Rechtsprechung
BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 405 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StPO; § 406 Abs. 3 Satz 2 StPO
Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines Hauptbelastungszeugen, wenn im Wesentlichen Aussage gegen Aussage steht; Zuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen; Unwahrhypothese; Aussagegenese; Aussagekonstanz im Kernbereich); Absehen von ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderung an Beweiswürdigung ; Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines Hauptbelastungszeugen; Begriff der "Aussage gegen Aussage"; Zuziehung eines aussagepsychologischen Sachverständigen; Erlebnishintergrund der Angaben eines Kindes; Geltendmachung von ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406 Abs. 3
Keine Klageabweisung, sondern nur ein (teilweises) Absehen von der Entscheidung im Adhäsionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 565
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten
Daher wäre lediglich ein Absehen von einer Entscheidung, nicht etwa, wie zu weitgehend erfolgt, eine Antragsabweisung zu tenorieren gewesen (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1). - BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14
Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen …
Da der Kläger im Strafverfahren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts lediglich einen unbezifferten Antrag auf Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes gestellt, also weder einen die zuerkannten 1.500 EUR übersteigenden Mindestbetrag noch eine den zuerkannten Betrag übersteigende Größenordnung angegeben hatte, bestand für den Strafrichter keine Veranlassung, von einer diesbezüglichen Entscheidung teilweise abzusehen (vgl. § 406 Abs. 1 Sätze 3 und 6 StPO) und dem Kläger damit die Möglichkeit zu eröffnen, den nicht entschiedenen Teil gemäß § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO weiter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566). - BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel …
Allerdings ist die Urteilsformel dahin zu ergänzen, daß im Adhäsionsverfahren von einer Entscheidung zur Höhe des Anspruchs abgesehen wird (vgl. BGH, Beschl. vom 22. Juni 2003 - 2 StR 188/03; Urt. vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02).
- BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19
Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages; …
Rechtskraft zu Ungunsten des Adhäsionsklägers tritt dadurch nicht ein (vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1 (noch zu § 405 StPO aF); vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06, wistra 2007, 102, 108, insofern nicht abgedruckt in BGHSt 51, 165;… vom 16. April 2008 - 5 StR 6/08, juris, Rn. 15;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 406 Rn. 6 mwN). - BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung …
Das teilweise Absehen von einer Entscheidung ist im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 2 StPO zur Verdeutlichung ausdrücklich zu tenorieren (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1). - BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die …
Soweit das Gericht dem Adhäsionsantrag nicht stattgibt, hat es gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO zu verfahren (vgl. BGH NStZ 2003, 565). - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 324/20
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (einer …
Vielmehr ist insoweit von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abzusehen (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 ? 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566). - BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession; …
In Bezug auf den Angeklagten O. ist gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 StPO in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, dass das Landgericht der vom Nebenkläger geltend gemachten Forderung auf Ersatz des materiellen Schadens (2.000 Euro) nicht in voller Höhe, sondern entsprechend dem Anerkenntnis des Angeklagten nur teilweise - in Höhe von 1.400 Euro - entsprochen, im Ergebnis also insoweit von einem Ausspruch über den weitergehenden Antrag abgesehen hat (…BGH aaO Rdn. 9; BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1). - BGH, 23.01.2018 - 5 StR 488/17
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
Vielmehr ist insoweit von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abzusehen (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, NStZ 2003, 565, 566). - OLG München, 08.04.2008 - 30 U 766/07
Beweisaufnahme: Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen in frühem …
Die Revisionen des Beklagten und der Mitangeklagten S. B. wurden mit Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: 1 StR 529/02) vom 13.05.2003 zurückgewiesen. - BGH, 15.01.2019 - 4 StR 531/18
Strafverfahren: Prozesszinsen im Adhäsionsausspruch
- BGH, 08.11.2005 - 4 StR 380/05
Zulässigkeit einer Teilentscheidung
- BGH, 27.01.2005 - 1 StR 549/04
Tenorierung bei einer Entscheidung über einen weitergehenden Schmerzensgeld und …
- BGH, 17.10.2018 - 2 StR 357/18
Zahlung von Prozesszinsen auf das zuerkannte Schmerzensgeld des Geschädigten erst …
- BGH, 30.05.2017 - 5 StR 117/17
Tenorierung des teilweisen Absehens von der Adhäsionsentscheidung; …
- BGH, 03.12.2014 - 4 StR 292/14
Überschießende Adhäsionsentscheidung (Antragsgrundsatz: Beantragung von …
- BGH, 22.08.2006 - 5 StR 318/06
Abweisung der Revision unter Abänderung der Urteilsformel
- BGH, 07.03.2017 - 3 StR 531/16
Rechtsprechung
BGH, 07.04.2003 - 5 StR 269/88 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 206a StPO
Erfolgloser Antrag des Verurteilten, das Verfahren unter Zurücknahme oder Ergänzung eines Senatsbeschlusses gemäß § 206a StPO einzustellen; rechtliches Gehör (Vermittlung durch Verteidiger) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision; Wirksame Zustellung des Urteils; Ingangsetzung der Revisionsbegründungsfrist; Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch Verteidiger; Abschließende rechtskräftige Sachentscheidung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 § 33 a
Möglichkeit zur Abänderung einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nur im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 33 a StPO - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 565