Rechtsprechung
BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 78 StGB; § 46a Nr. 1 StGB
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte Prüfung auch bei tateinheitlichem Zusammentreffen); Täter-Opfer-Ausgleich - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexualdelikte - Änderung des Schuldspruchs - Aufhebung des Strafausspruchs - Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verjährung - Beweiswürdigung - Summarische Feststellung - Strafrahmenverschiebung - Täter-Opfer-Ausgleich - Schadenswiedergutmachung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 174; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 46a Nr. 2; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 46a; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
- BGH, 12.10.2001 - 1 StR 333/01
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 29
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Dem Tatrichter wird vielmehr auferlegt, unter Berücksichtigung der Interessen des Opfers und des Täters in wertender Betrachtung zu entscheiden, "wie sich das Tatopfer etwa in dem Fall zu den Bemühungen des Angeklagten stellt und welche Folgen die Schmerzensgeldverpflichtung für den Angeklagten hat, aber auch wie sicher deren Erfüllung ist" (BGH, Beschl. vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01 - , NStZ 2002, 29). - BGH, 09.09.2004 - 4 StR 199/04
Voraussetzungen für eine Strafrahmenmilderung infolge eines …
Diese Vorschrift setzt einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftaten verursachten Folgen gerichtet sein muß; das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch einer Einbeziehung des Opfers genügt nicht (BGHSt 48, 134, 142 f.; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5). - BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer …
Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492; NJW 2001, 2557; NStZ 2002, 29; BGH…, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02).Regelmäßig sind daher tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01).
- BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers; …
Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492; NJW 2001, 2557; NStZ 2002, 29).Regelmäßig sind aber tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschluß vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01).
- BGH, 23.12.2015 - 2 StR 307/15
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen der Strafmilderung: Erstreben einer …
Im Rahmen des § 46a Nr. 1 StGB genügt - anders als bei § 46a Nr. 2 StGB - das ernsthafte Erstreben einer Wiedergutmachung; ein Wiedergutmachungserfolg wird deshalb nicht vorausgesetzt (Senatsurteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, NJW 2001, 2557; BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29). - BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung …
Regelmäßig sind tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Anstrengungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (…vgl. BGH aaO sowie Beschlüsse vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29, und vom 9. September 2004 - 4 StR 199/04, insoweit in NStZ 2005, 97 nicht abgedr.). - BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in …
Wenn auch ein Wiedergutmachungserfolg nicht zwingende Voraussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29), so muss sich doch das Opfer auf freiwilliger Grundlage zu einem Ausgleich bereitfinden und sich auf ihn einlassen. - LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19 Wenn auch ein Wiedergutmachungserfolg nicht zwingende Voraussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29), so muss sich doch das Opfer auf freiwilliger Grundlage zu einem Ausgleich bereitfinden und sich auf ihn einlassen.
- BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung …
Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492, 493; NStZ 2002, 29; BGH…, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02; NStZ 2006, 275).c) Nicht ausreichend sind zudem die tatrichterlichen Feststellungen dazu, wie sich das Opfer zu den bisherigen Bemühungen des Täters gestellt hat und wie sicher die Erfüllung einer weiteren Schmerzensgeldzahlung ist (vgl. BGH NStZ 2002, 29; BGH, Beschl. vom 22. Januar 2002 - 1 StR 500/01; NStZ 2006, 275).
- BGH, 09.10.2019 - 2 StR 468/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Grundsatz; Entbehrlichkeit eines vollständigen …
So ist zum einen erforderlich, dass der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil' wiedergutgemacht hat; ausreichend ist zum anderen aber auch, dass der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2002 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29). - BGH, 26.08.2003 - 1 StR 174/03
Gefährliche Körperverletzung; Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess …
- BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs
- BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen …
- BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer …
- BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 2182/01
Teils mangels hinreichender Begründung unzulässige, teils unbegründete …
- BGH, 12.06.2002 - 1 StR 79/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Genügen des ernsthaften Bemühens des Täters; …
- BGH, 22.01.2002 - 1 StR 500/01
Strafzumessung (Täter-Opfer-Ausgleich; fehlende Erörterung)
- BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02
Eigenständige Verjährung bei jeder Gesetzesverletzung; Anwendung des …
- OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Anwendbarkeit des § 46a Strafgesetzbuch (StGB) bei erfolglosen Bemühungen des …
- LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
Rechtsprechung
BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 31 JGG
Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Sexuelle Nötigung - Sicherungsverwahrung - Maßregelausspruch - Berücksichtigung der Vorstrafen - Jugendstrafrecht
- Judicialis
JGG § 31; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 2
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 29
- StV 2002, 420
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.10.2014 - 2 StR 240/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Begehung von mindestens …
Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt indes die Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1 StGB nur, wenn zu erkennen ist, dass der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 66 Rdn. 26, jeweils mwN).Dabei hat der Tatrichter festzustellen, wie der Richter des Vorverfahrens die einzelnen Taten bewertet hat; er darf sich nicht an dessen Stelle setzen und im Nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29 mwN).
- BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …
Bei einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG gelten die gleichen Grundsätze, wie sie die Rechtsprechung für den Anwendungsbereich des § 66 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171; vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, BGHSt 26, 152).Er darf sich nicht an dessen Stelle setzen und im Nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (BGH, Beschluss vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, aaO).
- BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere …
Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt eine frühere Verurteilung zu einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur, wenn zu erkennen ist, dass der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGH NStZ 2002, 29 m.w.N.). - BGH, 09.01.2003 - 4 StR 410/02
Rücktritt bei Mittäterschaft (einvernehmliches Nichtweiterhandeln); Tenor bei …
Im Hinblick auf die Vorverurteilungen wird zu beachten sein, daß die pauschale Bezugnahme auf in einer früheren Verurteilung zu (Einheits-) Jugendstrafe angeführte Strafzumessungserwägungen (vgl. UA 41) eine revisionsrechtliche Überprüfung nicht ermöglicht, ob der Richter in dem früheren Verfahren wenigstens bei einer der einheitlich geahndeten Vortaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verhängt hätte, wenn er diese Tat als Einzeltat gesondert abgeurteilt hätte (BGH NStZ 1996, 331 f.; 2002, 29;… BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6;… vgl. hierzu auch Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 31 Rdn. 18). - LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09
Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit …
Er darf sich nicht an dessen Stelle setzen und im Nachhinein eine eigene Strafzumessung vornehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2001, 3 StR 261/01 ).