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   BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01   

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https://dejure.org/2001,445
BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01 (https://dejure.org/2001,445)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2 StR 172/01 (https://dejure.org/2001,445)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 StR 172/01 (https://dejure.org/2001,445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Triebanamolie mit Suchtcharakter - Schwere seelische Abartigkeit - Beeinträchigung der Steuerungsfähigkeit - Entziehung eines Minderjährigen - Nötigung - Versuchte Freiheitsberaubung - Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Nötigung ...

  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 48
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    Es kann nur dann eingreifen, wenn die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft ist, etwa weil sie Widersprüche, Unklarheiten oder Lücken aufweist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.: BGH NStZ-RR 2000, 171.
  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so genügt es nicht, sie jeweils einzeln abzuhandeln, erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 19831 133, 134 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2, 7).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    f.; NStZ 2000, 436 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    Er darf solche Angaben, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 29).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    Er darf solche Angaben, deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinnehmen und seiner Entscheidung zugrundelegen, wenn für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 29).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so genügt es nicht, sie jeweils einzeln abzuhandeln, erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 19831 133, 134 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2, 7).
  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    Liegen mehrere Beweisanzeichen vor, so genügt es nicht, sie jeweils einzeln abzuhandeln, erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 19831 133, 134 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2, 7).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
    f.; NStZ 2000, 436 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Da an die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten die gleichen Anforderungen zu stellen sind wie an die Beurteilung von Beweismitteln, darf der Tatrichter diese seiner Entscheidung aber nur dann zugrunde legen, wenn er in seine Überzeugungsbildung auch die Beweisergebnisse einbezogen hat, die gegen die Richtigkeit der Einlassung sprechen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2004 - 1 StR 354/03 -, NStZ-RR 2004, 238, 239; Urteil vom 12.09.2001 - 2 StR 172/01 -, NStZ 2002, 48; Urteil vom 17.01.2001 - 2 StR 437/00 -, NStZ 2001, 491; Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 110/99 -, juris RdNr. 5).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Es kann eine solche Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denk- oder Erfahrungssätze aufweist (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16; BGH NStZ-RR 2000, 171; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
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