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   OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02   

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https://dejure.org/2002,2722
OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02 (https://dejure.org/2002,2722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2002 - 2 BL 7/02 (https://dejure.org/2002,2722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 2 BL 7/02 (https://dejure.org/2002,2722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen Verdunkelungsgefahr; Anforderungen an die beschleunigte Abwicklung des Ermittlungsverfahrens gegen einen inhaftierten Beschuldigten; Gewährleistung des justizförmigen Verfahrens bei der ...

  • Judicialis

    StPO § 121

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121
    Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht; Auswirkungen; wichtiger Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 386
  • NStZ 2004, 83
  • StV 2002, 318
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
    Der Senat merkt in diesem Zusammenhang nur an, dass dieses nach seiner Rechtsprechung (vgl. 2 Ws 27/02) im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1994, 3219) und des EGMR in der sogenannten "Lamy-Entscheidung" (vgl. dazu StV 1993, 283), insbesondere aber im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR zur Akteneinsicht in Haftsachen (vgl. dazu StV 2001, 201, 203, 205 mit zustimmender Anmerkung Kempf StV 2001, 206) ggf. möglicherweise für das Haftprüfungsverfahren zu einem (Beweisverwertungs-)Verbot führen kann (vgl. dazu auch Schlothauer StV 2001, 193 ff.).
  • OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94

    BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
    Sie haben daher bei der Prüfung der Frage des wichtigen Grundes im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Senats außer Betracht zu bleiben (vgl. 2 BL 148/01 sowie Senat in StV 1995, 200).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
    Der Senat merkt in diesem Zusammenhang nur an, dass dieses nach seiner Rechtsprechung (vgl. 2 Ws 27/02) im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1994, 3219) und des EGMR in der sogenannten "Lamy-Entscheidung" (vgl. dazu StV 1993, 283), insbesondere aber im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR zur Akteneinsicht in Haftsachen (vgl. dazu StV 2001, 201, 203, 205 mit zustimmender Anmerkung Kempf StV 2001, 206) ggf. möglicherweise für das Haftprüfungsverfahren zu einem (Beweisverwertungs-)Verbot führen kann (vgl. dazu auch Schlothauer StV 2001, 193 ff.).
  • OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
    Sie haben daher bei der Prüfung der Frage des wichtigen Grundes im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Senats außer Betracht zu bleiben (vgl. 2 BL 148/01 sowie Senat in StV 1995, 200).
  • EGMR, 30.03.1989 - 10444/83

    LAMY c. BELGIQUE

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
    Der Senat merkt in diesem Zusammenhang nur an, dass dieses nach seiner Rechtsprechung (vgl. 2 Ws 27/02) im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1994, 3219) und des EGMR in der sogenannten "Lamy-Entscheidung" (vgl. dazu StV 1993, 283), insbesondere aber im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR zur Akteneinsicht in Haftsachen (vgl. dazu StV 2001, 201, 203, 205 mit zustimmender Anmerkung Kempf StV 2001, 206) ggf. möglicherweise für das Haftprüfungsverfahren zu einem (Beweisverwertungs-)Verbot führen kann (vgl. dazu auch Schlothauer StV 2001, 193 ff.).
  • BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1286/01

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Notwendigkeit, weitere im Haftbefehl

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
    Vielmehr kann sich die Prüfung des Senats, ob der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegt, nur auf die Taten beziehen, die im Haftbefehl aufgeführt worden sind und derentwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (vgl. dazu BVerfG vom 13. September 2001 = StV 2001/694).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
    Der Senat merkt in diesem Zusammenhang nur an, dass dieses nach seiner Rechtsprechung (vgl. 2 Ws 27/02) im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1994, 3219) und des EGMR in der sogenannten "Lamy-Entscheidung" (vgl. dazu StV 1993, 283), insbesondere aber im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des EGMR zur Akteneinsicht in Haftsachen (vgl. dazu StV 2001, 201, 203, 205 mit zustimmender Anmerkung Kempf StV 2001, 206) ggf. möglicherweise für das Haftprüfungsverfahren zu einem (Beweisverwertungs-)Verbot führen kann (vgl. dazu auch Schlothauer StV 2001, 193 ff.).
  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 676/07

    Haftprüfung bei teilweise nicht gewährter Akteneinsicht an Verteidiger;

    Der Senat neigt (entgegen OLG Hamm NStZ 2003, 386, 388 und KK-Boujong 5. Aufl. § 121 Rdn. 24) der Ansicht zu, dass er bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO auch Aktenteile verwerten kann, die bisher noch nicht Gegenstand der Akteneinsicht waren.
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 OBL 51/04

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; verzögerte Ermittlungen

    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfG NStZ 1995, 295 mit weiteren Nachweisen; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116 sowie auch Senat in wistra 2002, 236 = StV 2002, 318 mit Anmerkung Deckers StV 2002, 319 = NStZ 2003, 386 mit Anmerkung Lange NStZ 2003, 348 und Senat in StraFo 2002, 367 = NStZ-RR 2002, 348 = StV 2003, 172) Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a., dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, dass die Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben.
  • OLG Hamm, 17.05.2004 - 2 OBL 36/04

    Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Verfahrensförderung; richterliche

    Bei der insoweit erforderlichen Prüfung des Verfahrens(fort)gangs sind die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch eng auszulegen (vgl. u.a. BVerfGE 36, 264, 271 mit weiteren Nachweisen; siehe auch BVerfG NJW 1980; 1448; 1992, 1749 f. = StV 1991, 565; vgl. die weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 121 StPO Rn. 18 ff.; zu allem auch Burhoff StraFo 2000, 109, 114, 116 sowie zuletzt Senat in wistra 2002, 236 = StV 2002, 318 mit Anmerkung Deckers StV 2002, 319 = NStZ 2003, 386 mit Anmerkung Lange NStZ 2003, 348 und Senat in StraFo 2002, 367 = NStZ-RR 2002, 348 = StV 2003, 172) Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a., dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, dass die Strafverfolgungsbehörden und/oder Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben.
  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 2 Ws 71/03

    Einholung eines Sachverständigengutachten und rechtzeitige Akteneinsicht im

    Der Senat weist in dem Zusammenhang auf seinen Beschluss vom 13. Februar 2002 in 2 BL 7/02, ZAP EN-Nr. 242/2002 = StV 2002, 318 mit zustimmender Anmerkung von Deckers = wistra 2002, 277 hin.
  • KG, 11.07.2012 - 4 Ws 73/12

    Untersuchungshaftbefehl: Entfallen des Haftgrundes der Verdunkelungsgefahr nach

    Hinsichtlich der Taten nach dem Gewaltschutzgesetz liegt ein vom Gericht für glaubhaft erachtetes richterliches Geständnis des Angeklagten vor, das den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr entfallen lässt (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 339; OLG Hamm StV 2002, 318, 319; OLG Stuttgart StV 2005, 225; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 112 Rn. 35; Wankel in KMR-StPO, § 112 Rn. 13).
  • OLG Dresden, 14.07.2003 - 1 AK 45/03

    Untersuchungshaft

    Aus diesem Grunde haben die insoweit geführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung der Frage des wichtigen Grundes im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO außer Betracht zu bleiben (OLG Hamm, NStZ 2003, 386, 388).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
    Mit den besonderen rechtsstaatlichen Bedürfnissen eines Strafverfahrens verträgt sich allerdings nicht, dass gerichtliche Entscheidungen auf Informationen gestützt werden, von denen ein Verteidiger trotz eines gemäß § 147 StPO gestellten Antrags keine Kenntnis nehmen kann (vgl. für Haftsachen: BVerfG StV 2004, 411 [412]; weiterhin EGMR NJW 2002, 2013 [2014]; EGMR NJW 2002, 2015 [2017]; OLG Hamm StV 2002, 318 [319]).
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