Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 18.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.10.2002 - 5 W 158/02   

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https://dejure.org/2002,16057
OLG Oldenburg, 17.10.2002 - 5 W 158/02 (https://dejure.org/2002,16057)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.10.2002 - 5 W 158/02 (https://dejure.org/2002,16057)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 5 W 158/02 (https://dejure.org/2002,16057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 57
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Sicherungshaft nach Aufhebung und Entlassung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AuslG § 57
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft nach Entlassung des Betroffenen

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 95
  • NStZ-RR 2003, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.10.2002 - 5 W 158/02
    Denn in diesem Fall kann der Betroffene das Beschwerdeverfahren mit dem Ziel weiterverfolgen festzustellen, dass die Haftanordnung rechtswidrig gewesen ist (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 - Senat, Beschluss vom 7.6.2002, Az. 5 W 47/02; OLGFrankfurt/M., NVwZ-Beilage 1998, S. 22).
  • OLG Köln, 14.05.2003 - 16 Wx 111/03

    Schwierigkeiten der Ersatzpapierbeschaffung wegen Abgabe des Passes an eine

    Hierbei kann es offen blieben, ob in den Fällen, in denen ein abzuschiebender indischer Staatsangehörige keinen Pass hat, der Senat an seiner Meinung festhalten kann, dass die Feststellung nicht getroffen werden könne, eine Abschiebung nach Indien werde innerhalb der Regelfrist von drei Monaten nicht möglich sein, (Senatsbeschluss vom 23.11.2001 - 16 Wx 253/01 - bei Melchior, Internet-Kommentar, Abschiebungshaft im Anhang) oder ob inzwischen die Handhabung durch die indischen Behörden eine entsprechende negative Prognose ermöglicht (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2002 - 3 Wx 226/02 - , OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Oktober 2002 - 5 W 158/02 - beide ebenfalls bei Melchior a. a. O.), wofür es sprechen kann, dass nach dem derzeitigen Stand der Informations-Datei für Ausländerbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen der ZAB C in den Fällen, in denen der Betroffene über keinerlei Papiere verfügt, die Bearbeitungsdauer durch die indischen Behörden zwischen 3 und 12 Monaten liegt (vgl. PEP-Info NW vom 26.09.2002).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 18.02.2000 - 1 Ss (B) 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17365
OLG Braunschweig, 18.02.2000 - 1 Ss (B) 61/99 (https://dejure.org/2000,17365)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.02.2000 - 1 Ss (B) 61/99 (https://dejure.org/2000,17365)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 1 Ss (B) 61/99 (https://dejure.org/2000,17365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 120 Abs. 1 Nr. 2
    Pflicht der Verwaltungsbehörde zu gleichmäßiger Verfolgung gleichartiger Ordnungswidrigkeiten

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 95
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2004 - 1 Ss 121/04

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Gerichtliche Einstellung eines Verfahrens

    Eine gerichtliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG wird jedoch immer dann in Betracht zu ziehen sein, wenn eine Ahndung der Tat der ansonsten üblichen Verwaltungspraxis widersprechen würde, denn solche internen Richtlinien und Weisungen sollen gerade die gleichmäßige Behandlung aller Bürger gewährleisten (vgl. OLG Hamm Zfs 1993, 285; OLG Braunschweig NStZ 2003, 95 f.; KK-OWiG-Bohnert, 2. Aufl. 2000, § 47 Rn. 106; Göhler, OWiG, 13. Aufl. 2002, § 47 Rn. 9).
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