Rechtsprechung
BGH, 24.07.2003 - 3 StR 159/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 227 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Körperverletzungsvorsatz (maßgeblicher Zeitpunkt, aktuelles Bewusstsein des Täters, nachträglicher Vorsatz; Koinzidenzprinzip) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Körperverletzung mit Todesfolge durch heftiges Schütteln eines Säuglings; Vorliegen des notwendigen Bewusstseins der Gefährdung beim Angeklagten; Anforderungen an den erforderlichen Vorsatz; Unzutreffender zeitlicher Bezugspunkt der Vorsatzprüfung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 227 Abs. 1
Anforderungen an die Feststellung des Körperverletzungsvorsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 201
- StV 2004, 79
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18
Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung
Selbst unter Zugrundelegung einer allgemein vorherrschenden Kenntnis darüber, dass ein heftiges Schütteln eines Säuglings zu einer erheblichen Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens und zu einer sogar lebensgefährdenden Beschädigung seiner Gesundheit führen kann, ist insbesondere bei nur einmaligem Schütteln in einer erheblichen Stresssituation und bei affektiver Erregung nicht ohne Weiteres ein Körperverletzungsvorsatz anzunehmen (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 159/03 -, juris, Rn. 9). - AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11
Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung
Bedingter Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Körperverletzungserfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch unerwünscht sein (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGH NStZ 2004, 201, 202). - BGH, 15.04.2010 - 5 StR 75/10
Beweiswürdigung (keine dem Angeklagten günstige Feststellungen allein aufgrund …
- KG, 15.10.2009 - 8 U 26/09
Bereicherung bzw. unerlaubte Handlung: Haftung des Geldkuriers beim Phishing
Für den Vorsatz kommt es aber allein auf die Vorstellungen des Täters bei Begehung der Tat (§ 16 StGB), also im Zeitpunkt der Handlung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 zu 3 StR 159/03, NStZ 2004, 201, 202), an. - BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14
Rechtsfehlerfreie Verneinung des Körperverletzungsvorsatzes bei kräftigem …
Dieser ist schon gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Körperverletzungserfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch unerwünscht sein; das für den Vorsatz erforderliche Wissen muss im Zeitpunkt der Tathandlung in aktuell wirksamer Weise vorhanden sein; bloßes nicht in das Bewusstsein gelangtes Wissen oder ein nur potentielles Bewusstsein reicht nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 3 StR 159/03, NStZ 2004, 201, 202). - BGH, 25.06.2009 - 4 StR 186/09
Annahme der Körperverletzung mit Todesfolge beim Schütteln eines Kleinkindes …
Hinzu kommt, dass sich die Strafkammer im Rahmen ihrer Rechtsausführungen mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 (NStZ 2004, 201) auseinandergesetzt und diesen teilweise sogar wörtlich übernommen hat. - LG Itzehoe, 04.11.2010 - 7 O 16/10
Zur Haftung des Kontoinhabers, der mit Phishingattacken umgeleitete Guthaben …
Dass er nunmehr Bedenken äußert, ist bedeutungslos, da es für den Vorsatz allein auf die Vorstellung des Täters bei Begehung der Tat nach § 16 StGB, also im Zeitpunkt der Handlung, ankommt (vgl. BGH, NStZ 2004, 201, 202). - BGH, 07.11.2019 - 4 StR 226/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtlicher …
Insbesondere hat es den "Indizwert' des "mehrfachen massiven Schüttelns des Säuglings' (UA 22) nicht verkannt; aus dem vom Generalbundesanwalt für seinen - revisionsrechtlich ohnehin unbehelflichen - Einwand, das Landgericht habe sich hiermit "nicht hinreichend auseinander(ge)setzt', herangezogenen Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 (3 StR 159/03, NStZ 2004, 201) ergibt sich nichts anderes. - BGH, 16.12.2020 - 2 StR 209/20
Vorsatz (Gewalteinwirkung auf Säuglinge: Gefährlichkeit des Schüttelns von …
Die Tatsache, dass ruckartige Bewegungen eines Säuglings ohne Abstützen des Kopfes zu einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können, ist allgemein bekannt (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 3 StR 59/03, NStZ 2004, 201, 202 mit Anm. H. Schneider).