Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4710
BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03 (https://dejure.org/2003,4710)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03 (https://dejure.org/2003,4710)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03 (https://dejure.org/2003,4710)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 12 Abs. 2 StPO; § 407 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG
    Antrag auf Übertragung der Untersuchung und Entscheidung (Erfordernis des Beginns der Hauptverhandlung); Strafbefehlsverfahren

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung des laufenden Strafbefehlsverfahrens auf ein anderes Gericht nach Beginn der Hauptverhandlung; Verhandlung der Sache vor dem Gericht des Tatorts nach der Sach- und Beweislage sachgemäß; Einspruch als Voraussetzung der Hauptverhandlung; Beachtung der ...

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des laufenden Strafbefehlsverfahrens auf ein anderes Gericht nach Beginn der Hauptverhandlung; Verhandlung der Sache vor dem Gericht des Tatorts nach der Sach- und Beweislage sachgemäß; Einspruch als Voraussetzung der Hauptverhandlung; Beachtung der ...

  • Judicialis

    StPO § 12 Abs. 2; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 411 Abs. 3 Satz 2; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 71 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung eines Strafbefehls- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 12 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 88 OWi 1440 JsOWi 5315/03
  • AG Cottbus - 88 OWi 75/03
  • BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03, 2 AR 71/03

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 558
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO, der gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet, auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.).
  • BGH, 30.06.1976 - 2 ARs 169/76

    Möglichkeit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO, der gemäß § 46 Abs. 1 OWiG auch für das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anwendung findet, auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.).
  • BGH, 12.01.1990 - 2 ARs 588/89

    Übertragung des Verfahrens im Strafbefehlsverfahen - Folgen und Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 02.04.2003 - 2 ARs 80/03
    Solange sie auf diese Weise auch ein anderes Gericht auswählen kann, besteht keine Übertragungsmöglichkeit nach § 12 Abs. 2 StPO (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 12. Januar 1990 - 2 ARs 588/89; Göhler Ordnungswidrigkeitengesetz 13. Aufl. § 69 Rdn. 25 a).
  • BGH, 16.09.2003 - 2 ARs 323/03

    Übertragung eines Verfahrens auf ein anderes Gericht im Strafbefehlsverfahren

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 86 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
  • BGH, 16.09.2003 - 2 AR 210/03

    Zulässigkeit der Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2

    Im Strafbefehlsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Übertragung eines Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 StPO auf ein anderes Gericht erst zulässig, wenn die auf rechtzeitigen Einspruch anberaumte Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186 ff.; 26, 374 f.; BGH Beschl. vom 2. April 2003 - 2 ARs 80/03).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3890
BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03 (https://dejure.org/2003,3890)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 StR 68/03 (https://dejure.org/2003,3890)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 StR 68/03 (https://dejure.org/2003,3890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 22 Nr. 5 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 267 StPO; Art. 6 EMRK
    Beweisantrag auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen zum Beleg einer Absprache mit einem mitbeschuldigten Belastungszeugen (Bescheidung; Prozessverschleppungsabsicht; dienstliche Erklärungen; prozessfremde Zwecke; Freibeweisverfahren); ...

  • lexetius.com

    StPO § 22 Nr. 5, § 244 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bescheidung eines Beweisantrags auf Vernehmung von Mitgliedern des erkennenden Gerichts als Zeugen; Zurückweisung eines Antrags wegen Prozeßverschleppungsabsicht; Im Freibeweisverfahren eingeholte dienstlichen Erklärungen der als Zeugen benannten Richter

  • Judicialis

    StPO § 22 Nr. 5; ; StPO § 244 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 22 Nr. 5 § 244 Abs. 3
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung der Mitglieder des erkennenden Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung eines Beweisantrages infolge Prozessverschleppungsabsicht wegen des Versuchs der Aufdeckung einer rechtswidrigen Verfahrensabsprache mit dem tatbeteiligten wesentlichen Belastungszeugen? (Karsten Gaede; HRRS 5/2003, S. 93 ff.)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 558
  • StV 2003, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99

    Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03
    Nachdem diese die behaupteten Tatsachen nicht bestätigt hatten, dienten die - in zulässiger Weise im Freibeweisverfahren eingeholten - dienstlichen Erklärungen der als Zeugen benannten Richter der Klärung der Frage, ob mit dem Beweisantrag lediglich prozeßfremde Zwecke verfolgt werden (vgl. BGHSt 45, 354, 361 f.).
  • BGH, 11.02.1958 - 1 StR 6/58

    Richter als Zeuge - Beweisanträge - Mitwirkung an Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03
    Es bestehen auch keine Bedenken dagegen, daß die als Zeugen benannten Richter bei dem Beschluß darüber mitgewirkt haben, ob dem Antrag stattzugeben sei (vgl. BGHSt 7, 330, 331; 11, 206).
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55
    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03
    Es bestehen auch keine Bedenken dagegen, daß die als Zeugen benannten Richter bei dem Beschluß darüber mitgewirkt haben, ob dem Antrag stattzugeben sei (vgl. BGHSt 7, 330, 331; 11, 206).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 12.03.2003 - 1 StR 68/03
    Es ist regelmäßig untunlich, den gesamten Inhalt von Protokollen der Telefonüberwachung sowie die Zeugenaussagen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (vgl. nur BGH NStZ 1998, 51 m.N.).
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Sie war daher dem Strengbeweis zugänglich (vgl. BGH NStZ 2003, 558, 559; 2004, 691, 692 aE).

    Da sich der Beweisantrag auf Vernehmung eines Verteidigers richtete, muss nicht entschieden werden, wie der Antrag zu behandeln wäre, wenn es um die (möglicherweise rechtsmissbräuchliche) Benennung erkennender Richter als Zeugen ginge (vgl. BGHSt 47, 270, 273; BGH NStZ 2003, 558, 559).

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 530/06

    Unabhängiges und unparteilicher Richter (absoluter Revisionsgrund; Ausschluss vom

    Hierin unterscheidet sich der Fall von anderen Sachverhalten, bei denen ein Richter lediglich eine dienstliche Erklärung über Vorgänge abgibt, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat (vgl. hierzu BGHSt 7, 330, 331; 44, 4, 9 f.; 45, 354, 361 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 12).

    Es sind vorzugsweise andere Personen, die ebenfalls an der Verhandlung teilgenommen haben, als Zeugen zu den in Frage stehenden Tatsachen zu hören (vgl. dazu auch BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Prozessverschleppung 12 sowie BGHSt 45, 354, 361 f.).

  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung

    Es ist unerheblich, ob er die Behauptung nicht bestätigen kann, weil er sich nicht mehr erinnert oder weil er das Gegenteil der Behauptung in Erinnerung hat (vgl. hierzu auch BGH StV 2002, 294, 296 und 2003, 315).

    Bei der gegebenen Sachlage konnte das Landgericht davon ausgehen, daß der Verteidigung bewußt war, daß die beantragte weitere Beweiserhebung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine anderen Erkenntnisse erbringen würde und daß der aufrechterhaltene Beweisantrag nur noch der Verfahrensverzögerung diente (vgl. BGH StV 2003, 315).

  • BGH, 09.09.2003 - 4 StR 269/03

    Einschleusen von Ausländern (entgeltliches, gewerbsmäßiges, wiederholtes,

    Hierzu bedarf es aber grundsätzlich weder einer in die Einzelheiten gehenden Schilderung von Telefonüberwachungsmaßnahmen noch - wie hier auf über 110 Seiten - der Mitteilung des Wortlautes der aufgezeichneten Telefongespräche (vgl. auch BGH NStZ-RR 2002, 263; wistra 2003, 270, 271).
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