Rechtsprechung
BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 338 StPO; § 353 Abs. 1 StPO; § 247 StPO; Art 6 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG
Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte Urteil betreffender absoluter Revisionsgrund); Verfahrensrüge; Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; rechtliches Gehör; Verwendung eines ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Aufhebungsumfang bei absolutem Revisisonsgrund - Inaugenscheinsnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Sachbeweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten - Umfang des Ausschließungsbeschlusses - Polizeiliche Wahlgegenüberstellung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 338 353 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 597
- NStZ 2003, 218
- StV 2004, 306
- JR 2003, 260
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 8 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).Denn allein distanzierende dienstliche Erklärungen der Urkundspersonen - ohne Protokollberichtigung - führen nicht zum Wegfall der Beweiskraft, wenn dadurch einer vom Beschwerdeführer erhobenen Verfahrensrüge der Boden entzogen wird (BGHSt 8, 283; 10, 342 [343]; 13, 53 [59]; 22, 278 [280];… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11, 29; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39 [40]; 1992, 4; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281 [282]; BGH StV 1986, 287 [288]; 2002, 183, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -), während im umgekehrten Fall zugunsten des Angeklagten die Beweiskraft des Protokolls entfällt (BGHSt 4, 364, 365;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 1; BGH NStZ 1988, 85).
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Der Senat verkennt nicht, dass die diesbezügliche Aussage in BGHSt 26, 218 darauf zielt, die zentralen Rechte des Angeklagten abzusichern (vgl. auch BGH NJW 2003, 597).Die bisherige Rechtsprechung gestattet solche Beweiserhebungen ohne weiteres unter fortdauerndem Ausschluss der von der Vernehmung ausgeschlossenen Öffentlichkeit (…BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1), nicht indes in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten (…BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).
Damit hat sie insoweit zugleich anerkannt, dass an die Angeklagtenabwesenheit und den Öffentlichkeitsausschluss in Fällen der hier in Frage stehenden Art ungeachtet der hinter den jeweiligen Regelungen stehenden unterschiedlichen Schutzgüter (Verteidigungsrechte des Angeklagten einerseits, Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes andererseits; hierzu BGH NJW 2003, 597) im Interesse des Zeugen- und Opferschutzes dieselben Maßstäbe angelegt werden müssen.
Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (…u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat);… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat);… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342, 343; 13, 53, 59; 22, 278, 280;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39, 40; 1992, 49; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281, 282; BGH StV 1986, 287, 288; 2002, 183; 2002, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 8 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).
- LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15
Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Vorschrift soll eine Abschottung der Arbeitsmärkte verhindern (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - NJW 2003, 597 Rn 86). - BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13
Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des …
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Lichtbilder lediglich - was als Teil der Vernehmung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 367/01, Rn. 17 ; Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, NJW 2003, 597) - als Vernehmungsbehelf herangezogen wurden. - BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09
Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von …
Ein Urteil unterliegt aber auch bei einem absoluten Revisionsgrund der Aufhebung lediglich in dem Umfang, in dem sich der zugrunde liegende Verfahrensfehler auswirken konnte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, NJW 2003, 597 f.). - BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08
Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung; …
Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen weiteren Vorlagebeschluss vom heutigen Tage - 5 StR 460/08 sub 4 a bis c. Die bisher für den Senat verbindliche Rechtsprechung ist insbesondere auch für den Fall anderer Beweiserhebungen, namentlich Urkundenverlesungen oder Augenscheinseinnahmen, in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten anderer Auffassung (…BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597). - BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98);… Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b). - BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei …
Im Unterschied zum vorliegenden Fall handelte es sich in der Senatsentscheidung - Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02 - = NStZ 2003, 218 - um drei Lichtbildblätter, die der Beschwerdeführer in Ablichtung mit seiner Revisionsbegründungsschrift vorgelegt hatte.Im übrigen ist eine Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer einer Zeugenvernehmung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, wenn sie im Zusammenhang mit der Zeugenaussage steht oder sich aus ihr entwickelt (…BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; BGH NStZ 2003, 218).
- BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02
Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; …
Dies wird durch den wegen der Unklarheit (darin liegt der maßgebliche Unterschied gegenüber dem Fall, der dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des BGH vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02 zugrundelag) hier zulässigen freibeweislichen Rückgriff auf die dienstliche Äußerung des Strafkammervorsitzenden letztlich sicher bewiesen.Sie kann damit nur als sachwidrig bewertet werden (…vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; BGH NStZ 1999, 522, 523; BGH, Urt. vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, zur Veröffentlichung bestimmt).
- VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch …
- BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10
Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter …
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09
Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger; …
- BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05
Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen …
- BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07
Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der …
- BGH, 13.11.2002 - 1 StR 270/02
Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss; …
- OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 4 Ws 276/11
Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit eines verfahrensfehlerhaft verwerteten …
- BGH, 29.08.2012 - 4 StR 276/12
Fortbestehende Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (erforderliches …
Rechtsprechung
BGH, 22.10.2002 - 1 StR 298/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK
Kein Anspruch des Nebenklägers auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendige Auslagen im Revisionsverfahren
- Judicialis
GVG § 185; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de
GVG § 185
Dolmetscher für den Nebenkläger - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 218
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach …
Zwar ist nach § 185 GVG von Amts wegen ein Dolmetscher zuzuziehen, wenn in der Hauptverhandlung ein Beteiligter - ein solcher ist auch der Nebenkläger - der deutschen Sprache nicht mächtig ist (BGH, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 StR 298/02, BGHR GVG § 185 Zuziehung 3). - OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01
Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung …
a) Der Nebenkläger hat ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der Frage der Erstattung von für die Einschaltung eines Dolmetschers zur Vor- und Nachbereitung der Hauptverhandlung entstehenden Kosten, auch wenn er vor Inkrafttreten des OpferRG auf der Grundlage der bis dahin bestehenden Rechtslage, wonach einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten kein Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vorbereitung der Hauptverhandlung zustand (vgl. BGH NStZ 2003, 218), am 17. August 2004 erklärt hat, derartige Kosten selbst zu tragen.Für Nebenkläger ist auf dieser Grundlage bisher nach einhelliger Auffassung ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetscherleistung außerhalb der Hauptverhandlung verneint worden (vgl. BGH NStZ 2003, 218).