Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2003 - 1 StR 15/03   

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https://dejure.org/2003,6228
BGH, 25.02.2003 - 1 StR 15/03 (https://dejure.org/2003,6228)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2003 - 1 StR 15/03 (https://dejure.org/2003,6228)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 1 StR 15/03 (https://dejure.org/2003,6228)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Beweisantrag (Ablehnungsbegründung; offensichtliches Versehen; Unerreichbarkeit: vierteljährige Verhinderung eines Zeugen; Ungeeignetheit: physisches oder psychisches Unvermögen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlung eines Zeugen als unerreichbares Beweismittel; Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen aufgrund dessen psychischen Zustandes; Amtsärztliches Attest zur Verhandlungsfähigkeit und Vernehmungsfähigkeit zur Frage der begründeten Aussicht, das Beweismittel in ...

  • Judicialis

    StPO § 251 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 251 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Ungeeignetheit und Unerreichbarkeit eines Zeugen bei psychischem oder physischem Unvermögen zur Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 562
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1990 - 1 StR 435/90

    Ladung zur Hauptverhandlung - Folgeleisten des Zeugen - Unerreichbarkeit -

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 1 StR 15/03
    Damit bewertet es den Zeugen E. hier zu Recht - auch angesichts der Bedeutung der Beweisfragen - als unerreichbares Beweismittel (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 11).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Unerreichbarkeit eines Zeugen ist nur anzunehmen, wenn er länger als drei Monate vernehmungsunfähig ist (BGH NStZ 2003, 562 ; Hk-ZPO/Saenger § 284 Rz. 53), im Ausland lebt und sein Erscheinen definitiv abgelehnt hat (BGH NJW 1992, 1768 [1769]; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1685; Hk-ZPO/Saenger a. a. O.) oder nicht am Gerichtsort erscheinen muß.
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Zu Unrecht hat das LSG den Zeugen deshalb im Ergebnis als unerreichbares Beweismittel bewertet unabhängig davon, ob und mit welcher zeitlichen Prognose die Verhandlungsunfähigkeit durch amtsärztliches Attest hätte belegt werden müssen (vgl hierzu BGH NStZ 2003, 562) und die attestierte Dauer der Verhandlungsunfähigkeit von der Revision insoweit substanziiert angegriffen worden ist.
  • LAG Köln, 23.03.2018 - 4 Sa 946/16

    Pflicht des Gerichts zur Ladung und Vernehmung eines vernehmungsunfähigen Zeugen

    Im Fall bestehender Vernehmungsunfähigkeit kann eine Unerreichbarkeit des Zeugen angenommen werden, wenn dieser länger als drei Monate vernehmungsunfähig ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.02.2003 -1 StR 15/03).

    Im Fall bestehender Vernehmungsunfähigkeit wird eine Unerreichbarkeit des Zeugen dann angenommen, wenn er länger als drei Monate vernehmungsunfähig ist (BGH, Beschluss vom 25.02.2003 - 1 StR 15/03 -, juris; OLG München, Urteil vom 14.02.2014 - 10 U 3074/13 -, Rn. 15, juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17

    Tatkündigung; Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Unerreichbarkeit eines

    Unerreichbarkeit eines Zeugen als dauerhaftes Hindernis der Beweisaufnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich die Berufungskammer ebenso wie zuvor bereits das LAG Köln anschließt, anzunehmen, wenn ein Zeuge vernehmungsunfähig für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ist (BGH vom 25.02.2003 - 1 StR 15/03, NStZ 2003, 562; LAG Köln vom 23.03.2018 - 4 Sa 946/16, juris, Rz. 41; OLG München vom 14.02.2014 - 10 U 3074/13, juris, Rz. 15 ff.).
  • KG, 30.09.2008 - 1 Ss 70/08

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle

    Denn die Durchbrechung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes zugunsten des Beschleunigungsgebotes durch eine Verlesung nach § 251 StPO hängt maßgeblich von der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Aussage unter Berücksichtigung der tatrichterlichen Aufklärungspflicht ab (BGH NStZ 1993, 144, 145; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 15/03 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2003 - 4 StR 402/02   

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https://dejure.org/2003,5990
BGH, 14.01.2003 - 4 StR 402/02 (https://dejure.org/2003,5990)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2003 - 4 StR 402/02 (https://dejure.org/2003,5990)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 4 StR 402/02 (https://dejure.org/2003,5990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 6 StPO
    Beweisantrag (Ablehnung des Beweisantrages ohne Beschluss; Verzicht des Verteidigers auf die beantragte Vernehmung; Einvernehmen über die Schließung der Beweisaufnahme)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines förmlichen Beweisantrags durch Beschluss - Aufklärungsrüge wegen unterlassener Vernehmung eines Zeugen - Verzicht des Verteidigers auf die Vernehmung eines Zeugen - Aufhebung der Feststellungen zur inneren Tatseite

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 6
    Konkludenter Verzicht auf die Vernehmung eines benannten Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 562
  • StV 2003, 318
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung -

    Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 4 StR 402/02
    Auch unter Berücksichtigung des geschilderten Verfahrensablaufs weist der Vermerk des Protokolls, daß die Beweisaufnahme im allseitigen Einvernehmen geschlossen wurde, keine (konkludente) Erklärung des Verzichts auf die Vernehmung der Zeugin G. aus (vgl. BGH StV 1987, 189).
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