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   BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02   

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https://dejure.org/2002,1982
BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02 (https://dejure.org/2002,1982)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2002 - 2 StR 152/02 (https://dejure.org/2002,1982)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2002 - 2 StR 152/02 (https://dejure.org/2002,1982)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 316a StGB; § 239a StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (besondere Verhältnisse des Straßenverkehrs; erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage); schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe als gefährliches Werkzeug)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Angriff - Kraftfahrer - Ausnutzung - Verüben - Transportmittel - Drohung - Schreckschusspistole - Taxi - Taxifahrer

  • Judicialis

    StGB § 316 a; ; StGB § 316 a Abs. 1; ; StGB § 239 a Abs. 1 2. Alternative; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316a Abs. 1
    Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Taxi-Fall

    § 239 a Abs. 1 Halbsatz 2 StGB; § 316 a Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Überfall während eines vorübergehenden Halts

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensdelikte, Erpresserischer Angriff im vorübergehend haltenden Taxi

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 454
  • NJW 2003, 454 (Ls.)
  • NStZ 2003, 35
  • StV 2004, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.11.2000 - 3 StR 360/00

    Tatbestandsmerkmal des Ausnutzens der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
    Dadurch ist lediglich das frühere Unternehmensdelikt in ein Delikt umgestaltet worden, das durch "Verüben eines Angriffs" begangen wird (BGH NStZ 2001, 197).
  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72

    Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
    Dies ist nicht gegeben, wenn der Entschluß zu einer solchen Tat erst nach Beendigung der Fahrt gefaßt und ausgeführt wird (BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321-,37, 256, 258; BGH NStZ 2000, 144).
  • BGH, 18.12.1962 - 1 StR 452/62
    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
    Eine solche besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch während eines verkehrsbedingten und sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt vorliegen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 10).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
    Eine solche besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch während eines verkehrsbedingten und sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt vorliegen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 10).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
    Eine geladene Schreckschußwaffe, bei der Pulvergas nach vorne aus der Revolvermündung austritt, kann bei einem relativen Nahschuß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwendet worden sein (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Waffe 2; BGH, Beschl. vom 3. April 2002 - 1 ARs 5/02 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.01.1964 - 5 StR 571/63
    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
    Dies ist nicht gegeben, wenn der Entschluß zu einer solchen Tat erst nach Beendigung der Fahrt gefaßt und ausgeführt wird (BGHSt 19, 191, 192; 24, 320, 321-,37, 256, 258; BGH NStZ 2000, 144).
  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 21.08.2002 - 2 StR 152/02
    Eine solche besteht vor allem während des Fahrvorgangs; sie kann auch während eines verkehrsbedingten und sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt vorliegen (BGHSt 6, 82, 84; 13, 27, 29 f.; 18, 170, 171; 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 10).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

  • BGH, 20.11.2003 - 4 StR 150/03

    Aufgabe von BGHSt 5, 280; Auslegung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs

    Auf die bislang in der Rechtsprechung als Entscheidungskriterium herangezogene, im Einzelfall schwierig zu beantwortende Frage, ob die Fahrt wegen Erreichens des Fahrtziels jedenfalls zunächst beendet oder nur unterbrochen war (vgl. BGHR StGB § 316 a Straßenverkehr 13; ebenso noch BGH, NStZ 2003, 35), kommt es nicht mehr an.
  • BGH, 27.11.2003 - 4 StR 311/03

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (zeitliche Verknüpfung: Beschränkung der

    Allerdings wäre die den Schuldsprüchen nach § 316 a StGB zugrundeliegende Rechtsauffassung des Landgerichts nach der bisherigen Rechtsprechung nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 5, 280 ff.; BGH NStZ 2003, 35 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 14.03.2007 - 23 S 491/02

    Bauherrenklausel erfasst nicht Haftung des Notars

    Es erschließt sich ihm hingegen nicht, dass er keinen Deckungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen haben soll, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, sich vielmehr beispielsweise aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes (vgl. BGH NJW 1994, 44) oder dem Erwerb von Fondsanteilen ergeben, selbst wenn der Zweck der Gesellschaft, der die Kläger beigetreten sind, in der Errichtung und der Verwaltung einer Immobilie besteht (BGH NJW 2003, 454).
  • LG Düsseldorf, 04.02.2004 - 23 S 491/02

    Versagung eines Versicherungsschutzes aus einer Rechtsschutzversicherung;

    Es erschließt sich ihm hingegen nicht, dass er keinen Deckungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen haben soll, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, sich vielmehr beispielsweise aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes (vgl. BGH NJW 1994, 44 [BGH 27.09.1993 - II ZR 25/93] ) oder dem Erwerb von Fondsanteilen ergeben, selbst wenn der Zweck der Gesellschaft, der die Kläger beigetreten sind, in der Errichtung und der Verwaltung einer Immobilie besteht (BGH NJW 2003, 454).
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