
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BVerfG MDR 1975, 468, 469; NJW 1988, 477; BGHR StPO § 261 Einlassung 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 26 und 29; Schlüchter in SK-StPO 13. Lfg.

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BGH, 29.03.1983 - 1 StR 50/83

    Alibibeweis - Srafprozeß - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 01.10.1991 - 1 StR 387/91

    Erörterung des Grundes falscher Angaben bei widerlegter Einlassung eines

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. BVerfG MDR 1975, 468, 469; NJW 1988, 477; BGHR StPO § 261 Einlassung 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 261 Rdn. 26 und 29; Schlüchter in SK-StPO 13. Lfg.
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01
    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11, 24).
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung anzuwenden, statt das weitere Ergebnis der Beweisaufnahme zu dem entscheidungserheblichen Punkt in einer Gesamtwürdigung des Beweisstoffs mit in Betracht zuziehen (BGH NStZ 2001, 609 m. w. N.).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Das Oberlandesgericht hat insoweit auch nicht rechtsfehlerhaft den "in dubio pro reo-Grundsatz" angewandt (vgl. zur Anwendung bei entlastenden Indiztatsachen BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 3 StR 136/01, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24).
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