Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.07.2001

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01   

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https://dejure.org/2001,1827
BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01 (https://dejure.org/2001,1827)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2001 - 1 StR 198/01 (https://dejure.org/2001,1827)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 (https://dejure.org/2001,1827)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 364a StPO; § 364b StPO; § 244 StPO; § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO; § 148 StPO
    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene Verteidigung; Wiederaufnahmeverfahren; Zeugenbeistand; Beweisantrag (Beweisbehauptung; bestimmte Tatsachenbehauptung / schlagwortartige Verkürzung; Konnexität); Aufklärungsrüge; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahmeverbot - Wiederaufnahmeverfahren - Zeugenbeistand - Zeugenaussage - Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage

  • Judicialis

    StPO § 97 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 97 Abs. 1 Nr. 1
    Beschlagnahmefreiheit von Verteidigerunterlagen im Wiederaufnahmeverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3793
  • NStZ 2001, 604
  • StV 2001, 604
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Ein solcher qualifizierter Teilnahmeverdacht (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH NJW 1973, 2035; Senat. Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -) lag nicht vor.

    Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.

  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.
  • BGH, 20.04.1993 - 1 StR 886/92

    Beurteilung - Einfügung in die Beweislage - Gespräche - Verteidigung -

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Das ist keine bestimmte Tatsachenbehauptung für eine Zeugenwahrnehmung (vgl. BGH NStZ 1993, 447).
  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62

    Rechtmäßigkeit einer Beweisverwertung schriftlicher Mitteilungen zwischen einm

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Die Unzulässigkeit der Beschlagnahme hat hier deshalb zu einem Verwertungsverbot geführt BGHSt 18, 227, 228; Rdn. 103 ff.; Nack aaO § 91 Rdn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 97 Rdn. 48).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Aber selbst wenn man die Beweisbehauptung als schlagwortartige Verkürzung (vgl. BGHSt 39, 251) dafür genügen ließe, daß der Verteidiger den Inhalt der Anweisungen - und sei es auch nur einen Teil davon oder jedenfalls sinngemäß - wahrgenommen und darauf seine Schlußfolgerung gegründet härte, läge mangels Konnexität kein Beweisantrag vor.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Das ist mit der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts (BVerfG NJW 2001, 1121) unvereinbar.
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Ein solcher qualifizierter Teilnahmeverdacht (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH NJW 1973, 2035; Senat. Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -) lag nicht vor.
  • BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00

    Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschluß zur Sicherstellung der Einziehung

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Wegen der bei ihm anhängigen Anklage war das mit der Sache befaßte Gericht für die Entscheidung über den Beschlagnahmeantrag zuständig (BGHSt 27, 253; BGH NStZ 2000, 609; G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 98 Rdn. 8; Nack, in KK 4, Aufl. § 98 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdn. 4).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.
  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Wegen der bei ihm anhängigen Anklage war das mit der Sache befaßte Gericht für die Entscheidung über den Beschlagnahmeantrag zuständig (BGHSt 27, 253; BGH NStZ 2000, 609; G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 98 Rdn. 8; Nack, in KK 4, Aufl. § 98 Rdn. 8; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdn. 4).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    ee) Soweit abweichend hiervon in der Rechtsprechung von einem Fortbestehen oder "Wiederaufleben' der Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen im Fall der nicht rechtzeitigen Entscheidung durch den zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichter ausgegangen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, S. 114 ; BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, S. 604 im Zusammenhang mit der Prüfung eines Beschlagnahmeantrags; so auch: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) -, juris, Rn. 12 ff.; a.A. LG Berlin, Beschluss vom 30. November 2009 - 522a 2/09 -, NStZ 2010, S. 415; LG Cottbus, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 22 Qs 3/04 -, juris) und im Schrifttum auf der Grundlage einer Unterscheidung zwischen dem "mutwillig' nicht entscheidenden und dem "umfassend prüfenden' Ermittlungs- oder Eilrichter differenzierende Lösungen vertreten werden (vgl. Brocke/Herb, StraFo 2009, S. 46 ff.; dies., NStZ 2009, S. 671 ff. ; Hofmann, NStZ 2003, S. 230 ff.; ders., NStZ 2010, S. 415 ff.; Schulz, NStZ 2003, S. 635 ff.; Trück, JZ 2010, S. 1106 ff.; Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 98 Rn. 13; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 105 Rn. 2; siehe dazu aber auch: Beichel/Kieninger, NStZ 2003, S. 10 ff.; Jahn, NStZ 2007, S. 255 ff.; Mosbacher, JuS 2009, S. 124 f.; ders., JuS 2010, S. 127 ff.; Spaniol, in: Festschrift für Albin Eser, 2005, S. 473 ff.; Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 3, 26. Aufl. 2014, § 105 Rn. 94 f.), tragen diese Auffassungen weder der Bedeutung des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG hinreichend Rechnung noch beachten sie die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit in dem gebotenen Umfang.
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Der Verwertung steht auch die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unverwertbarkeit von Erkenntnissen aus beschlagnahmefreien Urkunden im Sinne des § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO (BGH NStZ 2001, 604, 606) nicht entgegen.
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Mangels Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO kommt es danach entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwaltes auf die zum Ausschluss der Beschlagnahmefreiheit (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) entwickelten Grundsätze, insbesondere das Vorliegen eines gravierenden Verstrickungsverdachtes gegen den Verteidiger (BGH NJW 1973, 2035; NStZ 2001, 604, 606; Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604 = juris, Rn. 32 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 - 5 Qs 149/87 -, NStZ 88, 424 = juris, Rn. 10; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Auflage 2015, § 97 Rn. 48.
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Nicht ausreichend ist, dass der Tatverdacht erst durch das (unzulässig) sichergestellte beziehungsweise beschlagnahmte Beweismittel entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, juris, Rn. 33; Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 97 Rn. 41).
  • BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09

    Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund

    (2) Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung resultieren auch nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof die Darlegung eines qualifizierten Beteiligungsverdachts des Beschwerdeführers (also eines Verdachts im Sinne des § 97 Abs. 2 Satz 3 Hs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, S. 604 ) im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Trier vom 5. Juli 2005 nicht für erforderlich gehalten hat.
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel;

    Erst in späteren Judikaten ist ihm allmählich ein darüber hinausgehendes Verständnis beigelegt und daraus das Erfordernis abgeleitet worden, der Antrag müsse im Einzelfall noch zusätzliche Umstände darlegen, aus denen sich ergebe, "warum" der Zeuge die in sein Wissen gestellte Beobachtung gemacht haben könne; andernfalls ermangele dem Begehren die Qualität eines Beweisantrags (BGHSt 43, 321, 329 ff.; BGH NStZ 1998, 97; 1999, 522; 2000, 437, 438; 2001, 604, 605; NStZ-RR 2001, 43, 44; sehr weitgehend zuletzt BGH, Urt. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08; vgl. Fezer in FS für Meyer-Goßner S. 636: "Konnexität im weiteren Sinn"; offengelassen von BGH NStZ 2006, 585, 586).
  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

    Zwar ist es mit der Schutzfunktion des Richtervorbehalts nicht zu vereinbaren, wenn nach eigenverantwortlicher und ablehnender Prüfung durch den Richter "anstelle" dessen die Ermittlungsbehörden noch eine Blutentnahme anordnen könnten (so bereits BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604, 606; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, 114, 115).
  • LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20

    Telefonüberwachung, Verteidigergespräch, Löschung

    Wenn sich dort der - für die Zulässigkeit notwendige - Verdacht (erst) aus den beschlagnahmten Schreiben selbst ergibt, kann dies die ursprünglich unzulässige Beschlagnahme nicht nachträglich zulässig machen (BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, Rn. 33, juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung einer mit einem

    Fehlt es daran, so hat dies allerdings nur zur Folge, dass kein ("echter") Beweisantrag vorliegt, der allein aus einem der Kataloggründe des § 244 Abs. 3 - 5 StPO abgelehnt werden könnte, sondern ein Beweisermittlungsantrag, dem das Gericht nur im Rahmen der Aufklärungspflicht aus § 244 Abs. 2 StPO nachzugehen hat (vgl. BGH NStZ 1998, 618 [619]; BGH NStZ 2001, 604 [605]: Herdegen, a.a.O., Rdnr. 48; vgl. a. SenE v. 20.07.2000 - Ss 307/00 -: Bick, JA 2001, 691 [693]).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4525
BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01 (https://dejure.org/2001,4525)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2001 - 4 StR 173/01 (https://dejure.org/2001,4525)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 4 StR 173/01 (https://dejure.org/2001,4525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 63 StPO
    Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Beruhen; Vereidigungsverbote (Verlobte des Angeklagten; Unterbliebene Belehrung über das Eidesverweigerungsrecht)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1987 - 5 StR 550/87

    Revision - Zeugnisverweigerungsrecht - Belehrung - Vereidigung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01
    Danach läßt sich, obwohl das Landgericht insoweit seine Überzeugung auch darauf gestützt hat, daß nach den Bekundungen der Lebensgefährtin des Tatopfers davon auszugehen ist, daß die Verlobte des Angeklagten zur Tatzeit "jedenfalls nicht in der Wohnung war" und daß ihre Aussage "in Teilen" durch die Ausführungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen bestätigt werden, nicht ausschließen, daß es die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beeiden (vgl. BGHR StPO § 63 Verletzung 1; BGH StV 1991, 498; BGH, Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 398/00).
  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01
    Hätte das Landgericht die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt, wäre aber unter den hier gegebenen Umständen - anders als in dem der Entscheidung BGHR StPO § 63 Verletzung 2 zugrundeliegenden Fall - einer die Beweiswürdigung des Landgerichts tragenden Erwägung die argumentative Basis entzogen.
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 398/00

    Belehrung über Eidesverweigerungsrecht; Verstoß gegen § 63 StPO

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01
    Danach läßt sich, obwohl das Landgericht insoweit seine Überzeugung auch darauf gestützt hat, daß nach den Bekundungen der Lebensgefährtin des Tatopfers davon auszugehen ist, daß die Verlobte des Angeklagten zur Tatzeit "jedenfalls nicht in der Wohnung war" und daß ihre Aussage "in Teilen" durch die Ausführungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen bestätigt werden, nicht ausschließen, daß es die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beeiden (vgl. BGHR StPO § 63 Verletzung 1; BGH StV 1991, 498; BGH, Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 398/00).
  • BGH, 07.05.1991 - 5 StR 172/91

    Folgen der unterbliebenen Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht -

    Auszug aus BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01
    Danach läßt sich, obwohl das Landgericht insoweit seine Überzeugung auch darauf gestützt hat, daß nach den Bekundungen der Lebensgefährtin des Tatopfers davon auszugehen ist, daß die Verlobte des Angeklagten zur Tatzeit "jedenfalls nicht in der Wohnung war" und daß ihre Aussage "in Teilen" durch die Ausführungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen bestätigt werden, nicht ausschließen, daß es die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beeiden (vgl. BGHR StPO § 63 Verletzung 1; BGH StV 1991, 498; BGH, Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 398/00).
  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07

    Revisibilität der unterbliebenen Belehrung über ein Eidesverweigerungsrecht

    Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Strafkammer zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, wenn die Nebenklägerin nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (vgl. BGH StV 2002, 465; NStZ 2001, 604), und damit einen bis dahin nicht vorhandenen, überraschenden Unsicherheitsfaktor für die Beurteilung ihres Aussageverhaltens geschaffen hätte.
  • BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02

    Glaubhaftigkeitsbeurteilung (Beweiswürdigung; ermittlungsrichterliche

    Die Beschwerdeführerin trägt auch nicht vor, daß sie eine solche Ladung angeregt hätte (vgl. BGH NStZ 2001, 604).
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