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   BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01   

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https://dejure.org/2001,2089
BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01 (https://dejure.org/2001,2089)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2001 - 2 BvR 436/01 (https://dejure.org/2001,2089)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2001 - 2 BvR 436/01 (https://dejure.org/2001,2089)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsanordnung - Durchsuchungsbefehl - Verhältnismäßigkeit - Tatverdacht - Verfassungsbeschwerde - Wohnräume - Geschäftsräume - Beschlagnahme - Richtervorbehalt

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 102 105; GG Art. 19 Abs. 4
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01
    Ein auf § 102 StPO gestützter Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, würde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).

    Die Eingrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses für Zwecke der durch die richterliche Entscheidung begrenzten Vollziehung der Maßnahme (vgl. BVerfGE 42, 212 ) ist bereits durch knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben gewahrt.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01
    Ein auf § 102 StPO gestützter Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, würde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Umgrenzungsmerkmale des Tatvorwurfs, wie Tatzeit, Tatort oder Handlungsabläufe, von Fall zu Fall unterschiedliches Gewicht haben (vgl. für den auf breiterer Beweisgrundlage zu formulierenden Anklagevorwurf BGHSt 44, 153 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01
    Mag eine größere Sorgfalt bei der Formulierung des Tatvorwurfs im Durchsuchungsbeschluss auch wünschenswert erscheinen (vgl. BVerfGE 20, 162 ), so waren im Ausgangsverfahren mehr Detailangaben von Verfassungs wegen aber nicht erforderlich, um den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Hierfür sind jedenfalls knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben erforderlich, welche die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestands berücksichtigen, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 212; NJW 2006, 2974; StraFo 2006, 450).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Beschwerdebefugnis;

    Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 - reichten jedoch knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben für die Eingrenzungsfunktion aus.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 27/04

    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung

    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung hat in diesem Fall nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ; Nack, in: Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., § 98 Rn. 2; Meyer-Goßner, 46. Aufl., § 105 Rn. 7).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, daß die Eingrenzungsfunktion des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses schon durch knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben gewahrt sein kann, wobei einzelne Umgrenzungsmerkmale wie Tatzeit, Tatort oder Handlungsabläufe von Fall zu Fall unterschiedliches Gewicht haben (BVerfG NStZ 2002, 212, 213).
  • BGH, 20.07.2021 - 4 StR 439/20

    Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der "Vermittlung" englischer

    aa) Ein richterlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss hat den Tatvorwurf zur rechtstaatlichen Eingrenzung des Ermittlungszugriffs sachangemessen zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01, NStZ 2002, 212).
  • BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 766/03

    Zu den Grundlagen eines Anfangsverdachts als Voraussetzung für einen

    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts hatte nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ).
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Ein auf § 102 StPO gestützter Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, würde den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht (BVerfG-Beschluss vom 9. November 2001 2 BvR 436/01, NStZ 2002, 212).
  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • OLG Koblenz, 19.06.2006 - 1 Ws 385/06

    Beschlagnahme von Gegenständen: Anforderungen an eine richterliche

    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung hat in diesem Fall nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 09.11.2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, 212, 213, und vom 14.01.2004 - 2 BvR 27/04 -, juris; KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 98 Rn. 2; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 105 Rn. 7).
  • BVerfG, 06.05.2003 - 2 BvR 278/03

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmegestattung im Durchsuchungsbeschluss hatte nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 105 Rn. 7).
  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei

  • LG Arnsberg, 28.11.2016 - 2 Qs 86/16

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 2009/03

    Verfassungsmäßigkeit der Bestätigung einer Beschlagnahme

  • LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung der Wohnräume eines Beschuldigten; Inhaltliche

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung

  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07

    Haftprüfung bei teilweise nicht gewährter Akteneinsicht an Verteidiger;

  • OLG Karlsruhe, 21.04.2016 - 1 AK 29/16

    Antrag auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses im Wege der

  • LG Bochum, 27.05.2003 - 12 Qs 8/03

    Hinreichende Konkretisierung des Tatvorwurfs, des Tatverdachts und der gesuchten

  • LG Mannheim, 03.02.2022 - 4 Qs 55/21

    Auslegung einer Beschwerde gegen eine unwirksame Beschlagnahmeanordnung

  • LG Hildesheim, 08.12.2006 - 12 Qs 59/06

    Beschlagnahme: Anforderungen an die Verbindung eines Durchsuchungsbeschlusses mit

  • LG Limburg, 11.03.2015 - 1 Qs 27/15
  • LG Tübingen, 01.10.2007 - 1 Qs 38/07
  • LG Berlin, 18.03.2004 - 505 Qs 12/04

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses aufgrund mangelnder

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