Rechtsprechung
BGH, 28.05.2002 - 5 StR 55/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 264 StPO; § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 176 StGB
Verfahrenshindernis (wirksame Anklage); Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Nämlichkeit); Serienstraftaten (Schätzung auf tragfähiger Grundlage; Verfahrensbeschränkung); sexueller Missbrauch von Kindern - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - Sexueller Missbrauch von Kindern - Verfahrenshindernis - Nebenkläger
- Judicialis
StGB § 54; ; StGB § 55; ; StPO § 261; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 264 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 264 Abs. 1
Tatbegriff bei sexuellem Missbrauch von Kindern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 659 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13
Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe …
Zwar braucht nicht jede Veränderung oder Erweiterung des Tatgeschehens die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat aufzuheben (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 457/93, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von dieser Tatmodalität nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 133; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02;… Beschluss vom 13. März 1996 - 3 StR 43/96, BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19). - BGH, 16.03.2017 - 4 StR 545/16
Begrenzung der Kognitionspflicht durch die Anklageschrift (unwesentliche …
Dies ist der Fall, wenn - ungeachtet gewisser Differenzen - bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und keine wesentliche Änderung des Tatbildes eingetreten ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 21. August 2013 - 2 StR 311/13, Rn. 4; Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02, NStZ 2002, 659 (Ls); Urteil vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 216, 218 f.;… weitere Nachweise bei Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 95). - BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17
Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei …
Eine solche ist gegeben, wenn ungeachtet gewisser Differenzen bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02, BeckRS 2002, 4976).
- BGH, 22.06.2006 - 3 StR 79/06
Tat im prozessualen Sinn (Identität; Nämlichkeit; unverwechselbares Geschehen; …
Dies ist - ungeachtet der Differenzen - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, selbst wenn die Beweisaufnahme im Vergleich zur Anklageschrift eine andere Tatzeit ergibt (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 2002, 659; BGH NStZ-RR 1998, 304). - BGH, 21.01.2010 - 4 StR 407/09
Verfahrenseinstellung wegen einer mangelnden wirksamen Anklageerhebung (Tat im …
Damit ist insoweit auch bei Zugrundelegung einer Tatzeit erst im Juli oder August 2006 die "Nämlichkeit" der Tat noch gewahrt, da sich diese beiden Taten unverwechselbar von der übrigen Tatserie abheben (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02). - BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
"Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte …
Dies ist - ungeachtet gewisser Unterschiede - dann der Fall, wenn bestimmte individuelle Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen (vgl. BGHSt 46, 130, 133; BGH NStZ 2002, 659). - OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der …
Dies ist - ungeachtet der Differenzen - dann der Fall, wenn bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen kennzeichnen, selbst wenn die Beweisaufnahme im Vergleich zur Anklageschrift eine andere Tatzeit ergibt, wenn also mit anderen Worten die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen ausreichend individualisiert ist (vgl. BGHSt 46, 130, 133;… BGH NStZ-RR 1998, 304 f. - Rn. 7 nach juris; BGH, Urt. v. 28.05.2002 - 5 StR 55/02, Rn. 4 ff. nach juris;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 14 - Rn. 5 nach juris;… BGH NStZ-RR 2006, 316 f. - Rn. 6 nach juris;… BGH NStZ 2010, 346 f. - Rn. 5 nach juris).Demgegenüber ist die zeitliche Einordnung des Geschehens für die Frage, ob festgestellte einzelne Taten von der Anklage umfasst sind, beim sexuellen Missbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn es um eine Serie von Straften mit gleichförmigem Handlungsmuster geht (…vgl. BGHSt 44, 153 ff. - Rn. 5 ff. nach juris; BGHSt 46, 130, 133; BGH, Beschl. v. 28.05.2002 - 5 StR 55/02, Rn. 7 nach juris;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 14 - Rn. 5 nach juris;… BGH NStZ-RR 2006, 316 f. - Rn. 6 nach juris;… BGH, Beschl. v. 13.04.2011 - 4 StR 7/11, Rn. 10 f. nach juris;… OLG Celle, a. a. O.).
- BGH, 21.08.2013 - 2 StR 311/13
Begriff der angeklagten Tat (Individualisierbarkeit auch bei Veränderung oder …
Zwar braucht eine Veränderung oder Erweiterung des Tatzeitraums die Identität zwischen Anklage und abgeurteilter Tat nicht aufzuheben (…vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8), wenn die in der Anklage beschriebene Tat unabhängig von der Tatzeit nach anderen Merkmalen individualisiert und dadurch weiterhin als einmaliges, unverwechselbares Geschehen gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 46, 130; BGH, Urteil vom 28. Mai 2002 - 5 StR 55/02;… BGHR StPO, § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 19). - OLG Celle, 28.03.2012 - 32 Ss 36/12
Prozessuale Tat als Gegenstand des Urteils: Einstellung bei nicht überprüfbarer …
Zwar kann im Einzelfall auch bei einer Abweichung der Angaben von Anklageschrift und Urteil zur Tatzeit und/oder zum Tatort die prozessuale Tat noch hinreichend individualisiert werden, dies setzt aber voraus, dass jedenfalls bestimmte Merkmale die Tat weiterhin als einmaliges unverwechselbares Geschehen kennzeichnen und trotz der Abweichungen deutlich wird, dass es sich um dasselbe Geschehen handelt (vgl. BGH NStZ 2002, 659, Rdnr. 6 nach juris; Senat, Urteil vom 12.06.1997, 22 Ss 110/97, NStZ-RR 1997, 367). - OLG München, 24.03.2005 - 5St RR 46/05
Individualisierung von Serienstraftaten durch Zeitrahmen - Einstellung des …
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Rechtsprechung
OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 659
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 05.03.2012 - 2 Ws 189/12
Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren; Entscheidungszuständigkeit der …
Dies folge aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und den Grundsätzen des fairen rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. zuletzt EGMR Beschluss v. 11.05.2008, in NStZ 2009, 164; s. auch SenE v. 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 - = NStZ 2002, 659 f. m.w.N.). - AG Magdeburg, 02.02.2016 - 5 Gs 3398/15
Haftprüfung: Aufhebung eines Haftbefehls bei Nichtgewährung von Akteneinsicht
Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659). - AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 2020/13
Haftbefehl: Aufhebung mangels Akteneinsicht für den Verteidiger
Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659).