Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.01.2003 | BGH, 15.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4601
BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 3 StR 471/02 (https://dejure.org/2003,4601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Versuchs des Inverkehrbringens von Falschgeld - Unmittelbares Ansetzen durch Verhandlungen bei Gewahrsam eines Dritten am Falschgeld - Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 147 Abs. 1; ; StGB § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22 § 147 Abs. 1, Abs. 2
    Unmittelbares Ansetzen beim Inverkehrbringen von Falschgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 423
  • StV 2003, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02
    Befindet sich das Falschgeld dagegen im Gewahrsam eines Dritten, von dem es erst zur Übergabe an den Abnehmer beschafft werden müßte, oder soll der Dritte die Gewahrsamsübertragung selbst durchführen, liegt in dem Angebot an den bzw. in den Verhandlungen mit dem potentiellen Abnehmer noch kein Versuch des Inverkehrbringens von Falschgeld (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urt. vom 5. August 1980 - 1 StR 376/80 -, insoweit in BGHSt 29, 311 nicht abgedruckt: Versuch nach erfolgreichen Verhandlungen - erst - dann, wenn die Fahrt mit den gefälschten Wertpapieren - § 151 StGB - zum vereinbarten Übergabeort angetreten wird).
  • BGH, 28.07.1986 - 2 StR 296/86

    Falschgeld - Hintermann - Inverkehrbringen

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 471/02
    Der Täter bringt Falschgeld in den Verkehr, wenn er es derart aus seinem Gewahrsam entläßt, daß ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Willen zu verfahren (BGH NStZ 1986, 548 m. w. N.).
  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

    Der Täter bringt Falschgeld in den Verkehr, wenn er es derart aus seinem Gewahrsam entlässt, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Falschgelds zu bemächtigen und mit ihm nach seinem Willen zu verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 471/02 -, juris Rn. 4; Fischer, StGB 64. Auflage, § 146 Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 190/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 189/12

    Geldfälschung (Inverkehrbringen: Einzahlung bei der Bundesbank zum Zwecke der

    In Verkehr gebracht wird falsches Geld, wenn es so aus dem Gewahrsam entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des falschen Geldes zu bemächtigen und nach Belieben damit umzugehen, es insbesondere weiterzuleiten (vgl. RG, Urteil vom 16. März 1933 - II 208/33, RGSt 67, 167, 168; BGH, Urteil vom 17. April 1951 - 1 StR 99/51, BGHSt 1, 143, 144; BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 168; BGH, Beschluss vom 28. März 2003 - 3 StR 471/02, NStZ 2003, 423).
  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

    Solches trifft indes auf die weiter notwendige Absicht des Angeklagten, die bedingt als unecht erkannten Wertpapiere so aus seinem Gewahrsam zu entlassen, dass eine Bank in die Lage versetzt worden wäre, nach ihrem Willen mit diesen Papieren zu verfahren (vgl. BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 3 Inverkehrbringen 4; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 146 Rdn. 16), nicht zu.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2003 - 3 StR 472/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4146
BGH, 28.01.2003 - 3 StR 472/02 (https://dejure.org/2003,4146)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - 3 StR 472/02 (https://dejure.org/2003,4146)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02 (https://dejure.org/2003,4146)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 146 StGB; § 267 StPO; § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB; § 27 StGB
    Falschgeld (Eignung zur Täuschung Argloser); Darlegung; Urteilsgründe; Beteiligung an der Geldfälschung (Mittäterschaft, Beihilfe, Abgrenzung); Sichverschaffen; Gewahrsam; eigenständige Verfügungsmacht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens von Falschgeld - Anforderungen an die Ähnlichkeit mit echtem Geld - Zum Ausschluss der Täuschung eines Arglosen aufgrund eines Aufdrucks

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 146 Abs. 1; ; StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 146 Abs. 1
    Definition von "Falschgeld"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 368
  • NStZ 2003, 423
  • StV 2003, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 472/02
    In diesem Falle käme Mittäterschaft jedoch nicht in Betracht (BGHSt 44, 62).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 472/02
    Entscheidend ist danach das Gesamtbild des nachgemachten Geldes (vgl. BGH NJW 1995, 1844, 1845 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.1982 - 1 StR 687/81

    Erledigung des staatlichen Strafanspruchs - Wirkungen des Todes eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 3 StR 472/02
    Eine Erstreckung der Teilaufhebung des Urteils auf den Mitangeklagten O. (§ 357 StPO) kommt nicht in Betracht, da dieser nach Urteilsverkündung verstorben ist, so daß Sachentscheidungen in Bezug auf seine Person nicht mehr ergehen können (vgl. BGH NJW 1983, 463).
  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 433/18

    Fälschung von Geld eines fremden Währungsgebiets (Geldbegriff; Qualität der

    595/82, RGSt 6, 142, 143 f.; vom 27. Oktober 1924 - II 806/24, RGSt 58, 351, 352; BGH, Urteile vom 4. Oktober 1952 - 3 StR 640/51, NJW 1952, 311, 312; vom 17. Dezember 1953 - 4 StR 496/53, NJW 1954, 564; vom 26. März 1981 - 1 StR 798/80, BGHSt 30, 71 f.; vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, NStZ 1995, 440 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02, BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Falsches Geld 3).

    Falsches Geld im Sinne des § 146 StGB liegt nur dann vor, wenn dem Gegenstand der Anschein echten (gültigen) Geldes so innewohnt, dass die Beschaffenheit im gewöhnlichen Zahlungsverkehr den Arglosen täuschen kann (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 568/93, NStZ 1994, 124; Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, NStZ 1995, 440; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02, BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Falsches Geld 3).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Falsches, mithin nachgemachtes oder verfälschtes Geld im Sinne des § 146 Abs. 1 StGB liegt dann vor, wenn es den Anschein gültigen Geldes erweckt, also seiner Beschaffenheit nach geeignet ist, einen arglosen Empfänger im gewöhnlichen Zahlungsverkehr zu täuschen, selbst wenn der Täter dafür im Einzelfall auf günstige äußere Umstände (schlechte Beleuchtung, hektische Situation usw.) angewiesen sein sollte (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1970 - 1 StR 491/69, BGHSt 23, 229, 231; vom 8. Juni 1994 - 3 StR 280/93, juris Rn. 10; vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, NJW 1995, 1844 f.; Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02, NStZ 2003, 368, 369; MüKoStGB/Erb, 3. Aufl., § 146 Rn. 17).
  • OLG Celle, 07.08.2023 - 3 Ws 81/23

    Eröffnung des Hauptverfahrens; Ablehnung; Anklage; Umgrenzungsfunktion;

    Entscheidend ist danach das Gesamtbild des nachgemachten Geldes ( BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94 , BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Falsches Geld 2 ; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 472/02 , BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Falsches Geld 3 ; jew. mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3299
BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02 (https://dejure.org/2003,3299)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2003 - 5 StR 362/02 (https://dejure.org/2003,3299)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 5 StR 362/02 (https://dejure.org/2003,3299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verfalls bei Steuerhinterziehung - Fehlender Anspruch auf die Herausgabe eines Bestechungslohnes - Fehlerhafte Anordnung eines Verfalls wegen entgegenstehendem Ausschlusstatbestand

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 687 Abs. 2; ; BGB § 681 Satz 2; ; BGB § 667

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1
    Verletzter bei Korruptionstatbeständen und Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 423
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02
    Zwar gilt grundsätzlich, daß Schutzgut der Korruptionstatbestände das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGH NStZ 1999, 560; 2000, 589).

    Gleichfalls scheidet grundsätzlich auch ein Anspruch auf die Herausgabe des Bestechungslohnes als des durch die Tat Erlangten nach § 687 Abs. 2, § 681 Satz 2, § 667 BGB aus, weil der bestochene Beamte kein solches Geschäft führt, welches als solches seines Dienstherrn auch nur vorstellbar wäre (BGH NStZ 2000, 589, 590; vgl. auch BGHSt 30, 46, 49).

  • BGH, 06.02.2001 - 5 StR 571/00

    Verfall (Ansprüche des Dienstherrn bei Bestechlichkeit und Betrug durch einen

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02
    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof allerdings dann zugelassen, wenn dem Bestechungserlös ein entsprechender Schaden aus der Verletzung der Dienstpflicht gegenübersteht und dieser Schaden durch die Verletzung der Dienstpflicht erst - gleichsam spiegelbildlich - verursacht wurde (BGHR StGB § 73 Verletzter 4).

    Nur dadurch kann dem doppelten Zweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, nämlich dem Interesse des Geschädigten, die Erfüllung seiner Ersatzansprüche sicherzustellen, und dem Schutz des Täters vor mehrfacher Inanspruchnahme, Genüge getan werden (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 4, 5).

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02
    Zwar gilt grundsätzlich, daß Schutzgut der Korruptionstatbestände das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes ist (BGH NStZ 1999, 560; 2000, 589).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02
    Soweit der Angeklagte Vorteile aus der von ihm begangenen Steuerhinterziehung erlangt hat, ist auch insoweit der Verfall ausgeschlossen, weil der Steuerfiskus Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist (BGHR StGB § 73 Verletzter 3).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02
    Gleichfalls scheidet grundsätzlich auch ein Anspruch auf die Herausgabe des Bestechungslohnes als des durch die Tat Erlangten nach § 687 Abs. 2, § 681 Satz 2, § 667 BGB aus, weil der bestochene Beamte kein solches Geschäft führt, welches als solches seines Dienstherrn auch nur vorstellbar wäre (BGH NStZ 2000, 589, 590; vgl. auch BGHSt 30, 46, 49).
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02
    Nur dadurch kann dem doppelten Zweck des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, nämlich dem Interesse des Geschädigten, die Erfüllung seiner Ersatzansprüche sicherzustellen, und dem Schutz des Täters vor mehrfacher Inanspruchnahme, Genüge getan werden (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 4, 5).
  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

    Soweit die Rechtsprechung in Bestechungsfällen teilweise eine Anordnung des Verfalls zugelassen hat, beruht dies darauf, dass entweder wegen der formellen Beamtenstellung des Täters ein Ersatzanspruch ausgeschlossen war (BGH NStZ 2000, 589, 590; vgl. auch BGH NStZ 2003, 423) oder ein entsprechender Ersatzanspruch nicht festgestellt wurde (BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 7).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    aa) Ansprüche der Stadt Halle/Saale als Arbeitgeber des Angeklagten und etwaigen Verletzten, die einer Verfallsanordnung entgegenstünden, liegen generell nicht vor (vgl. BGHSt 30, 46, 49; für Beamte im formellen Sinne ferner BGH NStZ 2000, 589, 590 und 2003, 423); der vorliegende Fall gibt dem Senat keinen Anlaß, die Grundsätze dieser Rechtsprechung in Frage zu stellen.

    bb) Allerdings gehen die Ansprüche des Steuerfiskus den Ansprüchen des Justizfiskus vor (BGHR StGB § 73 Verletzter 3; BGH NStZ 2003, 423).

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

    "Aus" der Tat zum Nachteil des Dienstherrn ist der Bestechungslohn allerdings dann erlangt, wenn er mit dem durch das pflichtwidrige Handeln entstandenen Schaden inhaltlich so verknüpft ist, dass der Vermögensnachteil des Dienstherrn und der Vermögenszuwachs beim Täter gleichsam spiegelbildlich miteinander korrespondieren, etwa wenn einem Dritten Vorteile aus dem Vermögen des Dienstherrn verschafft werden, die dessen Aufwendungen für den Bestechungslohn kompensieren oder die ganz oder teilweise dem Täter zufließen sollen (vgl. BGHSt 47, 22, 31; BGHR StGB § 73 Verletzter 4, 5; BGH, NStZ 2003, 423).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Stellt der Bestechungslohn zugleich quasi spiegelbildlich den Nachteil im Rahmen einer Untreuehandlung des Bestochenen dar, so muss eine Verfallsanordnung unterbleiben, um eine doppelte Inanspruchnahme auszuschließen (BGH, Urt. v. 11. Mai 2001, 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 31 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 2001, 5 StR 571/00, BGHR StGB § 73 Verletzter 4=wistra 2001, 295, 297; BGH, Beschl. v. 15. Januar 2003, 5 StR 362/02, NStZ 2003, 423).
  • KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07

    Verteidigergebühren: Gebührenanspruch bei Tätigkeiten gegen vermögenssichernde

    Soweit ein Angeklagter Vorteile aus der von ihm begangenen Steuerhinterziehung erlangt hat, ist der Steuerfiskus Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB und der Verfall ausgeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Mai 2007 - 5 StR 87/97 -, vom 5. Mai 2004 - 5 StR 139/03 - und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 362/02 - Fischer, StGB 55. Aufl., § 73 Rdn. 22).
  • OLG Köln, 08.08.2003 - 2 Ws 433/03

    Auswirkungen der Insolvenz einer --nicht unmittelbar am Strafverfahren

    Auch die von dem Verfallsbeteiligten erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.1.2003 - NStZ 03, 423 - führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 136/07

    Pflicht eines Beamten zur Herausgabe der in Bezug auf sein Amt angenommenen

    vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00 -, BGHSt 47, 22, 31 f., und Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 362/02 -, NStZ 2003, 423.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14

    Vorteilsannahme nach der Beendigung eines Beamtenverhältnisses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen steht die letztgenannte Vorschrift der im Strafverfahren auszusprechenden Verfallsanordnung in Bezug auf die einem Amtsträger gezahlten Bestechungsgelder in aller Regel nicht entgegen, da Schutzgut der Amtsdelikte nicht das Vermögensinteresse der Anstellungskörperschaft ist, sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes, so dass der Dienstherr bei den Bestechungsdelikten nicht Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.2001 - 3 StR 549/00 -, juris und Beschluss vom 15.1.2003 - 5 StR 362/02 -, juris).
  • LG Berlin, 09.09.2004 - 2 Wi Js 147/03 KLs 6/04

    Steuerhinterziehung - Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt durch

    Jedoch gehen hier jedenfalls die gegen den Angeklagten P m Blick auf die von ihm begangene Steuerhinterziehung erwachsenen Ansprüche des Steuerfiskus den Ansprüchen des Justizfiskus gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB vor (vgl. BGHR StGB § 73 Verletzter 3; BGH 23 NStZ 2003, 423).
  • LG Köln, 02.11.2018 - 323 KLs 1/18
    Zwar kann auch ein Steuervorteil ein erlangtes Etwas darstellen (BGH, Beschluss vom 28.11.2000, 5 StR 371/00 und BGH, Beschluss vom 15.01.2003, 5 StR 362/02; Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, 151. Lieferung 02.2018, § 375 AO Rn 24 - juris).
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