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   BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02   

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BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02 (https://dejure.org/2002,3498)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 StR 458/02 (https://dejure.org/2002,3498)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 StR 458/02 (https://dejure.org/2002,3498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Maßregelausspruchs mit seinen Feststellungen - Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Transports von Betäubungsmitteln mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) - Regelvermutung der charakterlichen Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen - ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 30 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Benutzen eines Kfz zur Tatbegehung genügt allein nicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 311
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; zuletzt Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).

    Die Rechtsfrage, ob überhaupt unter Benutzung von Kraftfahrzeugen begangene Anlaßtaten die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen, die keinerlei spezifische Verkehrssicherheitsinteressen berühren (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 m.N.), kann hier dahinstehen.

    Ein Erfahrungssatz, daß jeder Täter, der - wie der Angeklagte - Betäubungsmittel in einem Kraftfahrzeug transportiert, deshalb zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen ist, um sich im Zweifel auch um den Preis der Gefährdung anderer durch Flucht in einer Feststellung zu entziehen, besteht in dieser Allgemeinheit nicht (Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).

  • BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97

    Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; zuletzt Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).
  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 03.12.2002 - 4 StR 458/02
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; zuletzt Senatsbeschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz, daß Transporteure von Rauschgift im Fall von Verkehrskontrollen zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen sind, besteht nicht (vgl. BGH NStZ 2003, 311; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 14).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass Rauschgifttransporteure bei Verkehrskontrollen zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen sind, besteht nicht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02, NStZ 2003, 311 sowie BGH jeweils aaO).
  • BGH, 17.12.2002 - 4 StR 480/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung auch bei Betäubungsmitteltransport;

    Die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5 und 8; Senatsbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02; vom 5. November 2002 - 4 StR 406/02 und vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).

    Die Benutzung des Fahrzeugs spielte jedoch für das dem Angeklagten angelastete Handeltreiben eine völlig untergeordnete Rolle (vgl. Senatsbeschluß vom 3. Dezember 2002 - 4 StR 458/02).

  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass Transporteure von Rauschgift im Fall von Verkehrskontrollen zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen sind, besteht nicht (BGH NStZ 2003, 311).
  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 1 Ss 45/03

    Betäubungsmitteltransport, Entziehung der Fahrerlaubnis, Gesamtwürdigung,

    Diese Erwägung trägt die Entscheidung nicht (vgl. Beschlüsse des 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.02 ­ 4 StR 406/02 [NStZ­RR 03, 74; 3.12.02 ­ 4 StR 458/02; 17.12.02 ­ 4 StR 480/02 und 9.1.03 ­ 4 StR 488/02; alle unter www.hrr­strafrecht.de ).

    Schon deshalb hatte die Benutzung des Fahrzeugs für die dem Angeklagten angelastete Straftat nur eine völlig untergeordnete Bedeutung (BGH, Beschl. v. 3.12.02 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität ein verkehrsspezifischer Gefahrenzusammenhang ausdrücklich festgestellt werden muss( so Beschluss d. 4. Strafsenats des BGH v. 5.11.2002 4 StR 406/02 in NStZ-RR 03, 74; 3.12.2002 4 StR 458/02; 17.12.2002 4 StR 480/02 und 9.1.2003 4 StR 488/02; anderer Auffassung 1. Strafsenat - Beschluss vom 14.5.2003 in NStZ 2003, 658).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Auch ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass Rauschgifttransporteure bei Verkehrskontrollen zu besonders riskanter Fahrweise entschlossen sind, besteht nicht (BGH NStZ 2015, 579; NStZ 2003, 311).
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