Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3122
BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01 (https://dejure.org/2002,3122)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2002 - 1 StR 222/01 (https://dejure.org/2002,3122)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 1 StR 222/01 (https://dejure.org/2002,3122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 185 Abs. 2 BGB; § 399 BGB; § 354a HGB; § 244 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO; § 263 StGB; § 16 StGB; § 22 StGB
    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag (Bedeutungslosigkeit; Ablehnung; Beruhen); Betrug (Vermögensbegriff; Täuschungshandlung; Werthaltigkeit von Forderungen; Blockiererklärung; unmittelbares Ansetzen); Vorsatz; Absicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 433
  • StV 2003, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).

    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 263 StGB täuscht der Täter aber erst dann, wenn er denjenigen Irrtum hervorruft, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit für den Eintritt des Schadens ursächlich werden soll (BGHSt 37, 294, 296).

    Das ist der Fall, wenn die Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt haben, so daß ihr Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (BGHSt 37, 294, 297).

    Dieser Schritt stellt sich als "besonderer, selbständiger, nach zeitlichen, örtlichen und sonstigen Umständen deutlich ... zu unterscheidender Akt" (vgl. BGHSt 37, 294, 298) dar, u.a. weil SWIFT-Ubermittlung und Hinterlegung der Originalurkunde bei unterschiedlichen Banken erfolgen sollten.

  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen oder zahlreiche umfangreiche Urkunden in das Urteil hineinzukopieren (vgl. BGH NStZ 1998, 51).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1989 - 2 Ss 346/89
    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Die Tathandlung des § 265b StGB muß nämlich im Zusammenhang mit einem Kreditantrag begangen werden (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1990, 213).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96

    Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).
  • BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

    Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers, § 354a HGB unter den genannten Voraussetzungen keine Rückwirkung zukommen zu lassen (siehe näher BGH, X. Zivilsenat, NJW 2001, 1724).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Insoweit liegt auch kein untauglicher Versuch vor, der bei irrtümlicher Annahme der Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils an sich möglich ist (BGHSt 42, 268, 272 f.).
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81

    Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Für die Erheblichkeit kommt es auf die Sicht eines "verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Dritten" an (BGHSt 30, 285, 292).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten; im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung (BGHSt 37, 294 = JR 1992, 121 mit Anm. Kienapfel; BGH NStZ 1997, 31; BGH StV 2001, 272, 273).
  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01
    Vielmehr liegt angesichts der getroffenen Feststellungen auf der Hand, daß die Abtretungsbeschränkungen den Darlehensforderungen wesensmäßig zugeordnet sein sollten; die Forderungen sollten schon begründet werden mit der Eigenschaft nur eingeschränkter Abtretbarkeit (siehe dazu auch Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 399 Rdn. 8; Staudinger/Busche BGB § 399 Rdn. 51 ff.; siehe weiter BGHZ 112, 387, 389).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Zwar trifft die vom Landgericht vertretene Ansicht zu, dass es hierfür regelmäßig genügt, dass ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435).

    Angesichts dessen vermag der Senat den Feststellungen ebenfalls nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte gar ohne Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals das Vorbereitungsstadium (hierzu BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297; BGH, Beschluss vom 7. Februar 7 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435) bereits verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los", also zum ohne Zwischenakte den Tatbestand verwirklichenden Tun überschritten hatte.

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    a) Der Tatbestand des Kreditbetruges schützt sowohl das individuelle Vermögen des Kreditgebers als auch das überindividuelle Rechtsgut der Kredit- und Volkswirtschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 1 StR 649/13; im Ergebnis noch offen gelassen im Senatsbeschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435, und bei BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 4 StR 643/88, BGHSt 36, 130 ff.; wie hier auch OLG Celle wistra 1991, 359; Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 265b Rn. 10 ff. mwN; Lackner in Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 265b Rn. 1; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 265b Rn. 3; Krack NStZ 2001, 505, 506; Kießner, Kreditbetrug, 1985, S. 55 f.; Lampe, Der Kreditbetrug, 1980, S. 33 ff.; a. A. offenbar Fischer, StGB, 61. Aufl., § 265b Rn. 3 mwN; Hoyer in SK-StGB, 112. Lfg., § 265b Rn. 6 ff.; von Rintelen, Überindividuelle Rechtsgüter im Vorfeld des Betruges?, Diss.
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Denn die Strafkammer hat im Urteil (UA 25) die unter Beweis gestellte Tatsache, "dass die Observationsmaßnahmen gem. obigem Beschluss ohne Erfolg waren", als - durch die Vernehmung des Observationsbeamten - erwiesen behandelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1991 - 3 StR 115/91, NStZ 1991, 547, 548; Beschlüsse vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2003, 417 bei Becker, und vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 531/12; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 244 Rn. 86; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 234; Güntge in Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 1676 f.).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Unter diesen Vorzeichen ist ausgeschlossen, dass eine eingehendere beweiswürdigende Unterrichtung über die Gründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen ihm die Möglichkeit eröffnet hätte, die Würdigung der Tatsachen durch weitere Anträge oder Darlegungen in einer für ihn günstigen Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, NStZ 2012, 525, 526; Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Beispielhaft zeigt sich gerade hinsichtlich des Zeitraums zwischen der ersten Revisionsentscheidung und der erneuten Hauptverhandlung, daß insoweit die Hinweise bedeutsam sein können, die in dem in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluß vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01 - unter IV.3.d) enthalten sind.
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11

    Versuchsbeginn bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

    Bei einem so gelagerten mehrgliedrigen Geschehen ist für den Beginn des Betrugsversuchs erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (vgl. BGH NStZ 2011, 400; BGH NStZ 2002, 433).
  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12

    Betrugsversuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf

    Die von der Revision zur Bekräftigung ihrer Rechtsansicht zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, NStZ 2011, 400; NStZ 2002, 433) stehen dieser Annahme nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht