Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.08.2003

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1945
BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03 (https://dejure.org/2003,1945)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2003 - 1 StR 368/03 (https://dejure.org/2003,1945)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2003 - 1 StR 368/03 (https://dejure.org/2003,1945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 Abs. 2 StGB; Art. 6 EMRK; § 238 StPO
    Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes Beweisthema; begründungslose Zurückweisung und spätere Beanstandung); Würde des Zeugen (faires Verfahren; Rechtsstaatsprinzip); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von ...

  • lexetius.com

    StPO § 238 Abs. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 372
  • NJW 2004, 239
  • NStZ 2004, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Dies gebietet die Achtung vor der menschlichen Würde des Zeugen sowie das Rechtsstaatsprinzip (BVerfG NJW 1975, 103, 104).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 10/89

    Berücksichtigung des Prozessverhaltens eines Angeklagten in der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Wenn das Landgericht ein solches Verhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung wertet, die eine Strafschärfung rechtfertigt, ist dies frei von Rechtsfehlern (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4; BGH NStZ-RR 1999, 328).
  • BGH, 10.02.1993 - 3 StR 443/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandes der Vergewaltigung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Fragen an einen Zeugen oder Sachverständigen zu einem sachfremden Beweisthema - hier: sexuelle Erlebnisse der tatbeteiligten Mutter des mißbrauchten Kindes schon in ihrer Kindheit - kann er durch eine Entscheidung zu diesem Thema insgesamt zurückweisen (vgl. BGHSt 13, 252, 254; 21, 334, 360; BGHR § 241 Abs. 2 StPO Zurückweisung 4; BGH, Urt. v. 10. Februar 1993 - 3 StR 443/92).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Fragen an einen Zeugen oder Sachverständigen zu einem sachfremden Beweisthema - hier: sexuelle Erlebnisse der tatbeteiligten Mutter des mißbrauchten Kindes schon in ihrer Kindheit - kann er durch eine Entscheidung zu diesem Thema insgesamt zurückweisen (vgl. BGHSt 13, 252, 254; 21, 334, 360; BGHR § 241 Abs. 2 StPO Zurückweisung 4; BGH, Urt. v. 10. Februar 1993 - 3 StR 443/92).
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Wenn das Landgericht ein solches Verhalten als Ausdruck einer zu mißbilligenden Einstellung wertet, die eine Strafschärfung rechtfertigt, ist dies frei von Rechtsfehlern (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4; BGH NStZ-RR 1999, 328).
  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Fragen an einen Zeugen oder Sachverständigen zu einem sachfremden Beweisthema - hier: sexuelle Erlebnisse der tatbeteiligten Mutter des mißbrauchten Kindes schon in ihrer Kindheit - kann er durch eine Entscheidung zu diesem Thema insgesamt zurückweisen (vgl. BGHSt 13, 252, 254; 21, 334, 360; BGHR § 241 Abs. 2 StPO Zurückweisung 4; BGH, Urt. v. 10. Februar 1993 - 3 StR 443/92).
  • BGH, 02.05.1961 - 5 StR 579/60

    Verfahrensverstoß eines Richters - Abhängigkeit der Zulässigkeit von Fragen des

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Seine Leitungsbefugnis umfaßt auch die Befugnis, die sachgerechte Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zu gewährleisten und insbesondere für die sachgerechte Ausübung des Fragerechts (§ 240 Abs. 2, § 241a StPO) durch die Verfahrensbeteiligten Sorge zu tragen (BGHSt 16, 67, 70 f.; BGH MDR 1957, 53).
  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 68/55

    Zeitpunkt der Antragsstellung und der Antragsbegründung für den Anschlusskläger

    Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03
    Seine Leitungsbefugnis umfaßt auch die Befugnis, die sachgerechte Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zu gewährleisten und insbesondere für die sachgerechte Ausübung des Fragerechts (§ 240 Abs. 2, § 241a StPO) durch die Verfahrensbeteiligten Sorge zu tragen (BGHSt 16, 67, 70 f.; BGH MDR 1957, 53).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auch im Rahmen seiner vorrangigen Verpflichtung zur Wahrheitsermittlung hat das Gericht (ebenso wie auch die Ermittlungsbehörden) jedoch auf die Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen, wie sie sich letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, Bedacht zu nehmen (vgl. nur BGHSt 48, 372 m. w. N.).
  • OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05

    Möglichkeit einer Erklärung eines Verzichtes auf die Einrede der Verjährung bei

    Es reicht aus, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf die Erörterung über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (vgl. BGH NJW 2004, 239 [240], m. w. N.).
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    Sie legte in diesem Zusammenhang ein Schreiben ihrer Psychotherapeutin vor, die näher darlegt, dass dies auf der "aggressiven" Befragung der Zeugin in der ersten Hauptverhandlung beruhe, in der sie "ungeschützt" die "blaming-the-victim-solution" erlebt habe (zur Pflicht des Gerichts, bei einer Zeugenvernehmung auch Zeugenschutzaspekte zu beachten vgl. demgegenüber BGHSt 48, 372; BGH NJW 2005, 1519, 1520 f.; wistra 2007, 33 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.2014 - 3 StR 57/14

    Zu Unrecht als verspätet abgelehnter Besetzungseinwand (gesetzlicher Richter;

    Der Senat sieht Anlass, zu der von den Revisionen dargestellten Vorgehensweise zu bemerken, dass der Vorsitzende grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Anträge der Verfahrensbeteiligten zu jeder Zeit entgegenzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2003 - 1 StR 368/03, BGHSt 48, 372 f.; vom 24. Januar 2006 - 3 StR 460/05, NStZ 2006, 463).
  • BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04

    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach

    Der Vorsitzende hätte in Ausübung der Verhandlungsleitung unzulässige, ungeeignete und nicht zur Sache gehörende Fragen zurückweisen müssen, um der Achtung der menschlichen Würde der Zeugin sowie dem Rechtsstaatsprinzip zu genügen (BGHSt 48, 372).
  • OLG Koblenz, 30.03.2006 - 6 U 1474/05

    Verjährung: Voraussetzungen eines die Hemmung des Laufs der Verjährung

    Es genügt, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf die Erörterung über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (z.B. BGH NJW 2004, 239 (240); 1654; NJW-RR 2001, 1168 (1169);NJW-RR 1988, 730; Mankowski/Höpker, MDR 2004, 721 (722 f., m. w. N.)).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2005 - 4 Ss 530/04

    Strafverfahren: Befangenheit des Richters wegen Inaussichtstellung einer

    Ein zulässiges Prozessverhalten darf dem Angeklagten nämlich nicht strafschärfend angelastet werden (vgl. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2214
BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03 (https://dejure.org/2003,2214)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2003 - 3 StR 17/03 (https://dejure.org/2003,2214)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03 (https://dejure.org/2003,2214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Einlassung in der Hauptverhandlung; Verpflichtung eines Gerichts, die schriftliche Einlassung eines Angeklagten als Urkunde zu verlesen; Möglichkeit der revisionsgerichtlichen Kontrolle der Richtigkeit der Wiedergabe einer Einlassung entgegen des Verbots ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 136 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4
    Keine Ersetzung der Vernehmung durch Verlesung einer Einlassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in Hotelkomplex in Niedersachsen rechtskräftig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in Hotelkomplex in Niedersachsen rechtskräftig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in Hotelkomplex in Niedersachsen rechtskräftig

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 163
  • StV 2007, 621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten

    Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03
    Denn nur wenn das Gericht die Verlesung dieses Schriftstücks angeordnet und durchgeführt hätte, wäre die Urkunde in ihrem Wortlaut in die Hauptverhandlung eingeführt worden und hätte von der Revision als Maßstab zur Überprüfung der Beweiswürdigung herangezogen werden können (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).

    Aufgabe des Tatrichters wäre es dann gewesen, - wie auch bei anderen Beweisergebnissen - den Inhalt dieser mündlich vorgetragenen Einlassung festzustellen, in den Urteilsgründen wiederzugeben und im erforderlichen Umfang zu würdigen (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.).

  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03
    Allerdings weist der Senat darauf hin, daß ein Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die schriftliche Einlassung eines Angeklagten als Urkunde zu verlesen, da seine mündliche Vernehmung nicht durch die Verlesung einer schriftlichen Erklärung durch das Gericht ersetzt werden kann (BGH NStZ 2000, 439).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 17/03
    Denn der Grundsatz der erschöpfenden Beweiswürdigung bedeutet nicht, daß sich der Tatrichter mit allen, auch nebensächlichen Aspekten und wenig ergiebigen Argumenten ausdrücklich auseinanderzusetzen hätte (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 48).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15

    Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires

    Ohne eine solche Prüfung kann durch das Revisionsgericht ein auf einer unzureichenden Würdigung der Einlassung beruhender Verstoß gegen § 261 StPO (vgl. LR/Sander, StPO, 26. Aufl., Band 6/2 § 261 Rn. 74 mwN) aber nicht beurteilt werden (siehe nur BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163 Rn. 2).

    Diesen Inhalt der Hauptverhandlung kann das Revisionsgericht aber gerade nicht rekonstruieren (BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164 Rn. 3; Park StV 2001, 589, 592; KK-StPO/Schneider aaO § 243 Rn. 57).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Zumal danach sind sämtliche auf Verletzung des § 261 StPO gestützten Rügen, mit denen allein anhand der für ihn abgegebenen, von ihm als Einlassung anerkannten und als Anlage zu Protokoll genommenen Verteidigererklärung die Urteilsausführungen zum Inhalt seines Geständnisses beanstandet werden sollen, wie der Generalbundesanwalt in der Revisionshauptverhandlung zutreffend hervorgehoben hat, im Ansatz verfehlt (vgl. BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; vgl. auch BGHSt 52, 175, 180).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17

    Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von

    Der Inhalt der Einlassung des Angeklagten ist wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17).
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Ob die allgemein gehaltene Behauptung, das Landgericht hätte sich bei vollständiger Würdigung des insgesamt 14-seitigen Briefes zu der Prüfung veranlasst sehen müssen, ob und welche Angaben des Angeklagten die Voraussetzungen des § 46b StGB erfüllen, den Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge genügt, das Tatgericht habe nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt, erscheint damit fraglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Der Angeklagte hat daher keinen Anspruch darauf, dass das Gericht seine schriftliche Einlassung in der Hauptverhandlung verliest (vgl. BGH NJW 1994, 2904, 2906 - insoweit in BGHSt 40, 211 nicht abgedruckt; BGH NStZ 2000, 439; 2004, 163, 164; StV 2007, 622; Tolksdorf aaO § 243 Rdn. 44 m. w. N.; Frister in SK-StPO 54. Lfg. § 243 Rdn. 71).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

    Dennoch ist die Verlesung einer schriftlichen Erklärung des Betroffenen durch einen Vertreter, die dem gesetzlichen Leitbild widerstreitet, per se zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163 [juris Rn. 4]; vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476 [juris Rn. 6]; vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 29/14, NStZ 2015, 418 Rn. 12).

    Anders als bei Verlesung des Schriftstücks durch das Gericht (§ 249 Abs. 1 StPO) wird in diesem Fall allerdings nicht der Wortlaut der Urkunde zum Inbegriff der Hauptverhandlung und stellt deren Wortlaut nicht den revisionsrechtlichen Maßstab zur Überprüfung der Beweiswürdigung dar (vgl. BGH, NStZ 2004, 163 [juris Rn. 3]; Urteil vom 20. September 2018 - 3 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 190 Rn. 14).

    Der Aufgabe des Tatrichters entspricht es in diesem Fall, wie auch bei anderen Beweisergebnissen, den Inhalt dieser mündlich vorgetragenen Einlassung festzustellen, in den Urteilsgründen wiederzugeben und im erforderlichen Umfang zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14 [juris Rn. 6]; NStZ 2004, 163 [juris Rn. 3]).

  • BGH, 15.01.2004 - 3 StR 481/03

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (PKK); Inbegriff

    Eine Überprüfung, ob die zusammenfassende Darstellung dieser Einlassung in den Urteilsgründen zutreffend und vollständig ist, ist dem Senat ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht möglich (vgl. Beschluß des Senats vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, zum Abdruck in BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8 bestimmt; ebenso Park StV 2001, 589, 592).
  • BGH, 27.02.2007 - 3 StR 38/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (zu Protokoll gereichte Erklärung des

    Eine Überprüfung, ob die zusammenfassende Darstellung dieser Einlassung in den Urteilsgründen zutreffend und vollständig ist, ist dem Senat ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht möglich (BGH NStZ 2004, 163; 2004, 392; ebenso Park StV 2001, 589, 592).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß

    Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Die Rüge wegen Verletzung des § 261 StPO ist mangels Mitteilung der Erklärung des Angeklagten nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzulässig (vgl. zudem BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 8; § 344 Abs. 2 Satz 2 Einlassung 1; BGHSt 52, 175, 180).
  • OLG Hamm, 12.12.2008 - 3 Ss OWi 250/08

    Wirksamkeit einer Zustellung

  • BGH, 30.08.2018 - 5 StR 183/18

    Ausnahmsweise Maßgeblichkeit des Wortlauts einer verschrifteten Einlassung als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht