Rechtsprechung
   LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19927
LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01 (https://dejure.org/2001,19927)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2001 - 725 Ns 3/01 (https://dejure.org/2001,19927)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2001 - 725 Ns 3/01 (https://dejure.org/2001,19927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,19927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Strafantrag durch Betreuer für den Betreuten, Keine Strafantragsbefugnis des Betreuers, Vertretungsmacht des Betreuers wird durch seinen Aufgabenkreis begrenzt, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Entgegennahme und Öffnen der Post

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 613/54
    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Mitglieder des von ihm umgrenzten Personenkreises ein berechtigtes sachliches oder ideelles Interesse daran haben können, dass strafrechtliche Verfolgung des gegen sie gerichteten Vermögensdelikts unterbleibt (BGHSt 7, 245, 247).
  • RG, 16.02.1883 - 238/83

    Ist im Gebiete der preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 der für

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01
    Soweit die Ansicht vertreten wird, Abwesenheitspfleger und Nachlasspfleger, die nur für Vermögensangelegenheiten bestellt worden seien, seien um eines wirksamen Vermögensschutzes willen bei Vermögensdelikten befugt, einen Strafantrag zu stellen (vgl. S/S-Stree § 77 Rn 24; RGSt 8, 112, 112f.), widerspricht diese Ansicht nicht dem soeben dargelegten Ergebnis.
  • RG, 26.10.1900 - 3057/00

    Ist der Konkursverwalter berechtigt, wegen einer die Konkursmasse verkürzenden

    Auszug aus LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01
    Für einen Privatmann kann es zwar äußerst effektiv sein, die Strafverfolgungsbehörden anzurufen, um einer rechtswidrigen Verringerung des zu betreuenden Vermögens zu begegnen (vgl. RGSt 33, 433, 435 für das Strafantragsrechts eines Konkursverwalters).
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Daraus folgt, dass der Aufgabenkreis der Vermögenssorge, für den der Betreuer S. am 12.02.2008 bestellt wurde, ihn nicht zur Strafantragsstellung gegen Angehörige des Betreuten berechtigt (so auch LG Hamburg, NStZ 2002, 39, Rdnr. 18; OLG Köln, wistra 2005, 392 Rdnr. 11 nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 3 Ws 397/12

    Strafverfahren: Befugnis des Betreuers zur Stellung eines Strafantrags

    Als höchstpersönliches Recht betrifft es die Angelegenheit der Personenfürsorge und nicht der Vermögenssorge (OLG Hamm, NJW 1960, 834; LG Hamburg, NStZ 2002, 39; OLG Köln, wistra 2005, 392; OLG Celle, wistra 2012, 242; S/S-Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 28. Aufl., Rdn. 18 zu § 77; Fischer, StGB, 59. Aufl., Rdn. 14 zu § 77).
  • BGH, 03.12.2019 - 2 StR 155/19

    Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger (Antragsbefugnis des Betreuers)

    Die Wahrnehmung seiner höchstpersönlichen Rechte als Verletzter einer Straftat in einem Strafverfahren fällt unter keinen dieser Aufgabenbereiche, sondern bedarf grundsätzlich einer gesonderten Übertragung durch das Betreuungsgericht (vgl. zur Strafantragsbefugnis des Betreuers LG Hamburg, Urteil vom 7. März 2001 - 725 Ns 3/01 -, juris, Rn. 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 20. Mai 2005 - 8 Ss 66/05 -, juris, Rn. 10 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 32 Ss 8/12 -, juris, Rn. 3 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 3 Ws 397/12 -, juris, Rn. 7 ff.; offen gelassen von BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 - 5 StR 46/14 -, juris, Rn. 9 (= BGHSt 59, 278)).
  • OLG Köln, 20.05.2005 - 8 Ss 66/05

    Kein Strafantragsrecht des Betreuers gegen Angehörige des Betreuten bei

    Nach der strafrechtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, der auch der Senat folgt, hingegen hat der (nur) für Vermögensangelegenheiten bestellte Pfleger oder Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge keine Befugnis zur Stellung eines Strafantrages für den von ihm Vertretenen (vgl. OLG Hamm NJW 60, 834; LG Hamburg NStZ 02, 39, 40; Tröndle/Fischer a.a.O. § 77 Rdn. 14; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 77 Rdn. 18; im Ausgangspunkt nicht anders LG Ravensburg FamRZ 01, 937 [dazu auch unten]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht