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   LG Koblenz, 20.06.2003 - 4 Qs 41/03   

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https://dejure.org/2003,27105
LG Koblenz, 20.06.2003 - 4 Qs 41/03 (https://dejure.org/2003,27105)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20.06.2003 - 4 Qs 41/03 (https://dejure.org/2003,27105)
LG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - 4 Qs 41/03 (https://dejure.org/2003,27105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten und Abwesenheitsgeldern eines nicht am Ort des Prozessgerichtes ansässigen Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 619
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22

    Erstattungsfähige Reisekosten, auswärtiger Verteidiger, Bußgeldsachen

    So ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts - unabhängig von (Amts-)Gerichtsbezirken - grundsätzlich nur dann bejaht worden, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (vgl. LG Koblenz NStZ 2003, 619; OLG Köln NJW 1992, 586; OLG Jena StV 2001, 242; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt Rn. 12, s. a. Kotz: Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Strafsachen 2010/2011, NStZ-RR 2012, 265, 266f.).
  • LG Kassel, 30.12.2015 - 2 Qs 41/15

    Allein ein besonderes Vertrauensverhältnis reicht noch nicht aus, um die

    Nach früherer herrschender Rechtsprechung wurde dies für das Strafverfahren nur dann angenommen, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (LG Koblenz NStZ 2003, 619 f. [LG Koblenz 20.06.2003 - 4 Qs 41/03] ; OLG Köln NJW 1992, 586 [OLG Köln 16.11.1991 - 2 Ws 452/91] ; OLG Jena StV 2001, 242; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 464a Rn. 12).
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