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   BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02   

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https://dejure.org/2002,3984
BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02 (https://dejure.org/2002,3984)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2002 - 4 StR 29/02 (https://dejure.org/2002,3984)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2002 - 4 StR 29/02 (https://dejure.org/2002,3984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 63 StGB
    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter Rücktrittshorizont; Tat im Rechtssinne); Erreichen des außertatbestandsmäßigen Handlungszieles; Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Gefährliche Körperverletzung - Vergewaltigung - Versuch - Tateinheit - Unterbringung in einer Psychiatrie - Rücktritt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 20; ; StGB § 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 24 Abs. 1
    Abgrenzung beendeter - unbeendeter Tötungsversuch; narzisstische Persönlichkeit als Schuldminderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Die Anordnung dieser Maßregel setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).

    Dabei findet der Zweifelsgrundsatz bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 63 StGB keine Anwendung (BGHSt 42, 385, 388).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist maßgebend, ob der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227).

    Daß der Angeklagte dieses - bezogen auf den körperlichen Angriff gegen das Opfer - sog. außertatbestandsmäßige Handlungsziel erreicht hatte, steht der Annahme strafbefreienden Rücktritts nicht entgegen (st. Rspr., BGHSt 39, 221; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 32).

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Davon ist das Landgericht ausgegangen, allerdings nicht in Bezug auf die als versuchter Mord gewertete Tat zum Nachteil des Robert Z., hinsichtlich derer das Landgericht - sachverständig beraten - von uneingeschränkter Schuldfähigkeit ausgegangen ist, sondern allein in Bezug auf die Vergewaltigungstat zum Nachteil der Ehefrau Erna Z. Schon dieser Umstand erweckt Zweifel, ob die Anknüpfungstatsachen den Anordnungsvoraussetzungen nach § 63 StGB genügen und sich das Landgericht die notwendige Selbständigkeit gegenüber der Bewertung des Sachverständigen bewahrt hat (vgl. BGHSt 42 aaO 388 f.; BGH NZV 2000, 213, 214).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Die Anordnung dieser Maßregel setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).
  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 569/95

    Totschlag - Versuch - Rücktritt - Außertatbestandliches Handlungsziel

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Daß der Angeklagte dieses - bezogen auf den körperlichen Angriff gegen das Opfer - sog. außertatbestandsmäßige Handlungsziel erreicht hatte, steht der Annahme strafbefreienden Rücktritts nicht entgegen (st. Rspr., BGHSt 39, 221; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 32).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Dabei wird der neue Tatrichter zu berücksichtigen haben, daß es eine nicht vom Gutachter, sondern - auf der Grundlage der Anknüpfungs- und Befundtatsachen - vom Tatrichter zu beantwortende Rechtsfrage ist, ob eine "erhebliche" Verminderung der Steuerungsfähigkeit vorliegt (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 24 und 469 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Denn für die Beurteilung, ob bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen gegebenenfalls auch ein strafbefreiender Rücktritt vom - unbeendeten - Versuch in Betracht kommt, kommt es grundsätzlich auf die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung an (zum sog. korrigierten Rücktrittshorizont BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 33).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkung der Täter wahrgenommen hat, liegt es in der Regel nahe, daß er die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts auch kennt (vgl. BGHSt 39, aaO, 231; 40, 304, 306).
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 219/00

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit; Borderline; Schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Die - in erster Linie durch den Sachverständigen zu verantwortende - Diagnose einer schweren narzißtischen Persönlichkeitsstörung ändert daran nichts; sie läßt für sich genommen auch im Zusammenhang mit Sexualstraftaten eine Aussage über die Schuldfähigkeit des Täters nicht zu (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 36 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97

    Taxifahrer - § 24 Abs. 1 Satz 1, 1 StGB. Alt, Rücktrittshorizont, Abgrenzung des

    Auszug aus BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
    Denn für die Beurteilung, ob bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen gegebenenfalls auch ein strafbefreiender Rücktritt vom - unbeendeten - Versuch in Betracht kommt, kommt es grundsätzlich auf die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung an (zum sog. korrigierten Rücktrittshorizont BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 33).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03

    Vergewaltigung; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Es kommt daher für die rechtliche Bewertung darauf an, welche konkreten Auswirkungen die Störung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen des Beschuldigten gerade bei der ihm zur Last gelegten Tat hatte (vgl. zur "narzißtischen Persönlichkeitsstörung" BGH wistra 2000, 339, 340; NStZ 2002, 427, 428; vgl. auch Tröndle/Fischer 51. Aufl. § 20 Rn. 42 m.w.N.).
  • LG Essen, 08.11.2005 - 22a Ks 19/05

    Gefährliche Körperverletzung und versuchter Heimtückemord mittels hölzerner

    Das gilt auch für den Täter, der sein außertatbestandliches Ziel bereits erreicht hat und für den weitere Handlungen deshalb keinen Sinn mehr ergeben (BGH NJW 1993/2061/2063; NStZ 2002/427/428).
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