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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2503
BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03 (https://dejure.org/2003,2503)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2003 - 5 ARs 67/03 (https://dejure.org/2003,2503)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 (https://dejure.org/2003,2503)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Relevante Risiken für Belange der Verkehrssicherheit

  • blutalkohol PDF, S. 334

    Voraussetzung für Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB bei einer Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nicht-Verkehrstat; Stellungnahme zur Anfrage des 4. Strafsenats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit erforderlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 148
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03
    b) Trotz materieller Rechtskraftwirkung des Bußgeldbescheids (Göhler OWiG 13.Aufl. § 84 Rn.1; KK-Steindorf OWiG 2.Aufl. § 84 Rn.2; Meyer-Goßner StPO 46.Aufl. § 410 Rn.12) steht gleichwohl nicht fest, dass der Betroffene tatsächlich die darin bezeichnete Tat begangen hat, sondern nur, dass wegen dieser Tat gegen ihn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid mit den dort genannten Rechtsfolgen ergangen ist (vgl. Löwe/Rosenberg/Rieß StPO 25.Aufl. Einl. J Rn.103; BGHSt 43, 106).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03
    e) Daher kann, solange der Gesetzgeber zur Annahme einer beharrlichen Tat die Begehung mehrerer Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und nicht lediglich die Missachtung früherer Vorahndungen fordert, nicht allein deren Warnwirkung ausreichen, mag dies auch unter den Bedingungen des Verkehrsbußgeldverfahrens als Massenverfahren (vgl. BGHSt 39, 291/299) dem Bestreben auf Vereinfachung des Verfahrensganges zuwiderlaufen.
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03
    Das Gesamtverhalten des Betroffenen wäre auch ebenso zu gewichten wie der gesetzlich in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV normierte Regelfall (vgl. BayObLG DAR 1995, 300).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03
    entnehmbaren Sachverhalte zu berücksichtigen sind (Janiszewski aaO § 3 StVG Rn.12; Hentschel Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rn.26; BVerwG VRS 84, 79).
  • BayObLG, 31.07.1992 - 2 ObOWi 258/92

    Pflichtverletzung; Zeitspanne; Ahndung; Tat; Zuwiderhandlung

    Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03
    Nach den im Verkehrszentralregister vermerkten rechtskräftigen und noch nicht tilgungsreifen Vorahndungen läge zwar ein beharrliches Fehlverhalten i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG vor, da gegen den Betroffenen jeweils in kürzeren Zeitabständen als zwei Jahren (vgl. BayObLG DAR 1992, 468; OLG Hamm VRS 1998, 392/394) wegen Geschwindigkeitsverstößen von 25 und 22 km/h Geldbußen von 80 DM und 100 Euro verhängt werden mussten.
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Der 3. Strafsenat (Beschl. vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschl. vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 - NStZ 2004, 148) haben dem Erfordernis eines "verkehrsspezifischen Zusammenhangs" im Rahmen des § 69 Abs. 1 StGB unter Aufgabe entgegenstehender eigener Rechtsprechung zugestimmt.
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Während der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03) dem in dem Anfragebeschluß formulierten, der Vorlagefrage entsprechenden Rechtssatz zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, hält der 2. Strafsenat (Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03) eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit den aufgeworfenen Rechtsfragen für "wünschenswert".
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    In diese Richtung deutet auch der Antwortbeschluß des 5. Strafsenats vom selben Tage (Beschl. vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03), wo es für genügend erachtet wird, daß sich der Täter bei Begehung der Tat bewußt in eine Situation begeben hat, die zu "relevanten Risiken für Belange der Verkehrssicherheit führen kann" und dafür beispielhaft solche Taten anführt, die teilweise im praktischen Ergebnis gerade die Divergenz ausmachen (Fluchtgefahr; Beförderung von Tatbeute, Rauschgift oder Schmuggelgut in beträchtlichem Ausmaß).
  • OLG Köln, 11.05.2004 - Ss 158/04

    Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Straftat; Benutzung eines Kraftfahrzeugs zur

    Der 2. Strafsenat ist dieser Position beigetreten (NStZ 2004, 144) der 5. Strafsenat (NStZ 2004, 148) hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung seine Zustimmung geäußert mit der Einschränkung, in Einzelfällen könne auch bei Straftaten, die nicht gegen die Sicherheit im Straßenverkehr gerichtet sind, gleichwohl der für erforderlich erachtete spezifische Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit schon nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsfeststellungen eindeutig belegt sein.
  • BGH, 19.11.2004 - 2 StR 431/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144 ff.) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluss vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluss vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluss vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m.w.N).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 211/04

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m. w. N.).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 434/03

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 30.04.2012 - 3 Ws 101/12

    Widerruf, Strafaussetzung, Unschuldsvermutung

    Das Erfordernis der rechtskräftigen Aburteilung einer neuen Straftat, bevor diese als Grund für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB herangezogen werden darf, lässt sich daher aus der oben erörterten Entscheidung des EGMR nicht entnehmen (Senat, Beschluss v. 13.07.2007, 3 Ws 672/07, 3 Ws 681/07; ebenso Seher ZStW 118, 101; Peglau NStZ 2004, 148; Krumm NJW 2005, 1832).
  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 484/04

    Beschleunigungsgrundsatz (Haftsache; Untersuchungshaft; Vorabentscheidung im

    Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03; vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 69 Rdn. 42 ff. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2003 - 1 Ws 335/03

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Aufhebung im Hinblick auf die

    Der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats wird vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03) nicht widersprochen; dieser Senat hat seine bisherige Rechtsprechung ebenso aufgegeben wie der 2. Strafsenat im Urteil vom 26. September 2002 - 2 StR 161/03.
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 291/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (formelhafte Begründung der Ungeeignetheit zum

  • OLG Hamburg, 29.03.2004 - 2 Ws 4/04

    Vorläufige Aufhebung der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis nur aufgrund

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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,566
BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 (https://dejure.org/2003,566)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB; § 12 Abs. 4 Nr. 2 JÖSchG; § 12 Abs. 1 Nr. 9 JÖSchG; § 7 Abs. 4 JÖSchG; § 17 Satz 2 StGB
    Verbreitung pornographischer Schriften (Ausnahmetatbestand des besonderen Ladengeschäfts; Anwesenheit von Personal; technische Sicherungsmaßnahmen und gleichwertiger Jugendschutz); unerlaubtes Betreiben einer Automatenvideothek; unvermeidbarer Verbotsirrtum (Anlass zur ...

  • lexetius.com

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Pornos müssen nicht zwingend über herkömmlichen Ladengeschäfte vermietet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Porno-Videos in der Automatenvideothek verstoßen nicht automatisch gegen den Jugendschutz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit der Vermietung pornographischer Videofilme mittels "intelligenter" Automaten

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zur strafrechtlichen Zulässigkeit der Vermietung pornografischer Videos mittels Videoautomaten

  • beck.de (Leitsatz)

    Automatenvertrieb pornografischer Filme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit wegen Verbreitung von Pornographie bei "intelligenter" Automatenvideothek // Personal ist entbehrlich, wenn Jugendschutz durch gleichwertige technische Maßnahmen gewährleitet wird

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 278
  • NJW 2003, 2838
  • NStZ 2004, 148
  • FamRZ 2003, 1183 (Ls.)
  • MMR 2003, 582
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB - es ging um das Ausstrahlen pornographischer Filme - entschieden, daß ein Zugänglichmachen nicht vorliege, wenn "Vorkehrungen getroffen werden, die den visuellen Zugang Minderjähriger zu dem Inhalt der Filme regelmäßig verhindern" (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Hinzu kommen müssen im System angelegte Vorkehrungen, die Minderjährigen die Anmietung pornographischer Filme im Sinne einer effektiven Barriere regelmäßig unmöglich machen (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Eine zuverlässige Alterskontrolle war hier gewährleistet, da Chipkarte und PIN erst nach persönlichem Kontakt mit dem Kunden und Überprüfung seines Alters ausgegeben wurden (vgl. BVerwGE 116, 5, 15).

    Die Chipkarte bildete ein ausreichendes tatsächliches und rechtliches Hindernis für Jugendliche, zu dessen Überwindung erst die mißbräuchliche und grundsätzlich strafbare Mitwirkung eines Erwachsenen erforderlich war (vgl. dazu BVerwGE 116, 5, 14; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 184 Rdn. 11).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    In diesem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe durch Urteil vom 31. Oktober 2001 in erster Instanz den Betrieb einer gleichartigen Automatenvideothek für rechtlich zulässig erklärt (VG Karlsruhe GewArch 2002, 120).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87

    Begriff des Ladengeschäftes

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    a) Ziel der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 in § 184 Abs. 1 StGB eingefügten Bestimmung Nr. 3a war es, Minderjährige effektiv gegen die sich aus der - damals neuen - Vertriebsform der Vermietung von Videokassetten ergebenden sittlichen Gefahren abzuschirmen (BTDrucks. 10/2546 S. 16 ff.; siehe auch BGH NJW 1988, 272; OLG Hamm NStZ 1988, 415; HansOLG Hamburg NJW 1992, 1184).

    aa) Was unter dem Begriff "Ladengeschäft" im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB zu verstehen ist, wird aus dem Gesetzeswortlaut allein nicht klar (BGH NJW 1988, 272).

  • VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01

    Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 1 S 1804/01

    Automatenvertrieb von Bildträgern

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 395/88

    Werbung für pornographische Filme in einer Zeitungsanzeige - Gestaltung und

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Nach den Feststellungen bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, daß ihre Rechtsauskünfte von diesem Interesse derart geprägt waren, daß sie gleichsam nur "Feigenblattfunktion" erfüllten (vgl. BGHR StGB § 17 Vermeidbarkeit 3 und 4), zumal ein beachtlicher Teil der Verwaltungsgerichte die Rechtsauffassung der Firma C. bestätigt hat (VG Karlsruhe aaO; VGH BaWü aaO; ferner OVG NRW aaO).
  • VGH Bayern, 28.01.2003 - 24 B 02.322

    vorbeugende Unterlassungsklage; sicherheitsrechtliche Anordnung; öffentliches

    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Ähnlich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 28. Januar 2003 - 24 B 02.322) bei der Auslegung des § 7 Abs. 4 JÖSchG entschieden; er hält eine Zugangskontrolle durch Personen für unerläßlich.
  • OLG Hamm, 27.01.1988 - 4 Ss 1021/87
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    a) Ziel der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 in § 184 Abs. 1 StGB eingefügten Bestimmung Nr. 3a war es, Minderjährige effektiv gegen die sich aus der - damals neuen - Vertriebsform der Vermietung von Videokassetten ergebenden sittlichen Gefahren abzuschirmen (BTDrucks. 10/2546 S. 16 ff.; siehe auch BGH NJW 1988, 272; OLG Hamm NStZ 1988, 415; HansOLG Hamburg NJW 1992, 1184).
  • LG Hamburg, 02.12.1988 - Qs 36/88
    Auszug aus BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
    Ein solches Erfordernis, das insbesondere die ältere Rechtsprechung aufgestellt hatte (vgl. nur LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Stuttgart MDR 1986, 424; LG Verden NStZ 1986, 118), ließe sich nur aus den ursprünglichen - die damaligen Vertriebspraktiken im Blick behaltenden - Vorstellungen des Gesetzgebers und der Ratio des Ausnahmetatbestandes ableiten.
  • BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02

    Begriff des Ladengeschäfts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01

    Anforderungen an eine Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte

  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91

    Anforderungen an Abschaffung des "Ab18"-Bereichs einer Videothek

  • LG Stuttgart, 10.12.1985 - 8 Qs 81/85
  • LG Verden, 14.11.1985 - 11 Qs 106/85
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Der Verleihautomat ermöglichte nur nach einem Abgleich von Chipkarte, PIN und Daumenabdruck die Ausleihe von Filmen (BGHSt 48, 278, 285 f.).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zu einem solchen Schutz es erforderlich, daß zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine effektive Barriere - nicht nur eine mühelos zu umgehende Scheinbarriere - besteht, die er überwinden muß, um die Darstellung wahrnehmen zu können (vgl. BVerwGE 116, 5, 14 ff = NJW 2002, 2966, 2968 zum Pay-TV; BGH NJW 2003, 2838 = NStZ 2004, 148, 149 zur Automatenvideothek).

    Da niemand sonst außer dem Anbieter diese Auffassung vertrat, liegt der Fall auch anders als in BGH NJW 2003, 2838, 2841 geschildert.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdemir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • OLG München, 29.07.2004 - 29 U 2745/04

    Internet-DVD-Versanddienst

    Entsprechendes gilt für die Anforderungen, die an ein Ladengeschäft i. S. d. § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB zu stellen sind (vgl. BGH NJW 2003, 2838 [2840]).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG aaO; BGH NJW 2003, 2838 zur Automaten-videothek; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 15).

    Insoweit wird - neben den ohnehin notwendigen Feststellungen zu den Angeboten im Mitgliedsbereich - Art und Umfang der Beratung und die Sachkunde des Beraters konkret festzustellen sein (vgl. BGH NJW 2003, 2838, 2841).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).

    Andere Verfahren der Zugangskontrolle müssen ein ebensolches Maß an Gewissheit bewirken, dass nur Erwachsene das pornografische Angebot des Anbieters wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

  • LG Konstanz, 13.12.2012 - 5 Ns 44 Js 2826/11
    Für der Beurteilung der Frage, ob der Angeklagte ein verlässliches Altersverifikationssystem eingerichtet hat, ist insbesondere die Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH zur Vermietung pornografischer Filme durch Automatenvideothek (BGH NJW 2003, 2838, 2840), des I. Zivilsenats des BGH zu den Anforderungen an Altersverifikationssysteme für Internetzugang (BGH NJW 2008, 1882) und zu jugendgefährdenden Medien bei eBay (BGH NJW 2008, 758) sowie des BVerwG zum rundfunkrechtlichen Verbot pornografischer Sendungen (BVerwG NJW 2002, 2966) zu berücksichtigen.

    Während dieses Kontakts muss das Alter des Nutzers anhand amtlicher Lichtbildausweise kontrolliert werden (vgl. BVerwG NJW 2002, 2966, 2968; BGH NJW 2003, 2838, 2840; BGH NJW 2008, 758 Rn. 48; BGH NJW 2008, 1882 Rn. 28).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Der Verleihautomat ermöglichte nur nach einem Abgleich von Chipkarte, PIN und Daumenabdruck die Ausleihe von Filmen (BGHSt 48, 278, 285 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 24/05

    (Keine) Übereinstimmung des Altersverifikationssystem - über18.de - mit den

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdimir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes

    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG NJW 2002, 2966; BGH NJW 2003, 2838; KG [5.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6148
BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03 (https://dejure.org/2003,6148)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - 5 StR 374/03 (https://dejure.org/2003,6148)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - 5 StR 374/03 (https://dejure.org/2003,6148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 78 Abs. 1 Nr. 10 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 205 StPO
    Verjährungsunterbrechung (unzulässige Analogie; vorläufige Einstellung); zwingende Anrechnung einer erfüllten Bewährungsauflage (Ausnahmefall; Geringfügigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftlich begangener schwerer Raub; Verfahrenshindernis der Verjährung; Wegfall der Gesamtfreiheitsstrafe; Ausspruch der rechtsfehlerfrei festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 205; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 78 Abs. 1 Nr. 10; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 205; StGB § 78 Abs. 1 Nr. 10
    Verjährungsunterbrechung durch Einstellung nach § 205 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03
    Der Eintritt der Verjährung führt hier nicht zur Einstellung des Verfahrens, sondern zum Freispruch, weil der rechtlich mit dem verjährten Vorwurf der Körperverletzung zusammentreffende schwerere Vorwurf des Raubes nicht nachweisbar war (vgl. BGHSt 36, 340, 341 m. w. N.).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03
    Diese Begründung übersieht, daß bei Anwendung von § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB die erbrachten Leistungen in der Regel angerechnet werden müssen (BGHSt 36, 378, 381; BGH NJW 2001, 692; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 58 Rdn. 6).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03
    Diese Begründung übersieht, daß bei Anwendung von § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB die erbrachten Leistungen in der Regel angerechnet werden müssen (BGHSt 36, 378, 381; BGH NJW 2001, 692; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 58 Rdn. 6).
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