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   BGH, 22.03.2002 - 2 StR 517/01   

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https://dejure.org/2002,5086
BGH, 22.03.2002 - 2 StR 517/01 (https://dejure.org/2002,5086)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2002 - 2 StR 517/01 (https://dejure.org/2002,5086)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2002 - 2 StR 517/01 (https://dejure.org/2002,5086)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 224 StGB; § 21 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Mord zur Verdeckung einer Straftat, Aussetzung; gefährliche Körperverletzung; Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur; natürliche Handlungseinheit; Reichweite der Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mord - Aussetzung - Gefährliche Körperverletzung - Schwerer Raub - Versuch - Beihilfe - Tatmehrheit - Jugendstrafe - Blutalkoholkonzentration - Schuldfähigkeit - Nachtatverhalten - Verletzung der Aufklärungspflicht - Kausalverlauf

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 221 Abs. 1; ; StGB § 221 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 261; ; StPO § 244 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 221 Abs. 1
    Vollendung bei der Aussetzung; Schuldfähigkeit bei hoher BAK aufgrund von Trinkmengenangaben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 432
  • NStZ-RR 2002, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Sie verwirklichen das Merkmal der das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB jedenfalls dann, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlung im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 2 StR 517/01, NStZ 2002, 432 f. sowie Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 f.).
  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 507/18

    Konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Sexualdelikten zu Lasten von Kindern und

    Ein Motiv- oder Vorsatzwechsel, der eine Zäsurwirkung innerhalb eines mehraktigen Geschehensablaufs begründen könnte (vgl. Senat, Urteil vom 22. März 2002 - 2 StR 517/01, NStZ 2002, 432), ist nicht festgestellt.
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