Rechtsprechung
BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse); nemo tenetur; Schweigerecht; Darstellung der Ermittlungen (Aussagen) zur Ermöglichung der Revision bei Schlussfolgerungen zum Nachteil des Beschuldigten; Beweiswürdigung; Urteilsgründe - lexetius.com
StPO § 261
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Angabe zur Sache - Einheitliches Geschehen - Verschweigen - Nachteilige Schlussfolgerung - Angaben fragmentarischer Natur
- Judicialis
StPO § 261
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Verwertbarkeit teilweisen Schweigens des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafprozessrecht, Teilschweigen des Beschuldigten als Schuldindiz?
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2260
- NStZ 2003, 45
- StV 2002, 409
- JR 2003, 165
- JR 2004, 85
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17
Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein Angeklagter zu einem Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben macht, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Gründe für das Schweigen ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht fragmentarischer Natur sind (BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22;… vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 518/14, StV 2015, 771, 772; vom 19. Januar 2000 - 3 StR 531/99, BGHSt 45, 367, 369 f.). - BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16
Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des …
Die indiziell nachteilige Wirkung dieses Teilschweigens (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NStZ 2003, 45) hat das Landgericht nicht gesehen. - OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04
Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im …
Entscheidend ist nämlich auch, ob es für einen Angeklagten offensichtlich ist, dass seine Einlassung zu dem einem Vorwurf auch für den Anderen von Bedeutung sein kann, mithin ob vorliegend nach den äußeren Umständen eine Einlassung des Angeklagten auch zu dem Trunkenheitsdelikt zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH Strafo 2002, 260 ff.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22;… BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 19).
- BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10
Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung …
Selbst wenn vorliegend ein grundsätzlich einer Würdigung zugängliches teilweises Schweigen gegeben wäre, dürften daraus für den Angeklagten nachteilige Schlüsse nur dann gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260). - BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des …
Macht ein Angeklagter zu einem bestimmten Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben, dürfen daraus für ihn nachteilige Schlüsse nur gezogen werden, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NStZ 2003, 45; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118). - VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11
Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei …
vgl. BGH, Urteil vom 18.04.2002 - 3 StR 370/01 -, NJW 2002, 2260 m.w.N.vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - 4 StR 508/10 -, Juris; Urteil vom 18.04.2002 a.a.O..
- OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahreridentifizierung durch …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH, StraFo 2002, 260) kann zwar von indizieller Bedeutung sein, wenn ein Angeklagter zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen Angaben macht und insoweit lediglich die Beantwortung bestimmter Fragen unterlässt (sog. Teilschweigen, vgl. BGHSt 45, 367, 369 f. m. w. N.).Darin liegt ein Teilschweigen, das der Tatrichter würdigen durfte, wenn nach den Umständen eine andere mögliche Ursache des Verschweigens ausgeschlossen werden konnte (vgl. BGH, StraFo 2002, 260).
- OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04
Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten
Will die Strafkammer aus den früherenAngaben des Angeklagten einen bestimmten Schluss ziehen, so ist sie gehalten, diese Angaben in den Urteilsgründen so wiederzugeben, dass die Berechtigung ihrer Folgerung für das Revisionsgericht nachvollziehbar ist (vgl. BGH NJW 2002, S. 2260, 2261). - BGH, 27.08.2002 - 1 StR 267/02
Teilschweigen; Verwerfung der Revision als unbegründet
Ein Fall des Teilschweigens im Sinne des Urteils des 3. Strafsenats vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01 -, NJW 2002, 2260 liegt hier nicht vor. - OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04
Strafverfahren: Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung und …
Abgesehen davon, könnte auf eine als widerlegt erachtete Einlassung des Angeklagten die Überzeugung von dessen Täterschaft nicht bzw. nur mit großem Vorbehalt gestützt werden (BGH NStZ 1986, 325; StV 1994, 175; NJW 2002, 2260).
Rechtsprechung
BayObLG, 19.03.2002 - 3 ObOWi 86/2001, 3 ObOWi 86/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BayStrWG Art. 14; ; BayStrWG Art. 18 Abs. 1; ; BayStrWG Art. 66 Nr. 2
- rechtsportal.de
BayStrWG Art. 14, 18 Abs. 1 Art. 66 Nr. 2
Verteilung politischer Schriften an Kraftfahrer bei Ampelstop - Sondernutzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straßenrecht; Verteilen von politischen Schriften an Kraftfahrer; Sondernutzung; Fahrlässige Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus; Ampel; Erlaubnispflicht; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ; Kommunikativer Gemeingebrauch
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 45
- DVBl 2002, 1144 (Ls.)
- DÖV 2002, 829
- BayObLGSt 2002, 57