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   BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02   

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BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02 (https://dejure.org/2002,2788)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2002 - 4 StR 332/02 (https://dejure.org/2002,2788)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02 (https://dejure.org/2002,2788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe bei Zäsurwirkung des ersten Urteils - Verfahrensökonomischen Gründe zur Ersparung einer weiteren Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StGB § 55; ; StGB § 64; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 460

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 460
    Vorrang der Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 200
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
    Das Landgericht hat die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe nach § 55 StGB aus den im anhängigen Verfahren verhängten Einzelstrafen und den Einzelstrafen aus dem zweiten Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 26. September 2001 unter Berufung auf die Entscheidung in BGHSt 32, 190 ff. mit der Begründung abgelehnt, der Angeklagte habe die ihm im vorliegenden Verfahren zur Last gelegten Taten zwischen den beiden rechtskräftigen Vorverurteilungen begangen, die wegen der Zäsurwirkung des ersten Urteils vom 10. April 2001 ihrerseits gemäß § 460 StPO auf eine Gesamtfreiheitsstrafe zurückzuführen seien.

    Die Strafkammer beruft sich zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 32, 190 ff. Danach ist die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB dann ausgeschlossen, wenn der Richter, der früher entschieden hat, eine Strafe, die in einer noch früheren Verurteilung ausgesprochen worden ist, in eine Gesamtstrafenbildung hätte einbeziehen können.

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
    Da insoweit die Voraussetzungen des § 55 StGB vorlagen, durfte das Landgericht diese Entscheidung nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen (st. Rspr., vgl. BGHSt 12, 1, 6; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2 und 3).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
    Da insoweit die Voraussetzungen des § 55 StGB vorlagen, durfte das Landgericht diese Entscheidung nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen (st. Rspr., vgl. BGHSt 12, 1, 6; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2 und 3).
  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
    Dies erschiene nicht zuletzt angesichts der gegenüber dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO weitergehenden Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen einer Hauptverhandlung nicht sachgerecht (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 3).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 593/88

    Berücksichtigung der Missbilligung des Exesses eines anderen bei der

    Auszug aus BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
    Da insoweit die Voraussetzungen des § 55 StGB vorlagen, durfte das Landgericht diese Entscheidung nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen (st. Rspr., vgl. BGHSt 12, 1, 6; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 2 und 3).
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02
    Nach dem Grundgedanken des § 55 StGB, daß der Verurteilte so gestellt werden soll, wie er bei gleichzeitiger Aburteilung aller vor dem zweiten Urteil begangenen Taten stünde (st. Rspr., BGHSt 7, 180; 181; 15, 66, 69; 32, 190, 193), aber auch aus verfahrensökonomischen Gründen zur Ersparung einer weiteren Gesamtstrafenbildung im Verfahren nach § 460 StPO ist es geboten, diese Möglichkeit der Gesamtstrafenbildung auch auf die (noch nicht erledigten) Strafen aus dem ersten Urteil des Amtsgerichts Magdeburg zu erstrecken.
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Zwar hat das erkennende Gericht grundsätzlich § 55 Abs. 1 StGB anzuwenden, wenn die Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 12, 1, 3 ff.; BGH NStZ 2003, 200, 201).
  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Liegen die abzuurteilenden Taten - wie vorliegend die Taten, die der Angeklagte in der Zeit zwischen dem 16. Juni 2001 und dem 3. September 2002 begangen hat - zwischen zwei Verurteilungen (hier zwischen dem Urteil vom 29. März 2001 und dem Strafbefehl vom 4. September 2002), aus denen eine Gesamtstrafe zu bilden war, kommt eine Gesamtstrafenbildung aus der Strafe für die abzuurteilenden Taten mit der Strafe aus der letzten Vorverurteilung (dem Strafbefehl vom 4. September 2002) nicht in Betracht (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGH NStZ 2003, 200).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische

    Zwar entfaltete das Urteil vom 12. Januar 2010, das Taten vom 25. Oktober 2008 und 21. Februar 2009 zum Gegenstand hatte, damit Zäsurwirkung für die Taten II. 1 bis II. 4 der Urteilsgründe (Tatzeitraum Mai bis Dezember 2009), weil die am 21. Februar 2009 verübte Tat am 9. Februar 2009 noch nicht berücksichtigt werden konnte und der Vorverurteilung vom 16. April 2009 im Hinblick auf die Tat vom 21. Februar 2009 keine Zäsurwirkung zukam (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02, NStZ 2003, 200, 201).
  • LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
    Voraussetzung ist jedoch, dass die Taten aus der zweiten Verurteilung zeitlich vollständig vor der ersten Verurteilung begangen worden sind (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 24.10.2002, NStZ 2003, 200 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 06.12.2010 - 26 Qs 37/10

    "Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO ist für die

    In diesem Fall geht von der ersten Vorverurteilung eine Zäsurwirkung aus, die zur Folge hat, dass die Strafe aus der späteren Vorverurteilung und die Strafe, die im anhängigen Verfahren für eine Tat ausgesprochen wird, die zwischen den Vorverurteilungen begangen worden ist, nicht mehr Gegenstand einer Gesamtstrafenbildung sein kann (vgl. BGH, NStZ 2003, 200).
  • BGH, 10.01.2003 - 2 StR 480/02

    Besorgnis der Befangenheit (Besprechung einer Strafsache in einer

    Allerdings hätten die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 15. Januar 2002 dann in die Gesamtstrafenbildung einbezogen werden können, wenn das Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 10. Juli 1997 noch nicht durch Vollstreckung erledigt wäre, weil dieses dann mit dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 1. Februar 1999, dessen zugrundeliegende Tat am 25. Mai 1997 verübt wurde, nach § 460 StPO gesamtstrafenfähig gewesen wäre, so dass hinsichtlich der Strafe aus dem Urteil vom 1. Februar 1999 vorliegend eine Gesamtstrafenbildung nicht möglich gewesen wäre (BGHSt 32, 190, 193 - (vgl. zuletzt: BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02)).
  • BGH, 19.01.2005 - 4 StR 223/04

    Verweisung des Tatrichter auf eine Entscheidung im Beschlusswege; nachträgliche

    Dies trifft allerdings nur dann zu, wenn die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe durch den Strafbefehl vom 24. Juli 2003 rechtsfehlerhaft wäre, weil andernfalls dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 19. November 2002 eine Zäsurwirkung zukäme, die einer Auflösung der Gesamtgeldstrafe aus dem Strafbefehl vom 24. Juni 2003 und der Bildung einer Gesamtstrafe mit der in dieser Sache verhängten Freiheitsstrafe entgegenstünde (vgl. BGH, Beschluß vom 14. November 2003 - 2 StR 394/03; Beschluß vom 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 55 24. Oktober 2002 - 4 StR 332/02; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 12).
  • OLG Köln, 02.05.2018 - 1 RVs 83/18
    Sie darf grundsätzlich nicht dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen bleiben (SenE v. 14.06.2002 - Ss 188/02 - SenE v. 24.06.2003 - Ss 233/03 - BGH [12.12.01] NStZ 2002, 418 [Detter]; BGH [24.10.02] NStZ 2003, 200 [201]).
  • BGH, 19.03.2008 - 2 StR 57/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Beschlussverfahren

    Das Landgericht hat von einer Einbeziehung von Einzelstrafen, die durch das Berufungsurteil des Landgerichts Gera vom 4. April 2007 verhängt worden sind, mit der Begründung abgesehen, die dort abgeurteilten Taten seien vor der zeitlich früheren Verurteilung durch das (Berufungs-)Urteil des Landgerichts Gera vom 15. August 2006 begangen worden, denn wenn die neu abzuurteilenden Taten zwischen zwei Vorverurteilungen begangen wurden, scheide eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit den in der zweiten Vorverurteilung verhängten Strafen dann aus, wenn die diesen Strafen zugrunde liegenden Taten sämtlich vor der ersten Vorverurteilung begangen wurden (vgl. BGHSt 32, 190 f.; BGH NStZ 2003, 200 f.).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Die nach der ersten Vorverurteilung begangene Tat vom 8. Januar 2008 und die zweite Vorverurteilung vom 1. Februar 2008 können nicht in eine alle Taten erfassende Gesamtstrafenbildung einbezogen werden (vgl. BGH, NStZ 1984, 860; BGH, Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85 -, zitiert nach juris Rn. 8; NStZ 2003, 200, 201; NStZ-RR 2004, 137 f.; BayObLG, NStZ-RR 2001, 331 f.; Redeker/Busse, in Schäfer, Strafzumessung, 4. Aufl. 2008, Teil 5 Rn. 685; Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 55 Rn. 9, 12a; vgl. BVerfG, NStZ 1999, 500).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 594/12

    Gesamtstrafenbildung aus den Strafen für die neu abzuurteilenden Taten mit den

  • OLG Köln, 09.06.2004 - Ss 224/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung; Nichterkennbarkeit des zugrundegelegten

  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

  • LG Essen, 13.11.2020 - 65 KLs 11/20

    Betrug

  • OLG Hamm, 06.04.2006 - 3 Ss 546/06

    Verkehrsdelikt; Gesamtstrafenbildung; Sperrfrist; Entziehung der Fahrerlaubnis;

  • OLG Celle, 10.02.2022 - 2 Ws 31/22

    Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe Mängel an Qualität

  • OLG Hamm, 25.03.2008 - 1 Ws 163/08

    Bedingte Entlassung; Prognose; persönlicher Eindruck; Bedeutung

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